Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. April 2021: Locke­rungen für Geimpfte? / Klagen gegen Bundes-Not­b­remse / Bun­des­liga-Trainer mit zwei Staats­examen

26.04.2021

Heute wollen Bund und Länder bei einem Impf-Gipfel über Lockerungen für Durchgeimpfte beraten. Die Bundes-Notbremse ist in Kraft und es gibt erste Verfassungsbeschwerden. Eintracht Braunschweigs Fußballtrainer hat zwei Staatsexamen.

Thema des Tages

Corona – Rechte von Geimpften: Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wollen an diesem Montag über mögliche Ausnahmen von Corona-Beschränkungen für bereits durchgeimpfte Menschen diskutieren. Solche Einschränkungen können nicht mehr gerechtfertigt werden, wenn Geimpfte und Genesene kaum noch infektiös sind, heißt es laut Mo-SZ (Constanze von Bullion) in einem Eckpunkteapier der Bundesregierung. Die Mo-taz (Christian Rath) schildert darüberhinaus Details des Papiers: es gehe vor allem um eine Gleichstellung von Geimpften/Genesenen mit negativ Getesteten, zum Beispiel bei Zoobesuchen und bei der Fußpflege. "Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem Hbl (Heike Anger/Dietmar Neuerer u.a.). Das sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung, so die Ministerin. In einem separaten Interview mit dem Hbl (Heike Angerer) bestätigt der Staatsrechtler Stefan Huster, dass weitere Freiheitsbeschränkungen in dem Moment nicht mehr zu rechtfertigen seien, in dem jemand kein Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus für Dritte mehr darstellt. Und da das Robert Koch-Institut bestätigt habe, dass ein Mensch spätestens 15 Tage nach der zweiten Impfung das Coronavirus nicht mehr übertragen könne, liege der Fall klar. Vorbehalte kommen aber teilweise aus den Ländern, schreibt die Mo-Welt (Nickolaus Doll/Kristian Frigelj). Es bestehe die Sorge, eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft" zu schaffen und gesellschaftliche Spannungen zu riskieren.

Rechtspolitik

Corona – Infektionsschutzgesetz: zeit.de (Tilman Steffen) fasst die in der vergangenen Woche beschlossene Einführung der Bundes-Notbremse zusammen. Im Interview mit der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) sieht Wolfgang Kubicki (FDP) durch diese Änderung des Infektionsschutzgesetzes zwar nicht den Föderalismus, dagegen aber die Rechtsweggarantie gefährdet. Da jetzt nicht mehr die Verwaltungsgerichte angerufen werden können, sondern sich Bürger direkt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen, sei der Rechtsweg massiv verkürzt worden. Der Jurastudent Tristan Wißgott kritisiert im Verfassungsblog, dass die Ausgangsbeschränkung gem. § 28b I 1 Nr. 2 IfSG "durch Gesetz" erfolge. Sie verstoße damit gegen die Schrankenanforderung der Art. 2 II 3, Art. 104 I 1 GG, die nur Einschränkungen "aufgrund eines Gesetzes" erlauben und sei deshalb verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht werde sich bei den angekündigten Verfassungsbeschwerden auch mit diesem Problem auseinandersetzen müssen.

Corona-Tests für Arbeitnehmer: In seiner Kolumne in der WamS meint Rechtsprofessor Arnd Diringer, dass es sich der Gesetzgeber mit den neuen Regelungen zu Corona-Tests für Arbeitnehmer zu leicht gemacht habe. Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung müssten Arbeitgeber zwar ihren Arbeitnehmern nun Testmöglichkeiten anbieten, eine grundsätzliche Testpflicht gebe es aber nicht. Sie könne sich aber aus arbeitsrechtlichen Grundsätzen ergeben und müsse daher in jedem einzelnen Fall geprüft werden. Das sei nicht nur juristisch schwierig, sondern lasse sich auch Arbeitnehmern kaum vermitteln.

