Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Juni 2021: Würz­burger Mes­ser­an­griff / Kon­trollpf­lichten beim beA / 22 Jahre Haft für Chauvin

28.06.2021

Wegen des Messerangriffs in Würzburg hat die GenStA München die Ermittlungen übernommen. RAe müssen beim beA-Versand die Empfangsbestätigung kontrollieren. Derek Chauvin muss wegen des Todes von George Floyd für mehr als 22 Jahre in Haft.

Thema des Tages

GenStA München – Messerangriff in Würzburg: Ein Somalier, der seit 2015 in Deutschland lebt, hat am Freitag in Würzburg drei Frauen mit Messerstichen getötet und mehrere Personen verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Ermittlungen übernommen, meldet spiegel.de (Roman Lehberger/Sven Röbel). Das Verfahren werde von der dort angesiedelten Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geführt.

bild.de (Nikolaus Harbusch/Julius Böhm) lassen den Anwalt Philipp Pruy die Frage beantworten, warum der Somalier, obwohl ihm bisher kein Asyl gewährt wurde und er bereits mehrfach auffällig wurde, nicht bereits vorher schon abgeschoben wurde. Er habe subsidiären Schutz erhalten und sich also legal in Deutschland aufgehalten, erläutert Pruy. Und dieser Schutzstatus könne nur bei Verurteilungen wegen schwerer Straftaten nachträglich zurückgenommen werden.

Weil den Ermittlern sowohl Hinweise auf ein mögliches islamistisches Motiv als auch auf eine psychische Erkrankung des verhafteten mutmaßlichen Täters vorliegen, warnt Ronen Steinke (Mo-SZ) vor einer Verallgemeinerung zulasten von Muslimen als auch von psychisch Erkrankten.

Rechtspolitik

Staatsbürgerschaft: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche ein Gesetz beschlossen, nach dem NS-Verfolgte und deren Nachkommen künftig in weiteren Fällen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. spiegel.de fasst die Neuregelung zusammen. In der Vergangenheit habe der Grundgesetz-Artikel 116 zwar eine Einbürgerung in Deutschland vorgesehen, wenn den Betroffenen ihre Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" entzogen wurde – doch in vielen Fällen wurden sie nicht formal ausgebürgert, sondern hätten die deutsche Staatsangehörigkeit aus anderen Gründen verloren, z.B. durch die Annahme eines anderen Passes.

Frauenquote: Nachdem der Bundesrat in der vergangenen Woche keinen Einspruch eingelegt hat, kann das zweite Führungspositionen-Gesetz nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. LTO stellt die Neuregelung vor, durch die Spitzenpositionen in großen Unternehmen künftig stärker mit Frauen besetzt werden sollen.

Bundestag – letzte Sitzungswoche: In der letzten regulären Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode hat der Bundestag noch eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, beispielsweise Änderungen im Wiederaufnahmerecht, beim Infektionsschutzgesetz sowie eine Reform des Stiftungsrechts. LTO (Hasso Suliak) und Sa-SZ (Markus Balser) fassen diese und weitere Gesetzesänderungen zusammen. netzpolitik.org (Anna Biselli/Chris Köver) konzentriert sich auf drei Gesetzesänderungen im Strafrecht: Die neue Strafbarkeit von Feindeslisten, Verschärfungen beim Stalking und die Einführung einer Strafbarkeit für das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet

Lieferketten und Menschenrechte: Auch das umstrittene Lieferkettengesetz ist kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet worden und hat den Bundesrat passiert. LTO stellt die Neuregelungen noch einmal vor.

Verbraucherschutz: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) fasst die Neuregelungen des in der vergangenen Woche verabschiedeten "Faire-Verbraucherverträge-Gesetz" zusammen. Unter anderem werden damit die Vertragslaufzeiten für Mobilfunktarife, Fitnessstudios und Abos von Streamingdiensten gesetzlich beschränkt, um Verbrauchern den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Außerdem werden Verkäufer für digitale Endgeräte wie Tablets oder Smartwatches zu regelmäßigen Updates verpflichtet.

