Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. August 2021: Polen deutet Ein­lenken an / Reak­tionen auf Rund­f­unk­ur­teil / mut­maß­li­cher "Ehren­mord" in Berlin

09.08.2021

Polen will seine umstrittene Richter-Disziplinarkammer "in ihrer jetzigen Form" abschaffen. Das Rundfunkurteil des BVerfG sorgt weiter für Diskussionen und zwei afghanische Brüder sollen ihre Schwester "aus gekränktem Ehrgefühl" getötet haben.

Thema des Tages

Polen – Justizreform: Polen will seine umstrittene Disziplinarkammer für Richter "suspendieren", schreiben Mo-SZ, Mo-taz, Sa-FAZ und Sa-taz (Gabriele Lesser). "Wir werden die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs in ihrer jetzigen Form abschaffen – und damit wird auch der Gegenstand des Streits mit der EU verschwinden", wird der Vizepremier und Chef der rechtsnationalistischen Regierungspartei PiS, Jarosław Kaczyński, auf spiegel.de zitiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Juli geurteilt, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht verstoße, weil sie "nicht alle Garantien für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit" biete. Die EU-Kommission prüft jetzt sorgfältig die Ankündigung Kaczyńskis.

Ein Lichtblick im Streit über die Unabhängigkeit der polnischen Justiz sei das, schreibt Reinhard Müller (Mo-FAZ). Das Einlenken zeige, dass die europäischen Verfahren und Entscheidungen in Warschau nicht ohne Wirkung geblieben seien.

Rechtspolitik

Corona – Infektionsschutzgesetz: In den Koalitionsfraktionen besteht Uneinigkeit über eine mögliche Fortschreibung der "epidemischen Lage nationaler Tragweite" gemäß § 5 IfSG. SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz habe sich dafür ausgesprochen, schreibt die Sa-Welt (Thomas Vitzthum/Nikolaus Doll u.a.), die Unionsfraktion sei dagegen skeptisch. Der Augsburger Staatsrechtler Josef Lindner meint, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung nicht erfüllt seien – es müsse eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik vorliegen, was nicht der Fall sei. Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg glaubt, dass eine Verlängerung notwendig sein könnte, um ein Vakuum nach der Bundestagswahl, die wenige Tage vor dem Auslaufen der epidemischen Lage am 30. September stattfindet, zu verhindern.

In der WamS kritisiert der Staatsrechtler Horst Dreier das Festhalten des Gesetzgebers an der Inzidenz als alleinigem Richtwert für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz und plädiert für Lockerungen. Angesichts der insgesamt entspannten Lage werde es immer schwieriger, noch belastbare Gründe für Einschränkungen zu finden – jedenfalls für Geimpfte und Genesene.

Versammlungsgesetz NRW: Im JuWissBlog widmet sich die wissenschaftliche Mitarbeiterin Lisa Fürst der Diskussion um ein neues Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Sie analysiert die zahlreichen Änderungsvorschläge und plädiert für eine deutliche Entschärfung des Entwurfs sowie die stärkere Konturierung zahlreicher Formulierungen.

Justiz

BVerfG zum Rundfunkbeitrag: Mit seiner Entscheidung zum Rundfunkbeitrag habe das Bundesverfassungsgericht den Einfluss der Politik auf die Beiträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio dramatisch eingeschränkt, stellt der Spiegel (Dietmar Hipp/Peter Maxwill u.a.) fest. Auf den ersten Blick sei der Beschluss ein Sieg für die Rundfunkfreiheit, er könnte aber die Kräfte stärken, denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk ohnehin ein Dorn im Auge sei.