Suizidhilfe: Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt warnt im Interview mit dem Spiegel (Cornelia Schmergal) vor dem Versuch, Ärzte bei der Suizidassistenz zu sehr in die Verantwortung zu nehmen. Außerdem spricht er sich dafür aus, als Konsequenz aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil von 2020 die Musterberufsordnung zu ändern und das Verbot der Suizidassistenz zu streichen.

Befristete Arbeitsverträge: Kritisch widmet sich der Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing in der Mo-Welt einem neuen Entwurf zur Neuregelung des Befristungsrechts. Die vorgesehene Quote von maximal 2,5 Prozent sachgrundlos befristeter Arbeitnehmer für Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sei administrativ nicht durchzuhalten und würde ein bürokratisches und auch datenschutzrechtlich unerwünschtes Monstrum schaffen.

IT-Sicherheitsgesetz: Der Bundestag hat am Freitag eine Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen, wie die Sa-SZ meldet. Sie soll unter anderem wichtige Infrastruktur wie Mobilfunk- und Energienetze schützen. Zu den Neuerungen gehört, dass das Bundesinnenministerium den Einsatz sicherheitsrelevanter Komponenten verbieten kann, wenn der Hersteller von der Regierung eines anderen Landes kontrolliert wird. Damit wird ein Ausschluss des chinesischen Unternehmens Huawei beim Ausbau des 5G-Datennetzes erleichtert. 

Justiz

BVerfG – Infektionsschutzgesetz: Zum Inkrafttreten der Bundes-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht zahlreiche Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingegangen. Am Donnerstag und Freitag seien bisher rund 25 Verfahren registriert worden, die sich gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz richteten, berichtet beck-Aktuell. Unter den Klägern seien mehrere Anwälte und ein SPD-Bundestagsabgeordneter. In einer Meldung der Mo-taz heißt es darüber hinaus, dass auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eine Verfassungsbeschwerde eingereicht habe. Die GFF und die Beschwerdeführer:innen – darunter Politikerinnen und Politiker von SPD, FPD, Grünen und Linke – wenden sich gegen die "Ausgangssperren". Laut Sa-Welt (Michael Gassmann) will auch eine Gruppe von Handelsunternehmen Verfassungsbeschwerde erheben. Die in der "Coronanotbremse" vorgesehenen Maßnahmen – insbesondere die nächtlichen Ausgangssperren, aber auch die Schließung von Geschäften – verstießen gegen den Gleichheitssatz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip, so die Begründung. Die Kritik der Händler:innen richtet sich auch gegen die Systemrelevanz-Kriterien, die nicht nachvollziehbar seien.

Christian Rath (Mo-taz) prognostiziert, dass das BVerfG die Eilanträge ablehnen wird. Auch inhaltlich seien diese nicht überzeugend. Das BVerfG sei "kein Ersatzgesetzgeber". Jost Müller-Neuhof (Tsp) meint, dass die symbolische Überhöhung des Themas, die nun in Klagen beim Bundesverfassungsgericht münde, den Blick darauf verstelle, dass es vordringlich darum gehe, das Feiervolk für beschränkte Zeit am Feiern zu hindern. Eine nächtliche Sperre sei dazu zumindest geeignet, ob sie auch verhältnismäßig ist, hänge davon ab, welche Verläufe der Pandemie und welche Strategien ihrer Bekämpfung man in den Blick nimmt.

BVerfG zum Mietendeckel Berlin: Wie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Mietendeckel die Rechtslage hinsichtlich so genannter Schattenmieten ist, untersuchen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Max Baumgart und Felix Mansius auf LTO. Bei Neu- und Wiedervermietungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt wurden während der anhängigen Verfassungsklage häufig sogenannte Schattenmieten vereinbart, nach denen sich Mieter:innen sowohl zur Zahlung eines dem Gesetz entsprechenden gedeckelten Mietzinses als auch zur Zahlung eines höheren Mietzinses für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Berliner Mietendeckels verpflichteten. Die Autoren sind der Auffassung, dass eine solche faktische Mieterhöhung nicht zulässig ist, allerdings hingen die Details vom Einzelfall ab.