Wiederaufnahme: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Daria Bayer und der Akademische Rat Thomas Grosse-Wilde widmen sich im JuWissBlog kritisch der in der vergangenen Woche beschlossenen Erweiterung der Wiederaufnahmegründe zuungunsten von Freigesprochenen. Sie stellen dabei die Frage, was es über eine Gesellschaft aussage, wenn sie sich wenig dafür interessiere, wie viele Unschuldige zur Zeit im Gefängnis sitzen, zugleich aber unbedingt verhindern wolle, dass auch nur eine (mutmaßliche) Mörderin ungestraft davonkomme. Heribert Prantl (sueddeutsche.de) meint in seiner Kolumne, dass es ein "unerträgliches Gesetz" sei, das der Bundestag beschlossen habe: Eine Wiederaufnahme zulasten des freigesprochenen Beschuldigten sollte die allergrößte Ausnahme sein – so wolle es das Grundgesetz, der Grundsatz "in dubio pro reo" und die Rechtsicherheit.

Gefälschte Impfpässe/Testnachweise: Kritisch setzen sich die beiden Rechtsprofessoren Charlotte Schmitt-Leonardy und Matthias Jahn sowie der wissenschaftliche Mitarbeiter Finn Wenglarczyk im FAZ-Einspruch mit der vom Bundestag beschlossenen Einführung einer Strafbarkeit für das Ausstellen oder Nutzen falscher Impf- oder Testnachweise auseinander. Auch hier werde wieder die Strategie "viel bringt viel" angewandt, es sei dagegen klüger, weiter auf das Gleichgewicht aus Appell, Anreiz und maßvollen Ge- und Verboten diesseits des Kriminalstrafrechts zu setzen, meinen die Autoren.

Bundespolizei: Der Bundesrat hat das umstrittene Gesetz für mehr Befugnisse der Bundespolizei vorerst gestoppt, schreibt spiegel.de (Patrick Beuth). In der Länderkammer sei allerdings auch kein Beschluss zustande gekommen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Mit dem Gesetz sollte die Bundespolizei unter anderem mehr Zuständigkeiten bei der Kriminalitätsbekämpfung in Bahnhöfen und auf Flughäfen und auch die rechtliche Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erhalten.

Senatsvorsitzende an Bundesgerichten: Wie swr.de (Philip Raillon) erfahren hat, gilt seit einigen Tagen ein neues Anforderungsprofil für Vorsitzende Richter und Richterinnen an Bundesgerichten. Kritiker befürchten, dass dadurch eine Richterbesetzung nach politischer Farbe drohen könnte. Gerade so kurz vor der Bundestagswahl habe das ein Geschmäckle, denn wenn es zu einem Regierungswechsel kommen sollte, könnten einige Abteilungsleiter in den Ministerien ihren jetzigen Job verlieren. "Da könnte eine vakante Vorsitzenden-Stelle attraktiv sein", wird Rechtsanwalt Volkert Vorwerk zitiert. Bereits seit einem Jahr schwelt die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesjustizministerium und den obersten Gerichten um die Änderungen beim Anforderungsprofil.

Corona – Grundrechte: Medienberichten zufolge hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfrid Kretschmann eine Grundgesetz-Änderung erwogen, um künftige Pandemien mit drastischen Einschnitten schnell in die Knie zwingen zu können. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte laut Sa-FAZ (Rüdiger Soldt), Kretschmann träume von einem "permanenten Notstand" der Exekutive. Kritik kommt auch aus den Reihen der FDP und der CDU. Kretschmann selbst bedauerte es am vergangenen Freitag, "wenn es infolge seiner Interview-Aussagen zu Missverständnissen gekommen" sei.

NRW – Versammlungsgesetz: Als "durch und durch autoritär" bezeichnet Andreas Wyputta (Mo-taz) das geplante neue Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen. Gehe es nach Innenminister Herbert Reul, der den Gesetzentwurf vorgelegt hatte, solle die Polizei um jeden Preis für Ruhe sorgen, Demonstrierende einschüchtern und Versammlungsanmeldungen erschweren.

Justiz

BGH zu Kontrollpflichten beim beA: Der Bundesgerichtshof hat laut einem Bericht auf LTO (Alexander Cremer) die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches beA konkretisiert. Danach muss beim Versand einer Nachricht auch kontrolliert werden, ob eine Eingangsbestätigung für das elektronische Dokument bei Gericht gem. § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO erteilt wurde.

BVerfG – Staatstrojaner: Zahlreiche FDP-Bundestagsabgeordnete haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen so genannte Staatstrojaner für Nachrichtendienste erheben zu wollen, berichtet der Spiegel (Wolf Wiedmann-Schmid). Die Möglichkeit, heimlich ein Programm etwa auf Handys von Verdächtigen aufzuspielen, um verschlüsselte Chats überwachen zu können, stelle einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar, begründen Liberale wie Marco Buschmann, Konstantin Kuhle und Stephan Thomae ihren Vorstoß. Nikolaos Gazeas, anwaltlicher Experte für Straf- und Geheimdienstrecht, soll die Verfassungsbeschwerde verfassen.