Der frühere Rechtsprofessor Karl-Heinz Ladeur bezeichnet im FAZ-Einspruch die Karlsruher Entscheidung zwar als im Ergebnis richtig. Er kritisiert aber, dass das Gericht seine eigene Problemkonstruktion der Selbstdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks übernehme – was dieser tue und plane, werde mit der Verfassung selbst identisch. Harald Staun (FAS) meint im Medienteil, dass die Kritik von Ministerpräsident Reiner Haselhoff, der in der Abstimmung über die Rundfunkgebühren nach dem Richterspruch ein "Demokratieproblem" sieht, unterschlage, dass es durchaus beabsichtigt sei, dass man es der Politik schwer mache, den Sendern die Mittel zu streichen. "Was wäre das für eine Aufregung, wenn den Medien von oben reinregiert wird, vor allem in den Parlamenten, deren Abgeordnete am lautesten "Staatsfunk" schreien", so Staun. Constantin van Lijnden (Sa-Welt) befürchtet, dass die Abstimmungen über künftige Beitragserhöhungen jetzt endgültig zur Farce geraten werden. Auch Lino Munaretto äußert im FAZ-Einspruch Bedenken. Das Bundesverfassungsgericht behandele den Vorschlag der KEF wie eine nur schwerlich widerlegbare Vermutung. Es sei erstaunlich, dass die Richter derart auf den "Sachverstand" der KEF vertrauten, dass sie deren Feststellungen gar keiner eigenen kritischen Überprüfung unterziehen.

GenStA Berlin – "Ehrenmord": Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt wegen eines Tötungsdeliktes gegen zwei afghanische Brüder, die ihre 34 Jahre alte Schwester umgebracht haben sollen, weil deren Leben nicht ihren Moralvorstellungen entsprach. Laut Mo-SZ (Jan Heidtmann) und Sa-FAZ (Markus Wehner) befinden sich die beiden dringend tatverdächtigen Männer seit dem 4. August in Untersuchungshaft.

Ronen Steinke (Mo-SZ) kritisiert, dass die Gerichte in Deutschland mit so genannten Ehrenmorden viel zu lange viel zu milde umgegangen seien. Die Justiz dürfe mit den Ermittlungen noch lange nicht haltmachen, nur weil die zwei mutmaßlichen Haupttäter gefasst worden seien. Es sei nötig, diese Form von Gewalt sehr hartnäckig zu bekämpfen – wie ein politisches Hassverbrechen.

BVerfG zu Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug: Heribert Prantl (Sa-SZ) erinnert an den Fall Gustl Mollath, der vor 15 Jahren begann und in dessen Fernwirkung, so Prantl, auch der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Zwangsbehandlung mit Neuroleptika in der Psychiatrie des Maßregelvollzugs erlassen wurde. Die erregte Diskussion über den Fall Mollath habe erstens zu einer neuen Sensibilität von Gerichten im Umgang mit echt oder angeblich psychisch kranken Menschen und zweitens zur Reform des einschlägigen Rechts durch den Gesetzgeber geführt.

BVerfG – Asyl und Abschiebung: In einer Veranstaltung, über die LTO (Christian Rath) berichtet, hat der zuständige Verfassungsrichter Ulrich Maidowski über Asylrecht und über die Asylverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gesprochen. Konkret geht es um das Verhältnis zu den Fachgerichten, Abschiebungen nach Afghanistan, Abschiebungen von Straftätern, die Dublin-III-Verordnung und die neue Rechtsprechung des BVerfG, wonach das Gericht auch Sachverhalte prüfen könne, die an EU-Grundrechten zu messen seien. Maidowski bezeichnete letzeres als Fortschritt, weil das deutsche Asylrecht fast vollständig durch zugrundeliegendes EU-Recht geprägt sei. 

OLG Stuttgart – Gruppe S.: Über den aktuellen Stand im Prozess gegen die rechtsterroristische "Gruppe S." berichtet spiegel.de (Julia Jüttner). Das Gericht hatte zwischenzeitlich die Haftbefehle einiger Angeklagter abgeändert, mit der Folge, dass sie aus der Untersuchungshaft entlassen wurden. In einem rechtlichen Hinweis gehen die Richter aber weiterhin davon aus, dass sich mit der "Gruppe S." eine terroristische Vereinigung gegründet habe, die einen Bürgerkrieg anzetteln und ein Staats- und Gesellschaftssystem nach ihren menschenverachtenden Vorstellungen etablieren wollte.