BVerfG – Kindschaftsrecht: Heribert Prantl (Sa-SZ) hofft, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die beiden Vorlagen zur Elternschaft in lesbischen Ehen die bereits geplanten und bisher noch von der Union blockierten Neuregelungen des Abstammungsrechts beschleunigen werde. Karlsruhe werde wohl für ein moderneres Abstammungsrecht votieren, auch für die Mit-Mutterschaft, prognostiziert Prantl. Das höchste Gericht habe nämlich, still und peu à peu, das Grundgesetz schon um ein Grundrecht ergänzt, das man so formulieren könnte: "Der Staat achtet und schützt alle Lebensformen."

BVerfG zu Corona-Wiederaufbau-Fonds: Rechtsprofessor Christian Walter und der wissenschaftliche Mitarbeiter Philip Nedelcu analysieren im Verfassungsblog die am 21. April veröffentlichte Ablehnung eines Eilantrags gegen die Ratifizierung des EU-Eigenmittelbeschlusses durch das Bundesverfassungsgericht. Sie erläutern dabei, warum das Gericht auf die summarische Prüfung der ultra-vires-Rüge verzichtet hat.

BGH zu Rechtsschutzversicherung: Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, nach der eine Rechtsschutzversicherung ihre Entscheidung, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, auch vom Vortrag des Gegners abhängig gemacht hatte. Wie beck-aktuell meldet, meine der IV. Zivilsenat, dass eine solche Klausel den Versicherungsnehmer unangemessen benachteilige.

BGH – Videoverhandlung: zpoblog.de (Benedikt Windau) hat den BGH-Richter Hartmut Rensen zum Einsatz von Videotechnik bei Zivilverhandlungen befragt. Der X. Zivilsenat verhandelt inzwischen seit rund einem Jahr regelmäßig im Wege der Bild- und Tonübertragung gem. § 128a ZPO und schaltet auf diese Weise Prozessbevollmächtigte, Parteien und weitere Beteiligte zu.

BAG – DSGVO und Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Michael Fuhlrott erläutert auf LTO, worum es in einer beim BAG am 27. April anstehenden Entscheidung zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis geht. Das Gericht muss klären, wieweit der Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber geht. Die Arbeitsgerichte legen hier durchaus einen strengen Maßstab an und haben in der Vergangenheit für eine fehlerhafte Bearbeitung des Auskunftsanspruchs wiederholt vierstellige Schadensersatzzahlungen ausgeurteilt, so der Autor.

BAG zur Lohngerechtigkeit: In der Mo-SZ analysiert die Innsbrucker Professorin für Personalpolitik Julia Brandl eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Januar zur Durchsetzung des Prinzips "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Die Vorlage von Gehaltsstatistiken kann demnach dazu führen, dass Arbeitgeber nachweisen müssen, dass eine schlechtere Bezahlung von Frauen in vergleichbaren Positionen sachliche Gründe hat. Die Gerichte müssten jetzt aber Kriterien entwickeln, womit Arbeitgeber sich vom Vorwurf der geschlechtsspezifischen Diskriminierung entlasten können, meint die Autorin.

KG Berlin zu IS-Rückkehrerin: Das Berliner Kammergericht hat laut einer Meldung von LTO eine Frau wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, Mitglied beim sogenannten Islamischen Staat in Syrien gewesen zu sein und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben.

OLG Dresden – islamistischer Angriff auf Schwule: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über die Vernehmung einer Gefängnis-Psychologin, die den Angeklagten Abdulla al H. H. sehr oft getroffen und seine religiöse Radikalisierung mit verfolgt hatte. 