BVerfG zu Suizid: In einem mehrseitigen Beitrag zeichnet die Sa-SZ (Rainer Stadler) die juristischen Auseinandersetzungen eines Vaters nach, dessen Tochter während eines Ausgangs aus der Psychiatrie Suizid begangen hatte. Seine Strafanzeigen gegen Ärzte und Gutachter, die er für den Suizid verantwortlich machte, waren nicht erfolgreich. Erst 2020, mehr als acht Jahre nach dem Freitod, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass seinerzeit nicht effektiv genug ermittelt worden war.

BGH zu Freiburger Gruppenvergewaltigung: Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer hilf- und wehrlosen Frau vor einer Freiburger Diskothek ist das Urteil gegen alle elf überwiegend syrischen Angeklagten jetzt rechtskräftig, meldet die Sa-FAZ. Der Bundesgerichtshof habe die Revision von fünf der elf Männer verworfen. Die anderen Angeklagten hatten ihre Revision bereits vorher zurückgezogen, beziehungsweise die Verurteilung akzeptiert.

BAG zu entsandten Pflegekräften: Rechtsanwältin Anja Dombrowsky fasst auf LTO noch einmal das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, demzufolge auch entsandte ausländische Pflegekräfte einen Anspruch auf den deutschen Mindestlohn haben, zusammen. Das gelte sowohl für die normale Arbeitszeit als auch für Bereitschaftszeiten, so dass unter Umständen der Mindestlohn sogar für 24 Stunden am Tag bezahlt werden muss, hat das BAG festgestellt. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Christoph Koopmann u.a.) beantwortet Fragen zu den Konsequenzen aus der Entscheidung.

OLG Karlsruhe zu Yasminelle: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Abweisung einer Klage gegen Bayer im Streit über mögliche Nebenwirkungen der Verhütungspille "Yasminelle" bestätigt, schreiben Sa-FAZ (Jonas Jansen/Marcus Jung), taz.de (Christian Rath) und LTO. Geklagt hatte eine junge Frau, die nach einer Thrombose eine lebensbedrohliche beidseitige Lungenembolie erlitten hatte, an der sie fast verstorben wäre. Allerdings konnte sie nach Ansicht des Gerichtes nicht nachweisen, dass die Antibabypille Ursache für den Krankheitsverlauf war. Auch die Kausalitätsvermutung gem. § 84 Abs. 2 Arzneimittelgesetz griff nicht, weil als Alternativursache auch ein Langstreckenflug in Betracht komme.

OLG Frankfurt/M. zu "Pfando"-Modell: Bereits im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. festgestellt, dass das Unternehmen Pfando, das sich selbst als "KFZ-Pfandleihaus" bezeichnet, mit seinem Geschäftsmodell einen eigentlich in Deutschland verbotenen Rückkaufhandel betreibe. tagesschau.de (Philip Raillon) beschreibt das Modell, bei dem KFZ-Besitzer ihr Fahrzeug verkaufen, es zu einem bestimmten monatlichen Preis weiterbenutzen können und es gegebenenfalls nach einer Weile wieder zurückkaufen. Trotz der Entscheidung aus Frankfurt/M. würden die Behörden nicht einschreiten, heißt es im Beitrag.

LG München I zu "Oktoberfest goes Dubai": Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung gegen die Veranstalter des geplanten Oktoberfests in Dubai erlassen. Die Formulierung "Oktoberfest goes Dubai" sei sowohl eine Irreführung von Verbrauchern als auch eine unlautere Rufausbeutung, meinten die Richter laut spiegel.de und LTO (Joschka Buchholz).

LG Erfurt zu Höcke-Äußerung: Das Landgericht Erfurt hat eine Unterlassungsklage gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke abgewiesen, mit der sich die Junge Gemeinde Stadtmitte Jena gegen eine Äußerung Höckes im Sommerinterview des MDR vor zwei Jahren getätigt gewandt hatte. Der AfD-Politiker hatte einen Autor, der unter dem Pseudonym "Landolf Ladig" Artikel in einer als rechtsextrem geltenden Publikationen veröffentlichte, der Gemeinde zugeordnet. Bei Betrachtung des Höcke-Interviews sei zu erkennen, dass der AfD-Politiker mit einem "ironischen Blick" geantwortet habe, begründete der Richter laut LTO unter anderem das Urteil.

