Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. März 2021: Lam­b­recht gegen Blo­c­kaden / Lob­by­ismus und Tran­s­pa­renz / BVerfG-Hän­ge­be­schluss zu EU-Auf­bau­fonds

29.03.2021

Die FAZ befragte BMJV Lambrecht zu noch offenen Gesetzesprojekten. Die Diskussion um mehr Transparenz für Politikereinkünfte geht weiter. Das BVerfG hat mit einem Hängebeschluss das Gesetz zum EU-Corona-Wiederaufbaufonds vorerst gestoppt.

Thema des Tages

Lambrecht im Interview: Im Gespräch mit der Mo-FAZ (Helene Bubrowski/Corinna Budras) erläutert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), woran es bei der Umsetzung von einigen noch offenen, im Koalitionsvertrag festgelegten Gesetzgebungsvorhaben hakt. So weigere sich die Union, den Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz in das parlamentarische Verfahren zu bringen, der Entwurf für ein Whistleblowerschutzgesetz werde vom Wirtschaftsminister blockiert. Außerdem spricht sie über Transparenz bei Nebeneinkünften von Politikern, sie bewertet die Einigung der Koalitionsfraktionen auf eine Verschärfung der Transparenzregeln für Abgeordnete als "großen Erfolg".

Rechtspolitik

Lobbyismus/Transparenz: Wie die Sa-FAZ (Helene Bubrowski/Stefan Locke) berichtet, haben sich die Koalitionsfraktionen als Konsequenz aus der Maskenaffäre auf strengere Transparenzregeln geeinigt. Nebeneinkünfte von Abgeordneten sollen künftig auf Euro und Cent veröffentlicht, bezahlte Lobbytätigkeiten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag gesetzlich verboten werden. Mo-SZ (Kristina Ludwig/Hannes Stepputat) und LTO (Hasso Suliak) beschreiben, was die diskutierten neuen Regelungen für anwaltliche Abgeordnete, die insbesondere durch den Fall Gauweiler in den Fokus geraten sind, bedeuten würden.

Der emeritierte Rechtsprofessor Ulrich Battis und der Volkswirtschaftslprofessor Andreas Polk plädieren in einem Gastbeitrag für die Sa-FAZ dafür, die Auftraggeber von Lobbyismus, also die Interessengruppen, Unternehmen und Lobby-Agenturen, bei Transparenzinitiativen stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Fixierung auf Abgeordnete behindere den Blick auf den Lobby-Einfluss auf exekutive Verordnungen. Das Lobbyregister werde, so die Autoren, dem Bedürfnis der Öffentlichkeit, zu erfahren, wer in welchem Maße Einfluss nehme, nicht gerecht.

Für Reinhard Müller (Sa-FAZ) musste politisch jetzt gehandelt werden. Es sei aber zweifelhaft, ob alle nun bekanntgewordenen Fälle von den neuen Regeln erfasst werden. Ulrich Schulte (Mo-taz) kritisiert, dass beim Gesetzentwurf für ein Lobbyregister der sogenannte legislative Fußabdruck fehlt, also eine Dokumentation, wie welche Interessenvertreter an Gesetzesentwürfen beteiligt waren. Jost Müller-Neuhoff (Tsp) kommentiert das Spannungsverhältnis zwischen der geforderten Transparenz und der anwaltlichen Verschwiegenheit, die auch in den Verhaltensregeln für Parlamentarier berücksichtigt wird. So seien theoretisch Konstellationen denkbar, mit denen sich finanziell potente Privatpersonen, Verbände oder Unternehmen über Beraterverträge anwaltliche Einflussagenten im Bundestag halten könnten.

Jugendschutz im Internet: Der Bundesrat hat der Reform des Jugendschutzgesetzes zugestimmt. Das neue Gesetz erweitert den Geltungsbereich des Jugendschutzes auf internationale Anbieter, digitale Medien und das Internet. Filme, Spiele und Plattformen müssen künftig "verbindlich und einheitlich Alterseinstufungen enthalten“, wobei nicht mehr nur die Darstellungen von Gewalt und Sex berücksichtigt werden, sondern neben der Alterskennzeichnung auch auf Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktmöglichkeiten oder glücksspielähnliche Elemente hingewiesen werden muss. Die Sa-FAZ (Michael Hanfeld) stellt im Medienteil die Neuregelung vor.

Stalking: Philip Eppelsheim (FAS) begrüßt es als folgerichtig, dass die Bundesregierung mit einer Gesetzesverschärfung Stalkingopfer besser schützen möchte. Die geplante Neuregelung führe hoffentlich dazu, dass sich künftig mehr Täter vor Gericht verantworten müssen, so der Autor.