OVG NRW zu Corona-Ausgangsbeschränkungen: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die in der regionalen Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein enthaltene Ausgangssperre gehalten. Da die Verfügung bei summarischer Prüfung voraussichtlich rechtmäßig sei, hat das Gericht laut LTO einen entsprechenden einstweiligen Antrag abgelehnt. Die Ausgangsbeschränkung galt von 21 Uhr bis 5 Uhr.

OVG MV zu Corona-Ausgangsbeschränkungen: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern per Verordnung beschlossene Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 6 Uhr als unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig eingestuft, berichtet ndr.de. Sie diente vor allem dazu, Zusammenkünfte in Wohnungen und Häusern zu verhindern. Es sei aber nicht Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, die sich an Recht und Gesetz halten, den Behörden Kontrollen zu erleichtern, so das OVG. 

LG Braunschweig – VW-Dieselskandal: Wie spiegel.de schreibt, hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig in den Ermittlungen zum Dieselskandal bei Volkswagen 15 weitere Personen, darunter mehrere Führungskräfte des VW-Konzerns und eines Zulieferbetriebes, angeklagt. Den Angeschuldigten wird Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, Beihilfe zu mittelbarer Falschbeurkundung und strafbare Werbung vorgeworfen.

LG Berlin – Tod eines 13-Jährigen: Das Landgericht Berlin verhandelt ein Strafverfahren wegen der Tötung eines 13jährigen syrischen Jungen. Er wurde von einem 41 Jahre alten türkischen Metzger nach einer unbeabsichtigten Rempelei erstochen. Die Mo-SZ (Verena Mayer) berichtet über den bisherigen Verlauf des Prozesses.

LG Mainz zu Unternehmen als "Verband": Ein gewinnorientiertes Unternehmen darf sich nicht als "Verband" bezeichnen, hat das Landgericht Mainz entschieden. Die beklagte GmbH betreibt einen kommerziellen Vermittlungsdienst für Pflegedienstleistungen und vermittelt Interessenten für Leistungen wie Heimplätze, Pflegekräfte oder einen barrierefreien Badumbau an gewerbliche Anbieter. Auf ihrer Webseite bezeichnete sie sich durchgehend als "Verband Pflegehilfe" und ihre gewerblichen Rahmenvertragspartner als "Verbandsmitglieder". Das Landgericht hat der Klage der Wettbewerbszentrale jetzt in vollem Umfang stattgegeben, schreibt beck-Aktuell: Der Verkehr verbinde mit dem Begriff "Verband" die Vorstellung von einer Vereinigung, die eine gemeinsame Interessenvertretung entfalte und auf eigenen Gewinn verzichte.

StA Hamburg – Cum-Ex und New Yorker Schule: Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagt, so schreibt es Bloomberg (Karin Mattussek), Sanjay Shah, eine Zentralfigur des Cum-Ex Skandals, an, weil er auch eine jüdische Privatschule im New Yorker Stadtteil Queens in solche Transaktionen verwickelt haben soll. Shah und ein weiterer Beschuldigter sollen 2011 die Steuerbefreiung der Ezra Academy ausgenutzt haben, heißt es in einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg vom Februar. Die beiden Männer sollen dabei angebliche Urkunden verwendet haben, die sie bevollmächtigten, Aktien im Namen der Schule zu kaufen.

AG München zu Schadensersatz bei Insolvenz der Fluggesellschaft: Dass den Reiseveranstalter grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht trifft, wenn die vom ihm zunächst ausgewählte Fluggesellschaft in Insolvenz geht, hat das Amtsgericht München festgestellt, wie LTO berichtet. Geklagt hatte ein Mann, der mit seiner Ehefrau bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Ägypten gebucht hatte. Zwei Wochen vor dem Hinflug ging jedoch die von der Reiseveranstalterin ausgewählte Fluggesellschaft in Insolvenz, der dann bei einer anderen Fluggesellschaft gebuchte Ersatzflug startete allerdings statt um 13.00 Uhr erst um 22.15 Uhr. Im Rahmen des Massentourismus sei jedoch eine Verschiebung einer ohnehin unverbindlichen Abflugzeit in gewissen Umfang hinzunehmen, erst bei einer Verzögerung von mehr als vier Stunden stünden dem Reisenden Minderungsansprüche zu, meinte das Gericht.