OLG München – Susanne G: Gegen ihre Verurteilung zu sechs Jahren Haft hat die verurteilte Rechtsterroristin Susanne G. Revision eingelegt, meldet die Sa-SZ.

OLG Naumburg – Dieselskandal/VW: Der VW-Konzern lehnt die Richter des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg in einem Verfahren um mögliche Manipulationen eines Dieselmotors wegen des Verdachts auf "Voreingenommenheit und Parteilichkeit" als befangen ab, heißt es im Spiegel (Dietmar Hipp). Die Richter hätten den Inhalt von Dokumenten "zu Unrecht und in prozessordnungswidriger Weise" in den Rechtsstreit eingeführt – und auf Unterlagen aus einem anderen Verfahren zurückgegriffen, so die Begründung des Unternehmens.

LAG Hamm zu Kündigung: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis zum in der Kündigung genannten Termin endet, auch wenn Bezug auf den "nächstmöglichen Termin" genommen wurde und dieser tatsächlich früher liegt als der genannte. Der Arbeitnehmer müsse erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Werde neben dem "nächstmöglichen Termin" versehentlich eine zu lang gewählte Kündigungsfrist genannt, sei diese verbindlich. spiegel.de berichtet.

LG München I – Wirecard/Markus Braun: Das Landgericht München I hat der Beschwerde des früheren Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun stattgegeben und einen Arrest über 6,6 Millionen Euro aufgehoben. Eine Aufrechterhaltung des Arrests sein nicht mehr verhältnismäßig, begründete das Gericht laut Sa-SZ (Klaus Ott/Jörg Schmitt) seine Entscheidung. Ein Großteil des Vermögens von Braun bleibe allerdings weiter eingefroren, unter anderem habe die Staatsanwaltschaft München Zugriff auf zwei Immobilien im Münchener Edelviertel Bogenhausen und auf Konten.

LG Gießen zu "Chemical Revolution": Das Landgericht Gießen hat sieben Angeklagte, die über die Onlineplattform "Chemical Revolution" große Mengen Drogen verkauft haben, zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie neun Jahren und zwei Monaten verurteilt. spiegel.de berichtet über die Entscheidung.

LG Berlin zu Attila Hildmann: Das Landgericht Berlin hat laut LTO und spiegel.de den Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann verurteilt, Drohungen und Beleidigungen, wie er sie im vergangenen Sommer gegenüber dem Ex-Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Grüne) ausgesprochen hatte, zu unterlassen. Die Entscheidung erfolgte nach Gerichtsangaben in Abwesenheit des Beklagten. Hildmann hatte Beck während einer Versammlung die Todesstrafe in Aussicht gestellt und ihn mehrfach über einen Messengerdienst beleidigt. Gegen Hildmann läuft auch ein Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung, Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Haftbefehl kann nicht vollstreckt werden, weil sich Hildmann mittlerweile in der Türkei aufhält.

LG Braunschweig – Untreue/VW-Betriebsräte:  Ab dem 7. September müssen sich ein aktiver und drei ehemalige VW-Personalchefs wegen Untreue vor dem Landgericht Braunschweig verantworten. Sie seien dafür verantwortlich, dass der damalige VW-Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh eine unangemessen hohe Summe für sein Ehrenamt erhalten hat. Angemessen wäre aus Sicht der Staatsanwaltschaft Braunschweig gewesen, dass Osterloh als Betriebsrat so bezahlt wird wie seine Ex-Kolleg:innen in der Qualitätskontrolle. Die Ermittler stellen infrage, was in weiten Teilen der Konzernwelt üblich ist: dass leitende Betriebsräte ähnlich gut bezahlt werden wie ihre Managerkolleg:innen. Osterloh selbst steht nicht vor Gericht, gegen ihn wird in einem Nebenverfahren wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt, berichtet der Spiegel (Simon Hage).

