Der Bund will bei der Coronabekämpfung das Heft in die Hand nehmen und schnell eine bundesgesetzliche Grundlage für eine "Notbremse" schaffen. Das AG Weimar irritiert erneut. Die Reformierbarkeit des US Supreme Court soll geprüft werden.
Thema des Tages
Infektionsschutzgesetz: Der Bund will stärker als bisher die Kontrolle über die Pandemiebekämpfung übernehmen, dazu soll das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden. Künftig soll in einem neuen § 28b bundesweit verbindlich vorgeschrieben werden, welche Einschränkungen gelten, sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über dem Wert 100 liegt. Am Samstag wurde eine entsprechende "Formulierungshilfe" der Bundesregierung, deren Inhalt Mo-SZ (Jan Heidtmann) und Mo-taz (Christian Rath) zusammenfassen, an die Fraktionen und die Länder zur Stellungnahme geschickt. U.a. sind Ausgangssperren und weitreichende Shutdowns vorgesehen. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen allerdings auf Widerstand, wie es beispielsweise in der Mo-FAZ (Peter Carstens) heißt: Während einzelne Landespolitiker vor einer Entmachtung der Länder warnten, hielten Oppositionspolitiker besonders die geplanten Ausgangsbeschränkungen für problematisch. Im Interview mit der Mo-Welt (Manuel Bewarder/Ulrich Exner) hält es beispielsweise der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius für "keine gute Idee, die Länder jetzt mitten in der Krise zu entmachten". Der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbunds Jens Gnisa äußerte sich laut Berliner Zeitung (Philippe Debionne) "entsetzt" über den Inhalt der geplanten Regelungen. "Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz", wird der Richter zitiert. Es werde "ein automatisch greifendes System installiert, in das niemand vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen könne, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte – einzig das Bundesverfassungsgericht könne Entscheidungen 'kassieren'".
Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) fasst den rechtlichen Handlungsrahmen des Bundes zusammen. Klar sei bisher allerdings noch nicht, ob der Bundesrat den geplanten Änderungen zustimmen muss. Bisher sei das Infektionsschutzgesetz beim Erlass und auch bei allen größeren Änderungen als Zustimmungsgesetz behandelt worden.
Für Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) ist es richtig, dass der Bund jetzt mehr Verantwortung übernimmt. Denn so, wie er in den vergangenen Monaten gelebt wurde, sei der Föderalismus eigentlich nie gemeint gewesen. Viele scheinen darunter zu verstehen, dass alle Macht bei den Ländern liege, im Föderalismus aber gebe es eine Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. Und diese Teilung besage, dass in einer Epidemie der Bund am Zug sei, wenn er das wolle. Für Stefan Kornelius (Mo-SZ) kommt das neue Gesetz gerade noch rechtzeitig, damit die Pandemiebekämpfung nicht "auf dem Wahlkampf-Scheiterhaufen in Flammen" aufgehe. Christian Rath (Mo-taz) hält ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz für demokratischer als Maßnahmen, deren Auswahl den Landesregierungen und deren Verordnungen überlassen wird. Der Föderalismus werde hier jedenfalls nicht abgeschafft. Ganz anders sieht das Susanne Gaschke (Mo-Welt), die befürchtet, dass "im Namen von Merkels radikaler 'No Covid'-Strategie" der deutsche Föderalismus ausgehebelt werden soll. Der Bundestag müsse "dem Corona-Wahnsinn des Kanzleramtes Einhalt gebieten", fordert sie.
Rechtspolitik
Corona – Rechte von Geimpften: Rheinland-Pfalz will künftig vollständig geimpfte Menschen von Coronabeschränkungen im Alltag befreien, es sollen Ausnahmen von der Testpflicht und der Quarantänepflicht nach der Einreise aus Risikogebieten gelten. Die vom Landeskabinett beschlossene Regelung soll, so heißt es auf spiegel.de, zunächst bis zum 25. April gelten.
Lieferkettengesetz: Kritisch analysiert Rechtsprofessor Gerhard Wagner im FAZ-Einspruch das geplante Lieferkettengesetz, das deutsche Unternehmen verpflichten soll, auf die Einhaltung menschenrechtlicher Standards entlang ihrer Lieferkette zu achten. Der Gesetzentwurf mit seinem Fokus auf Pflichten zu Risikoanalyse und -management, zur Dokumentation der eigenen Bemühungen, zur Veröffentlichung von Grundsatzerklärungen und Berichten sowie zur Kontrolle durch eine Behörde lese sich wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Unternehmensberater, so sein Résümé.