AG Weilheim/AG Weimar zur Maskenpflicht an Schulen: tagesschau.de (Christoph Kehlbach/Holger Schmidt) analysiert jetzt auch die Bedeutung der beiden Entscheidungen zur Maskenpflicht an Schulen des Amtsgerichts Weimar und des Amtsgerichts Weilheim. Ein Richter und eine Richterin hatten auf Grund familienrechtlicher Eilanträge nach § 1666 BGB Schulen untersagt, eine Maskenpflicht durchzusetzen. Auch wenn beide Entscheidungen wohl keinen Bestand haben werden – für einen unmittelbaren Anstieg ähnlicher Verfahren sorgten sie trotzdem.

Recht in der Welt

Polen – Bürgerrechtsbeauftragter: Nach einer Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes muss der Beauftragte für Bürgerrechte Adam Bodnar sein Amt aufgeben, weil seine Amtszeit abgelaufen ist – obwohl noch kein Nachfolger gewählt wurde. Rechtsanwalt Oscar Szerkus bewertet auf LTO die Bedeutung des Richterspruches. Das Bodnar-Urteil, das entgegen der unter PiS üblich gewordenen Verzögerungspraxis noch am Tag der Verkündung veröffentlicht wurde, sei eine Warnung an alle politischen Gegner, meint der Autor.

USA – Floyd-Prozess: Der Spiegel (Philipp Oehmke) hat den Prozess gegen den Polizisten Derek Chauvin vor Ort verfolgt und berichtet über die dortigen Eindrücke. Außerhalb dieses Gerichtssaals sei jedoch alles geblieben wie immer: Während Derek Chauvin vor Gericht saß, seien weitere 64 Amerikaner von Polizisten getötet worden, die meisten Opfer Schwarze oder Latinos.

Sonstiges

Trainer mit Staatsexamina: LTO (Hasso Suliak) hat Daniel Meyer, den Trainer des Fußball-Zweitligisten Eintracht Braunschweig, interviewt. Meyer ist der einzige Cheftrainer der Fußball-Bundesliga mit zwei juristischen Staatsexamina. Er berichtet, wie er Trainerkarriere und Jurastudium nebeneinander gemeistert hat und dann als Jugendtrainer bei Energie Cottbus nicht nur sportlich sondern auch juristisch unterwegs war. 

Litigation-PR: Die Sa-SZ (Anette Ramelsberger) erläutert, wie Litigation-PR funktioniert. Es sei hier eine ganze Branche entstanden, die sich darum sorge, dass vor Gericht niemand patzt. Die entsprechenden Anwälte würden einerseits, wie beispielsweise im Fall Lübcke, leidende Familien abschirmen, aber andererseits auch so genannte "presserechtliche Informationsschreiben" an Redaktionen verschicken, um Berichterstattung zu verhindern.

Rechtsgeschichte – Schadensersatz wg. Tschernobyl: Martin Rath widmet sich auf LTO der juristischen Aufarbeitung des Atomunglückes in Tschernobyl. So versuchte beispielsweise ein Gärtner aus Dörverden-Barme nach dem 26. April 1986 die Sowjetunion vor dem Amtsgericht Bonn auf Schadensersatz nicht unter 750 Mark in Haftung zu nehmen. Er verlangte 45 Mark für bereits vernichtetes Obst und Gemüse und nicht unter 705 Mark für weiteren Nutzungsausfall. Letztendlich scheiterte er mit seiner Klage allerdings.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. April 2021: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44804 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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