Whistleblower: Katharina Kutsche (Mo-SZ) fordert eine schnelle Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und beklagt, dass der entsprechende Gesetzentwurf noch nicht einmal im Bundeskabinett abgestimmt ist. Seit vielen Jahren kritisierten Lobbyverbände, dass Menschen, die auf Missstände hinweisen, ihre berufliche Existenz riskieren und in vielen Fällen verlieren.

Hasskriminalität im Internet: Am Freitag haben Bundestag und Bundesrat einem Beschluss des Vermittlungsausschusses zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt und so den Weg für das Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hasskriminalität im Internet geebnet, meldet die Sa-SZ.

NetzDG: Rechtsprofessor Arnd Diringer stellt in seiner Kolumne für die WamS ein neues Gutachten zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Rechtsprofessor Marc Liesching vor. Danach gebe es doch Anhaltspunkte für Overblocking.

Intersexuelle Kinder: Im Interview mit dem Spiegel (Katherine Rydlink) kommentiert der Psychologe Kurt Seikowski das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Das Gesetz enthält ein Verbot zielgerichteter geschlechtsangleichender Behandlungen von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Mit dem Gesetz werde das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt, sagt Seikowski.

BND-Gesetz: Am Donnerstagabend hat der Bundestag die "Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts" beschlossen, der Bundesrat hat sie einen Tag später gebilligt. Auch das neue Gesetz gebe dem BND immense Überwachungs-Befugnisse, heißt es bei netzpolitik.org (Andre Meister). Mehrere NGOs haben angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. In der Sa-taz (Christian Rath) wird vor allem der neue Unabhängige Kontrollrat vorgestellt, der aus Richtern und Richterinnen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts besteht. 

EU-Exportverbot für Impfstoffe: Der Londoner Barrister George Peretz befasst sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit dem derzeit diskutierten Ausfuhrverbot für Covid19-Impfstoffe.

Weltraumrecht: Laut Sa-SZ (Dieter Sürig) gibt es innerhalb der Regierung weiter Diskussionen über ein Weltraumgesetz, das Rechtssicherheit für nicht-staatliche Raumfahrtaktivitäten schaffen soll. Im Artikel werden die Konsequenzen einer fehlenden Regelung beschrieben, so sei beispielsweise ein Weltraumgesetz im internationalen Standortwettbewerb relevant.

Justiz

BVerfG zu EU-Corona-Aufbaufonds: Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz, das in der vergangenen Woche im Bundestag beschlossen wurde, vorläufig nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf. Der Entscheidung liegt eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen den enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds zugrunde, die ein Bündnis um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke kurz zuvor eingereicht hatte. spiegel.de und LTO sowie ausführlicher Sa-FAZ (Constantin van Lijnden/Corinna Budras), tagesschau.de (Christoph Kehlbach und Claudia Kornmeier) und Sa-Welt (Tobias Kaiser) berichten über den Beschluss.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Benedikt Riedl erläutert im Verfassungsblog den rechtlichen Rahmen des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes und die Fragen, die das Bundesverfassungsgericht jetzt klären muss.

Ulrike Hermann (Mo-taz) findet den Hängebeschluss einen "Skandal", denn es sei offensichtlich, dass das EU-Hilfspaket die Grundrechte der Deutschen nirgendwo einschränke oder tangiere. Für Nikolas Busse (Sa-FAZ) ist es bezeichnend für die Defizite der europapolitischen Debatte in Deutschland, dass sich mit den problematischen Aspekten des sogenannten Wiederaufbaufonds der EU nun wieder das Bundesverfassungsgericht befassen muss. Moritz Koch (Hbl) erinnert daran, dass die Zeit dränge, denn nur wenn im Mai alle Mitgliedstaaten die Eigenmittelbeschlüsse ratifiziert haben, werde die EU im Juli mit der Auszahlung der Hilfen beginnen können. Das Verfassungsgericht sollte daher den Eigenmittelbeschluss sorgfältig, aber zügig prüfen und dürfe sich nicht von einem juristischen Quertreiber instrumentalisieren lassen.

BVerfG – Corona-Impfprivilegien: Das Bundesverfassungsgericht muss darüber entscheiden, ob die Cafeteria eines Seniorenzentrums, in dem die weit überwiegende Zahl der Bewohner bereits geimpft ist, weiterhin nicht öffnen darf. Der Geschäftsführer der Einrichtung hatte beantragt, die Kantine ausschließlich für die geimpften Bewohner und ausschließlich mit geimpftem oder genesenem Personal wieder in Betrieb nehmen zu dürfen. Das Landratsamt Lörrach hatte den Antrag abgewiesen, Klagen beim Verwaltungsgericht Freiburg und beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim scheiterten. Die Sa-FAZ (Constantin von Lijnden) berichtet. Laut Sa-BadZ (Christian Rath/Andrea Sindlinger) sind die Chancen der Verfassungsbeschwerde nicht allzu groß, weil vor allem über die Interpretation wissenschaftlicher Studien gestritten werde. 