StA Koblenz – Hochwasser: Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler (CDU) wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung jeweils durch Unterlassen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe. Das berichten Sa-FAZ und Sa-SZ. spiegel.de (Felix Keßler/Diemar Hipp) berichten ausführlich von der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft. Pföhler selbst soll danach eine Verantwortung abgelehnt haben.

Die Ermittlungen seien in zweierlei Hinsicht ein wichtiges Signal, meint Katharina Riehl (Sa-SZ). Zum einen an die Bewohner, zum anderen für künftige Katastrophen. Die beste technische Ausstattung helfe nicht, wenn die Verantwortlichen Warnungen nicht ernst genug nähmen. Die Ermittlungen müssten nun klären, ob der Landrat von Ahrweiler seiner Pflicht nachkam.

AG München – Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Am kommenden Freitag soll vor dem Amtsgericht München ein Prozess gegen einen 53-jährigen Mann wegen des Vorwurfes der Körperverletzung, Beleidigung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte beginnen. Der zugrundeliegende Vorfall aus dem Februar 2020 war an die Öffentlichkeit gelangt, weil ein Video, das aus der Bodycam eines Beamten stammen soll, zeigte, wie ein Polizist auf Kopf- und Halsregion des um Hilfe rufenden, jetzt angeklagten Mannes kniet. Das Video erinnerte an den tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd in den USA. LTO berichtet.

AG Hamburg – Korruption: Vor dem Landgericht Hamburg muss sich eine Dezernatsleiterin des Hamburger Bezirksamtes Nord rechtfertigen, weil sie Tickets für ein Rolling Stones-Konzert angenommen und auch geduldet haben soll, dass weitere Mitarbeiter Freikarten entgegengenommen haben. Sie sei davon ausgegangen, dass es sich um eine repräsentative Aufgabe handelte, auch die Vorgehensweise schien ihr korrekt, da die Karten von ihrem Chef, dem damaligen Bezirksamtsleiter Harald Rösler (SPD), gekommen seien, heißt es bei LTO. Der Prozess soll am 13. August fortgesetzt werden.

Recht in der Welt

New York – Terrorfinanzierung: Die Familien mehrerer in Afghanistan getöteter oder verwundeter Amerikaner haben vor einem Bundesgericht in Brooklyn Klage gegen die Deutsche Bank sowie die dänische Danske Bank und die britische Bank Standard Chartered eingereicht. Sie werfen laut Sa-FAZ (Tim Kanning) den Finanzinstituten vor, die Finanzierung von Terrorgruppen in Afghanistan ermöglicht oder unterstützt zu haben und damit eine Mitschuld an den Anschlägen gegen ihre Angehörigen zu tragen. Der Deutschen Bank wird unter anderem vorgeworfen, einem pakistanischen Geschäftsmann internationale Geldtransfers ermöglicht zu haben, obwohl die amerikanische Regierung ihn als Geldwäscher für Terrorgruppen identifiziert hatte.

In einem separaten Kommentar erinnert Tim Kanning (Sa-SZ) daran, dass hinter der Sammelklage zahlreiche Einzelschicksale stehen, die zeigen, dass hinter dem harmlos klingenden Begriff Geldwäsche alles andere als Kavaliersdelikte stecken.

Ungarn – LGBTQ-Gesetz: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán hat, wie spiegel.de berichtet, eine Verordnung unterzeichnet, mit der Buchläden verpflichtet werden, Bücher, die nach Auffassung der Regierung für Homosexualität oder Geschlechtsumwandlung werben oder anstößige Abbildungen von Sexualität enthalten, nicht mehr offen auszulegen und in einem Umkreis von 200 Metern um Schulen und Kirchen überhaupt nicht mehr anzubieten. Wegen des zugrundeliegenden Gesetzes hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.