LAG Hessen zu Arbeitsmitteln bei Lieferdiensten: Lieferdienstfahrer:innen können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ihnen ein für die Tätigkeit erforderliches Fahrrad und ein Smartphone gestellt wird, hat das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden. Die vertragliche Regelung, dass das private Fahrrad und das private Smartphone ohne finanziellen Ausgleich zur Arbeit mitgebracht und verwendet werden müssen, benachteilige die Lieferfahrerinnen und -fahrer unangemessen, so das Gericht laut LTO.

AG Würzburg zum Taubenfüttern: Zweimal 50 Euro Bußgeld muss eine Tierrechtsaktivistin bezahlen, weil sie verbotenerweise Tauben gefüttert hatte. Das hat das Amtsgericht Würzburg laut LTO entschieden.

Recht in der Welt

Russland/Großbritannien – Seerecht: In den Gewässern der Krim hat es erneut einen Zwischenfall gegeben: Die russische Küstenwache hat Warnschüsse auf das britische Kriegsschiff "HMS Defender" abgegeben. Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg ordnet auf LTO den Vorfall ein. Die Küstengewässer der annektierten Krim gehörten nach wie vor zur Ukraine. Aber selbst, wenn die Gewässer zu Russland gehören würden, dürfte sie ein britisches Kriegsschiff friedlich und auf direktem Weg durchfahren. 

USA – George Floyd: Der frühere Polizist Derek Chauvin, der für den Tod von George Floyd schuldig gesprochen wurde, muss für 22 Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Wie die Mo-taz (Hansjürgen Mai) und spiegel.de mitteilen, wurde am Freitag vom zuständigen Gericht das Strafmaß verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Jahre Gefängnis gegen den 45-Jährigen gefordert, die Verteidigung eine Haftentlassung auf Bewährung.

Für Hansjürgen Mai (Mo-taz) bleibt allerdings der Rassismus weiterhin das eigentliche Problem – der Gedanke, der noch immer in den Köpfen vieler US-Bürgern und Polizisten existiere: "NOT all men are created equal".

USA – Wahlrechtsreform in Georgia: Das US-Justizministerium will gegen eine aktuelle Wahlrechtsänderung in Georgia gerichtlich vorgehen. "In unserer Klage legen wir dar, dass die jüngsten Änderungen im Wahlgesetz Georgias mit dem Ziel erlassen wurden, schwarzen Bürgern Georgias das Wahlrecht aufgrund ihrer Rasse oder Hautfarbe zu verweigern oder einzuschränken", wird US-Justizminister Merrick Garland von spiegel.de (Alexander Sarovic) zitiert.

Sonstiges

Biometrische Foto-Datenbank und EU-Datenschutzrecht: taz.de (Christian Rath) hat sich mit Alan Dahi, Datenschutzjurist bei der österreichischen NGO noyb, über die Kritik von Datenschützern in verschiedenen Ländern an dem US-Unternehmen Clearview, das in seinen Fotodatenbanken auch Bilder von Europäern sammelt, unterhalten. Der Aufbau einer derartigen biometrischen Fotodatenbank verstößt nach Ansicht von noyb und anderen NGO's eindeutig gegen EU-Recht. Auch wenn die Fotos mehr oder weniger im Netz frei zugänglich seien, heiße das nicht, dass man die Fotos ohne Einwilligung speichern, biometrisch vermessen und aus den biometrischen Daten eine Fahndungsdatenbank aufbauen dürfe.

Fußball – 50+1-Regel: Die wissenschaftlichen Mitarbeiter Thomas Funck und Niko Haug erläutern im FAZ-Einspruch, wie die Deutsche Fussballliga (DFL) die 50+1-Regel gegen die Bedenken des Bundeskartellamts "retten" kann. Gemäß der DFL kann eine Kapitalgesellschaft nur dann eine Lizenz für die Bundesliga erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist. Eine solche mehrheitliche Beteiligung liegt vor, wenn der Mutterverein über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Das Bundeskartellamt sieht die vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten als problematisch an, weil sie die legitimen Ziele der Grundregel konterkarieren könnten.

Rechtsgeschichte – Homosexualität vor Gericht: Angesichts der aktuellen Diskussion um das neue ungarische Gesetz zur öffentlichen Darstellung von Homosexualität hat sich Martin Rath für LTO den Umgang deutscher Gerichte mit Homosexualität in der Vergangenheit angeschaut und stellt einige fragwürdige Entscheidungen vor.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. Juni 2021: . In: Legal Tribune Online, 28.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45314 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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