Staatsleistungen an die Kirchen: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) erläutert Rechtsprofessor Claus Dieter Classen die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die immer noch laufenden Zahlungen des Staates an die Kirchen und warum seiner Ansicht nach der Gesetzgeber tätig werden muss, um die Zahlungen abzulösen, wie es bereits die Weimarer Reichsverfassung fordert. Für einen Rechtsstaat sei die aktuelle Untätigkeit der Politik bei diesem Thema jedenfalls wenig überzeugend, sagt Classen.
EU-Grundrechte: Mark Siemons (FAS) stellt im Feuilleton jetzt auch die Aktion "Jeder Mensch" vor, die eine Modernisierung der europäischen Grundrechtecharta fordert. Allerdings sieht der Autor praktische Probleme, beispielsweise bei der Durchsetzbarkeit, er schreibt von einer "systematischen Überdehnung des Grundrechtsprinzips".
Lobbyismus: Der Volkswirtschaftsprofessor Andreas Polk fordert in der Mo-SZ gesetzliche Maßnahmen zur Regelung von Lobbyismus. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers hier sinnvolle Rahmenbedingungen zu setzen, also die illegitimen Verhaltensweisen zu sanktionieren. Lobbyregister und die geplanten verschärften Regeln für den Bundestag reichten dabei nicht aus.
Justiz
AG Weimar zur Corona-Maskenpflicht an Schulen: Ein Familienrichter des Amtsgerichtes Weimar soll in einem Beschluss den Lehrern einer thüringischen Schule das Anordnen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie Schnelltests verboten haben. Das Thüringer Bildungsministerium stellte am Wochenende allerdings klar, dass die Entscheidung allein für die am Verfahren Beteiligten rechtliche Wirkung habe. "Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden", zitiert RND aus der Stellungnahme des Ministeriums. Allerdings prüfen die thüringischen Behörden auch grundsätzliche Zweifel an der Echtheit der Entscheidung. Das Amtsgericht Weimar war bereits im Januar in die Schlagzeilen geraten, als ein Richter einen Angeklagten freisprach, der wegen eines Verstoßes gegen Corona-Auflagen ein Bußgeld zahlen sollte.
BVerfG zu Langzeitaufenthalt auf Campingplatz: In einer Eilentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine behördliche Anordnung, mit der ein dreimonatiger Aufenthalt auf einem schleswig-holsteinischen Campingplatz untersagt wurde, bestätigt. Zwar erscheine eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein offensichtlich unbegründet, so das Gericht laut beck-aktuell, durch das befristete Campingverbot sei aber keine Härte von solchem Ausmaß erkennbar, die ausnahmsweise das Einschreiten des BVerfG erforderlich mache.
BVerfG – kleine Parteien bei Bundestagswahl: Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage eingereicht, wie Sa-SZ und LTO melden. Es geht um die Frage, ob kleine Parteien in Corona-Zeiten auch mit weniger Unterschriften von Unterstützern zur Bundestagswahl antreten dürfen. Für Parteien, die weder im aktuellen Bundestag noch in einem Landtag ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass Direktkandidaten mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten ihres Wahlkreises vorlegen müssen. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Bayernpartei hatten bereits Anfang Januar und im Februar geklagt.
BVerfG zu EU-Corona-Aufbaufonds: Warum sich aus seiner Sicht das Bundesverfassungsgericht mit seinem Hängebeschluss gegen das Zustimmungsgesetz zum Europäischen Aufbaufonds auf einem Irrweg befindet, erläutert der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel in der Sa-SZ. Ein Durchgriff der deutschen Staatsgewalt auf alle Rechtsakte internationaler Organisationen, denen sich Deutschland angeschlossen hat, sei weder durch den Wortlaut des Grundgesetzes noch durch den Willen seiner Verfasser gedeckt, sondern lediglich kühne Konstruktion des Zweiten BVerfG-Senats.
BGH – Cum-Ex: Im Juni soll beim Bundesgerichtshof über die Revisionen im ersten Cum-Ex-Verfahren verhandelt werden. Alle Beteiligten hatten Rechtsmittel eingelegt: Laut Sa-SZ wendet sich ein Angeklagter, der wegen Steuerhinterziehung in Mittäterschaft zu einer 22-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, gegen die Entscheidung, wonach er 14 Millionen Euro zurückzahlen soll. Der zweite Angeklagte, der zu zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, wendet sich insgesamt gegen seine Verurteilung und die Warburg-Bank hält die Einziehung von 176 Millionen Euro für fehlerhaft. Auch die Staatsanwaltschaft will die Rückzahlung der Taterträge höchstrichterlich geklärt wissen.
OLG München – Online-Portal des Gesundheitsministeriums: Wie LTO und Sa-FAZ (Henning Peitsmeier) melden, hat Google seine Berufung gegen eine Entscheidung des Landgerichtes München I, mit der die Zusammenarbeit des Internetunternehmens mit dem Bundesgesundheitsministerium untersagt wurde, zurückgezogen. Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird. Das Landgericht meinte, dass die Kooperation den Wettbewerb einschränke.
VGH BaWü – Seniorenzentrum Mühlehof: Im Streit um Corona-Lockerungen für die geimpften Bewohner eines Seniorenheimes hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Fristverlängerung für eine Einigung zwischen dem Mühlehof und dem Landratsamt abgelehnt, schreibt LTO. Das Seniorenheim wollte seine Cafeteria öffnen und den vollständig geimpften Bewohnern ein gemeinsames Essen ermöglichen, das Landratsamt Lörrach hatte den Antrag abgelehnt. Der VGH besteht darauf, dass sich die Parteien bis diesen Montag auf einen Vergleich einigen.
OVG Berlin-BB – Tesla: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert das Vorgehen von Tesla-Chef Elon Musk, der sich mit einem Schreiben an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einen Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Bundesregierung auf Einhaltung von Klimazielen eingeschaltet hat. Damit kapere er das Verfahren als sogenannter "Amicus Curiae" (Freund des Gerichts) für sein Unternehmen. Musk unterbreite Vorschläge, wie Genehmigungsverfahren verändert werden sollten, so dass sie für Projekte wie seines einfacher und schneller werden. Das nütze nur ihm, nicht dem Gericht oder dem Rechtsstreit.
LG Darmstadt – Zeugenbefragung in Manila: Der Spiegel (Julia Jüttner) erzählt einen Fall, der mit einem Europäischen Haftbefehl wegen eines Tötungsverbrechens begann und in dessen Verlauf der Strafverteidiger Oliver Wallasch drei Richter des Landgerichts Darmstadts und die Staatsanwältin dazu bewegte, nach Manila zu reisen, um dort den eigentlichen Haupttäter als Zeugen zu vernehmen. Letztlich gab es für den Mandanten zwar eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht jedoch wegen Mordes.
LG Münster zu Kindesmissbrauch: Im Missbrauchskomplex Münster ist ein weiterer Prozess zu Ende gegangen: Wie spiegel.de berichtet, ist ein 45-jähriger Mann aus Berlin wegen des dreifachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
LG Heidelberg – versuchter Mord durch Ex-Ehefrau: Das Landgericht Heidelberg verhandelt einen Fall, in dem die Ex-Ehefrau und ihre Freundin versucht haben sollen, das spätere Opfer zunächst zu vergiften und ihm dann später die Pulsadern aufzuschneiden, um es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen. Die FAS (Anna-Elisa Jakob) schildert den Prozess.
LG München I – Dieter Wedel: Der Spiegel (Laura Backes/Dietmar Hipp) hat das dreiköpfige Verteidigerteam des unter Vergewaltigungsvorwurf stehenden Regisseurs Dieter Wedel interviewt. Wedel wird von den Rechtsanwälten Dörthe Korn, Peter Gauweiler, und seit Kurzem auch Ex-Bundesrichter Thomas Fischer von der Münchner Kanzlei Gauweiler & Sauter vertreten. Sie kritisieren eine "Vorverurteilung und das völlige Niedermachen" ihres Mandanten in bestimmten Medien, vertrauen aber darauf, dass sich die Richter nicht von der Berichterstattung beeinflussen lassen.
LG Berlin – "Geisteraustreibung": Vor dem Landgericht Berlin müssen sich ein junger Mann und seine Eltern vor Gericht verantworten, weil ihnen vorgeworfen wird, der Ehefrau des Mannes so viel Salzwasser eingeflößt zu haben, dass sie starb. Laut Anklage wollten sie der Frau böse Geister austreiben, weil sie nicht schwanger wurde. Der Spiegel (Simon Langemann) berichtet über den Fall, der im Milieu gebildeter Muslime spielt.
AG München zur "Gutscheinlösung": Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Amtsgericht München gegen die so genannte "Gutscheinlösung", die es Veranstaltern erlaubt, Ticketinhaber bei einem coronabedingten Ausfall des Events anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Eingriff in Art. 14 GG sei gerechtfertigt, denn in der Verhinderung bzw. Verzögerung von drohenden Veranstalterinsolvenzen während der Pandemie liege ein legitimes Ziel, das der Gesetzgeber mit der kurzfristigen Einführung der Norm verfolgt habe, heißt es zur Begründung. Auch sei der Eingriff geeignet und erforderlich, denn nur durch die Kombination von unmittelbaren Finanzhilfen, der Gutscheinlösung sowie zeitlich beschränkten Insolvenrechtsänderungen ließen sich Insolvenzen tatsächlich verhindern. Damit wurde, wie LTO meldet, die Klage eines bayerischen Legal-Tech-Unternehmens abgewiesen, das sich Ansprüche einer Ticketinhaberin hatte abtreten lassen.
Online-Gerichtsverfahren: "Brauchen wir Online-Gerichtsverfahren?" Diese Frage wurde in einem Symposion Ende März, das von der Studierendeninitiative recode.law organisiert wurde, diskutiert. Der wissenschaftliche Mitarbeiter Julian Albrecht und der Doktorand Johann von Pachelbel berichten auf zpoblog.de über die Veranstaltung.
Recht in der Welt
USA – Supreme-Court: Der amerikanische Präsident Joe Biden hat eine Kommission eingesetzt, die mögliche Reformen für den Obersten Gerichtshof prüfen soll. Es soll dabei unter anderem um mögliche Änderungen bei der Zahl der Richter und der Dauer ihrer Amtszeit gehen. Die Kommission mit 36 Mitgliedern soll öffentlich beraten und in einem halben Jahr ihren Bericht vorlegen. spiegel.de und zeit.de berichten.
IStGH – Palästina: Der israelische Präsident Benjamin Netanjahu bestreitet die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes für die Palästinensergebiete. Die Anklagebehörde des IStGH hatte im vergangenen Monat entsprechende Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen eingeleitet. Laut LTO hat Netanjahu dem Gericht in einem Schreiben jetzt "Heuchelei" vorgeworfen: "Während die israelischen Soldaten auf höchst moralische Weise gegen Terroristen kämpfen, die von morgens bis abends Kriegsverbrechen begehen, hat das Gericht entschieden, ausgerechnet Israel zu verurteilen", wird Netanjahu zitiert.
USA – Floyd-Prozess: Der Spiegel (Philipp Oehmke) berichtet vom Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von George Floyd. Er finde nicht nur im Gerichtssaal statt, schreibt der Autor, sondern auch rund um den Tatort, wo eine polizeifreie Gesellschaft erprobt werde. Nach dem weitgehenden Rückzug der Polizei hätten Mitglieder einer berüchtigten Straßengang die Polizeiaufgaben übernommen, allein in den sieben Wochen nach Floyds Tod habe es 233 Schießereien innerhalb dieser drei Straßenblöcke gegeben, elf Menschen seien getötet worden.
Sonstiges
Kanzlei Gauweiler und Sauter: Die FAZ (Georg Meck) meldet, dass sich die Münchener Kanzlei von Peter Gauweiler und Alfred Sauter künftig durch den früheren BGH-Richter Thomas Fischer verstärkt. Fischer tritt nicht als Partner in die Sozietät ein, sondern wird als "Of Counsel" für spezielle Aufgaben hinzugezogen.
Anwalt für Umweltrecht: Im Interview mit LTO-Karriere (Annelie Kaufmann) erzählt der Umweltrechtsanwalt Thorsten Deppner über seinen Arbeitsalltag. Das berufliche Highlight des vergangenen Jahres war für ihn, so sagt er unter anderem, der Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Tesla-Verfahren.
60 Jahre Eichmann-Prozess: Am Sonntag jährt sich der Prozess gegen den Nationalsozialisten Adolf Eichmann zum 60. Mal. LTO blickt zurück auf das Verfahren.
Berufsverbot für homosexuellen Zahnarzt: Martin Rath erinnert auf LTO an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus den sechziger Jahren, in der es um den Entzug einer Zulassung als Zahnarzt infolge einer strafrechtlichen Verurteilung wegen "Unzucht zwischen Männern" ging. Während der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch erklärt hatte, dass gleichgeschlechtliche "Unzucht … grundsätzlich eine schwere Verfehlung eines Angehörigen der Heilberufe" darstelle, meinte das Bundesverwaltungsgericht, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass "jede homosexuelle Verirrung eines sonst unbescholtenen Zahnarztes außerhalb seines Berufs ihn schlechthin für seine Patienten untragbar" mache.
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lto/pf
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