OLG Oldenburg zu Sportunfall: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einer Frau, die während des Aufwärmtrainings einer Altherrenmannschaft von einem Torschuss getroffen wurde, einen – allerdings gekürzten – Schadensersatzanspruch zugesprochen. In der Beweisaufnahme habe sich herausgestellt, wie es in einer Meldung auf LTO heißt, dass der Altherrenspieler "mit einiger Kraft" schoss und "den Ball nicht nur in Richtung Tor gelupft hatte". Das OLG entschied daher, dass der Fußballer fahrlässig gehandelt und sich nicht mehr im erlaubten Risiko bewegt habe.

OVG NRW zu Suspendierung einer angehenden Polizistin: Das OVG NRW hat die Suspendierung einer Polizeianwärterin aufgehoben. Die angehende Polizistin hatte Bilder und Sticker mit rassistischem bzw. antisemitischen Inhalt, die sie in einer Gruppe von Kommissaranwärtern und –anwärterinnen erhalten hatte, ihrem Vorgesetztem gemeldet. Wie LTO meldet, hat das OVG festgestellt, dass die 21-Jährige die Bilder weder selbst verbreitet noch kommentiert habe, weshalb sie, entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtes, nicht im Verdacht stehe, eine mit der demokratischen Grundordnung unvereinbare Gesinnung zu haben und damit für den Polizeidienst ungeeignet zu sein.

Jost Müller-Neuhoff (Tsp) warnt davor, nicht ausreichend den konkreten Einzelfall zu berücksichtigen, denn das könne zu Ungerechtigkeiten und damit zu einem strukturellen Problem führen.

LG Dresden – "Faust des Ostens": Der Spiegel (Julia Jüttner) berichtet über den Dresdener Hooliganprozess, in dem die Staatsanwaltschaft bereits 2013 Anklage erhoben hatte. Dass das Verfahren erst 2018 eröffnet wurde, schreibt Sven Rebehn vom Richterbund einer unterbesetzten Justiz zu. Die drei jetzt noch übrig gebliebenen Angeklagten dürfen wohl wegen der langen Wartezeit , die zu ihrem Gunsten gewertet werden muss, mit einer Strafmilderung rechnen.

Encrochat: Über die europaweiten Ermittlungen, die schließlich zur Aufdeckung des verschlüsselten Kommunikationsnetzwerkes Encrochat, das insbesondere von der organisierten Kriminalität zur Planung und Durchführung krimineller Aktivitäten genutzt wurde, führte, schreibt der Spiegel (Jörg Diel/Thomas Heise u.a.). Der Superhack sei juristisches Neuland, heißt es im Text. Vor den Gerichten beginne ein juristischer Kampf um die Frage, ob die Daten in Prozessen überhaupt verwendet werden dürfen.

Bayerisches Oberstes Landesgericht: Die Mo-FAZ (Alexander Haneke/Timo Frasch) schaut noch einmal zurück auf die Abschaffung und spätere Wiedereinrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes.

Recht in der Welt

Containerschiff im Suezkanal: LTO (Annelie Kaufmann) hat die Transportrechtlerin Julia Hörnig zu den rechtlichen Fragen rund um die Bergung des im Suezkanal havarierten Containerschiffes "Ever Given" befragt. Wer die Bergung bezahlen wird, sei derzeit dabei noch ungeklärt, erläutert sie. Erst ein Schiedsgericht wird darüber entscheiden, welcher Unfallbeteiligte in welchem Umfang haftet.

Russland – EGMR/Nawalnyi: Auf Grund einer Verurteilung sitzt der russischen Oppositionsführer Alexej Nawalnyj in einer Strafkolonie in Haft. Laut Mo-FAZ (Kerstin Holm) wird ihm dort eine medikamentöse Behandlung verweigert und er mit Schlafentzug gefoltert.

Reinhard Veser (Sa-FAZ) kommentiert kritisch die Weigerung Russlands, der Entscheidung des EGMR zu folgen und Nawalnyj unverzüglich freizulassen. Der Umgang mit Nawalnyj sei nicht nur bezeichnend für den menschenverachtenden Umgang des Regimes von Wladimir Putin mit innenpolitischen Kritikern, sondern sollte auch von allen außerhalb Russlands als ernste Warnung verstanden werden – der Kreml halte sich nur so lange an Verträge und Gesetze, wie sie ihm nützlich erscheinen.

USA – George Floyd: Die Mo-SZ (Alan Cassidy) stellt den Anklagevertreter im Prozess gegen die Polizisten, die für den Tod von George Floyd verantwortlich sein sollen, vor. Keith Ellison war Aktivist gegen Polizeibrutalität, kandidierte erfolgreich für die Demokraten für den Kongress und ist seit 2019 Attorney General des Bundesstaates Minnesota.

Ukraine – Entlassung von Verfassungsrichtern: Über die Entlassung zweier Richter des ukrainischen Verfassungsgerichtes durch den Präsidenten Wolodymyr Selenskyj berichtet die Mo-FAZ (Gerhard Gnauck). Es geht in dem Konflikt um ein Urteil vom Herbst des vorigen Jahres, mit dem das Gericht die Befugnisse der Nationalen Korruptionspräventionsbehörde, darunter die elektronische Veröffentlichung der Vermögenserklärungen von Amtspersonen, für großenteils verfassungswidrig erklärt hatte. Die beiden Richter waren 2013 von dem damaligen, korrupten Staatspräsidenten Viktor Janukowitsch ernannt worden.

Für Reinhard Veser (Mo-FAZ) gibt es sehr gute Gründe für den Schritt Wolodymyr Selenskyjs. Die abgesetzten Verfassungsrichter hätten mit fadenscheinigen Urteilen versucht, die wichtigsten Errungenschaften im Kampf gegen die Korruption außer Kraft zu setzen. Das Problem sei allerdings, dass der Präsident wiederum nicht das Recht habe, Verfassungsrichter einfach abzusetzen.

Polen – Justizreform: Im Verfassungsblog ist (in englischer Sprache) ein erneuter Appell zahlreicher Juristen aus verschiedenen Mitgliedstaaten an EU-Kommissionsvorsitzende Ursula von der Leyen veröffentlicht, in dem konkrete Maßnahmen gegen Polens Aufweichung rechtsstaatlicher Strukturen im Justizsystem gefordert werden. Die Verfasser wenden sich insbesondere gegen das so genannte "Maulkorb-Gesetz" und die neugeschaffene Disziplinarkammer.

Sonstiges

Michael Stolleis: Die Mo-SZ (Gustav Seibt) würdigt jetzt ebenfalls den kürzlich verstorbenen Rechtshistoriker Michael Stolleis. "Sein Wissen war so gewaltig und dabei so wohlgeordnet, dass eine bloße Übersicht wie der Grundriss eines riesenhaften Palasts voller Säle und Kabinette wirkt", schreibt Seibt.

Bruno Simma: Der Völkerrechtler Bruno Simma wird an diesem Montag 80 Jahre alt. Die Mo-FAZ (Reinhard Müller) stellt den früheren Richter des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vor.

Impfstoff und Patentrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Skiebe untersucht auf LTO die Frage, ob eine gerechtere globale Verteilung des Corona-Impfstoffes möglicherweise durch eine Freigabe der Lizenzen möglich ist. Er hält Kooperationen zwischen Patentinhabern und Herstellern auf Basis des geltenden Patentschutzes aber für vielversprechender und verweist dabei insbesondere auf das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums.

Legal Tech: Die FAS (Martin Lechtape) stellt Legal Techs im Arbeitsrecht vor, weist dabei aber auch auf Tücken hin. So sei bei Plattformen die Transparenz verbesserungsfähig, insbesondere hinsichtlich der dahinter stehenden Anwälte. Auch wer individuelle Rechtsberatung in einem schwierigen Fall sucht, stoße bei Legal Techs an Grenzen, sie seien längst nicht so weit, auch komplizierte Fälle zu lösen oder situativ zu reagieren.

Mirjam Hauck (Sa-SZ) gibt einen Überblick über den Rechtsschutz für Verbraucher und fragt, warum der Staat die Durchsetzung von Verbraucherforderungen privaten Legal-Tech-Dienstleistern überlasse. 

Wirtschaftsanwältin: Luca Thönes berichtet im Interview mit LTO-Karriere über ihren Arbeitsalltag als Associate in einer großen Wirtschaftskanzlei. Sie hat statt des klassischen Jurastudiums einen Studiengang im Comparative and European Law absolviert und sich später auf Internationale Schiedsverfahren spezialisiert.

Schöner Schein: Martin Rath befasst sich in seiner Kolumne auf LTO mit der juristischen Aufarbeitung der Hochstapelei.

 

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lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. März 2021: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44604 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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