EGMR – Russland gegen Ukraine: Wie die Mo-taz (Bernhard Clasen) schreibt, hat Russland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klageschrift gegen die Ukraine eingereicht. Die russische Klage bemängelt u.a., dass rechtsradikale Nationalisten in der Ukraine eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz besitzen und kritisiert, dass die Ukraine die Trinkwasserversorgung der Krim unterbrochen habe. Russland wolle die Klage gegen die Ukraine politisch nutzen, doch könne der Gang nach Straßburg möglicherweise dazu führen, dass sich der Blick auch auf Russland richte.

USA – R. Kelly: In New York hat der Prozess gegen den R&B-Sänger R. Kelly begonnen, so die Mo-SZ (Christian Zaschke) in einem ausführlichen Bericht. Kelly wird vorgeworfen, über Jahrzehnte hinweg Frauen und Mädchen sexuell missbraucht, massenhaft Kinderpornografie produziert und junge Frauen als Leibeigene gehalten zu haben.

Guatemala – Vorgehen gegen Justiz: Wie die Mo-taz (Knut Henkel) berichtet, hat die Entlassung des Leiters der "Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit" zu einer Welle von Protesten im Land geführt. Sandoval und seine Dienststelle hätten als letzte Bastion gegen die in Guatemala um sich greifende Korruption gegolten. Seine Entlassung am 23. Juli stehe für den Roll-Back im Justizsektor, der seit dem Abzug der UN-Kommission gegen die Straflosigkeit in Guatemala (CICIG) im September 2019 stattfindet.

Sonstiges

EU-Vertragsverletzungsverfahren/EZB-Urteil: Nachdem die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der EZB-Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom Mai 2020 eingeleitet hatte, hat jetzt, wie die Sa-SZ (Björn Finke) berichtet, die Bundesregierung darauf reagiert und pünktlich vor Ablauf der Frist eine Antwort nach Brüssel geschickt. Der Inhalt des Schreibens wurde im Text nicht mitgeteilt. Die Kommission muss jetzt prüfen, ob ihre Bedenken mit der Antwort der Bundesregierung ausgeräumt werden.

Bundeskartellamt – Musikinstrumente: Das Bundeskartellamt hat in einem Fallbericht mitgeteilt, dass es gegen insgesamt fünf Hersteller und Fachhändler von Musikinstrumenten Bußgelder in einer Gesamthöhe von 21 Millionen Euro verhängt hat. Den Ermittlungsergebnissen zufolge seien im Zeitraum vom 21. Dezember 2014 bis 27. April 2018 in insgesamt 13 Fällen Absprachen über Preiserhöhungen für Musikinstrumente bzw. zugehörige Produkte erfolgt, so LTO.

Kundus-Luftangriff: LTO schreibt über einen in der Neuen Juristischen Wochenschrift veröffentlichten Leserbrief der BGH-Richter Ulrich Herrmann und Harald Reiter. Sie setzen sich kritisch mit der Sachverhaltsdarstellung im Zusammenhang mit dem Luftangriff bei Kundus 2009 auseinander. In der Medienberichterstattung über den Fall sei es unterblieben, öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen, "die ein zuverlässiges Bild vom Sachverhalt vermitteln", wird aus dem Schreiben zitiert. Die Darstellung, wonach über 100 Personen, darunter viele Zivilisten und Kinder ums Leben gekommen seien, sei hinsichtlich der Opferzahl und -eigenschaft sowie der angeblich unterbliebenen Warnung schlicht falsch und beruhe letztlich wohl auf einem Propagandaerfolg der Taliban, kritisieren die Richter.

Rechtsgeschichte – Anwälte und Vergangenheitsbewältigung: Martin Rath erinnert auf LTO an den – letztendlich vergeblichen – Versuch des früheren Vizepräsidenten der Anwaltskammer Celle Werner Holtfort, die Rücknahme der Zulassung zur Anwaltschaft eines früheren hochrangigen NSDAP-Funktionärs zu erreichen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. August 2021: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45680 (abgerufen am: 25.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen