Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Februar 2021: EGMR will zu Whist­le­blo­wer ent­scheiden / Koa­li­ti­ons­ei­ni­gung zum Lie­fer­ket­ten­ge­setz / neuer IStGH-Chef­an­kläger

15.02.2021

Beim EGMR steht am morgigen Dienstag eine neue Entscheidung zum Thema Whistleblowing an. Die Koalition hat sich auf einen Entwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt und für den IStGH wurde ein neuer Chefankläger gewählt.

 

Thema des Tages

EGMR – Whistleblower: Am Dienstag will der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit einer arbeitsrechtlichen Kündigung mitteilen. Der stellvertretende Chefarzt eines Liechtensteiner Krankenhauses hatte seinen Verdacht, dass mehrere Patienten eines nicht natürlichen Todes verstorben seien, der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis mit ihm beendet, wie spiegel.de (Dietmar Hipp) ausführlich berichtet. Der Fall werfe zwei grundsätzliche Fragen auf: Muss ein Whistleblower zunächst den internen Dienstweg einhalten – auch wenn es um Leben und Tod geht? Und wie gründlich muss er recherchieren, bevor er Behörden informiert?

Rechtspolitik

Manfred Schäfer (Sa-FAZ) bezweifelt, dass die neuen Normen den Menschen im Süden helfen werden. Die Armut in der Welt lasse sich nicht mit einem deutschen Gesetz abschaffen; wer Entwicklung wolle, brauche Handel. Auch Frank Specht (Hbl) meint, es handele sich eher um ein Gesetz mit "Zähnchen" als eines mit echten Zähnen. Zu lang seien die Lieferketten bis hin zum Rohstoffproduzenten, zu undurchsichtig die Verästelungen der globalen Wirtschaft, als dass deutsche Unternehmen sie wirklich bis ins letzte Glied durchschauen könnten. Caspar Dohmen (Sa-SZ) dagegen findet, dass der nun gefundene Kompromiss für ein Lieferkettengesetz überfällig gewesen sei. Es sei ein guter Kompromiss, weil er gleichzeitig der Sache gerecht werde und berechtigte Sorgen von Unternehmen zerstreue.

Wiederaufnahme: Union und SPD haben sich auf eine Änderung des Wiederaufnahmerechts geeinigt. Künftig soll bei nicht verjährbaren Taten eine Wiederaufnahme auch zu Ungunsten eines Freigesprochenen möglich sein. Die beiden Bundestagsabgeordneten Jan-Marco Luczak (CDU) und Johannes Fechner (SPD) arbeiten derzeit an einem eigenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, weil Justizministerin Christine Lambrecht gravierende verfassungsrechtliche Bedenken hat. Die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) schreibt über den Vorstoß und fasst die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen.

Gewalt gegen Frauen: Über die wachsende frauenfeindliche Szene im Internet und den Auswirkungen in der realen Welt, schreibt der Spiegel (Maik Baumgärtner/Roman Höfner u.a.). Behörden und Justiz würden verkennen, wie eng Onlinehetze und Offlinegewalt zusammenhängen, heißt es im Text. In einer entsprechenden Umfrage unter weiblichen Bundestagsabgeordneten, die der Spiegel durchgeführt hat, haben sich mehrere Parlamentarierinnen für eine Gesetzesänderung ausgesprochen: Bei den Strafzumessungsründen des § 46 Strafgesetzbuch (StGB) sollen auch "sexistische Motive" berücksichtigt werden.

Tattoos bei Beamten: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Jean-Pierre Ziegler) diskutiert die Auswirkungen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Erscheinungsbild von Beamten und Beamtinnen anhand der Zulässigkeit von Tattoos bei der Polizei. Nach dem Entwurf  zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes sollen Tätowierungen im "sichtbaren Bereich" von der "obersten Dienstbehörde" eingeschränkt oder untersagt werden können, vor allem dann, wenn die Tätowierungen durch ihre "über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen".

Bundesrat: Die Sa-SZ (Viktoia Spinrad) würdigt die 1000. Sitzung des Bundesrates. Hier werde weder geklatscht noch gepöbelt – in dem "alten wilhelminischen Protzbau aus dem Jahr 1904" herrsche der "Kammerton".

Der Bundesrat sei das Sinnbild unseres föderalen Staatssystems, die Lektion aus unserer Geschichte, dass politische Macht nicht in den Händen einer kleinen zentralstaatlichen Gruppe liegen dürfe, schreiben die hessische Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten Lucia Puttrich und Sven Simon, Mitglied des Europäischen Parlamentes (beide CDU), im FAZ-Einspruch. Diese demokratische Rückkopplung solle sich auch die EU zum Vorbild nehmen.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) tritt den Klagen über den Föderalismus als einem "Flickenteppich" entgegen. Gerade in der derzeitigen Krise habe er sich bewährt, meint er. Im Übrigen liege es vor allem an den Ländern selbst, nicht zuletzt an den Landtagen, mehr aus dem Bundesstaat zu machen.

Corona-Politik: In einem ausführlichen Interview mit deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) fordert Rechtsprofessor Steffen Augsberg u.a., dass der Bundestag stärker in Entscheidungen über Grundrechtseinschränkungen wegen der COVID-19-Pandemie einbezogen wird. Es sei eine auch in der symbolischen Wirkung unglückliche Situation, dass die "Entscheidungen" erst auf Ebene der Exekutive, also zwischen Bundeskanzleramt und den Ministerpräsidentenbüros getroffen werden und erst dann im Bundestag vorgestellt werden. Auch Festlegungen zur Impf-Reihenfolge sollten künftig im Parlament diskutiert werden, fordert Augsberg, der auch Mitglied im Ethikrat ist.

Die WamS (Ricarda Breyton) fragt, ob der Rechtsstaat durch die Corona-Pandemie in die Krise gekommen ist. Unter anderem kommen Stimmen aus der Rechtswissenschaft zu den beschlossenen Grundrechtseinschränkungen, zu den Reaktionen der Gerichte und zur Legitimität der Coronapolitik zu Wort.

Corona – Impfreihenfolge: Der Behinderten-Beauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisiert im Interview mit dem Spiegel (Dietmar Hipp) die Änderung der Impf-Verordnung in der vorigen Woche. Menschen mit schweren Vorerkrankungen würden weiterhin zu spät geimpft. Außerdem vermisst Dusel ein Gesamtkonzept: "Personen, die bereits bei der Impfung Vorrang hatten, bekommen auch vorrangig Masken und Schnelltests. Die brauchen aber doch vor allem Menschen, die noch nicht geimpft sind".

Politik und Wissenschaft: Die Sa-Welt (Thorsten Jungholt) spricht mit Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio unter anderem über die Frage, welchen Einfluss Wissenschaft auf politische Entscheidungen haben sollte und wie viel Interdisziplinarität dabei wünschenswert ist. Di Fabio gibt zu bedenken, dass je pluraler ein beratendes Gremium sei, desto weniger sich die Politik einen klaren, schnellen Rat erhoffen könne.

Hasskriminalität im Internet: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Auskunft über Bestandsdaten bei Telekommunikationsbetreibern vorerst gestoppt, schreiben Sa-FAZ (Helene Bubrowski) und netzpolitik.org (Anna Biselli). Der Bundestag will nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Es geht um das Reparaturgesetz zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das notwendig geworden war, nachdem der Bundespräsident ein Inkrafttreten wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im vergangenen Jahr gestoppt hatte. Jetzt allerdings ist das Gesetz im Bundesrat an zwölf Landesregierungen gescheitert, die ihre Zustimmung verweigerten.

Geldwäsche: In der vergangenen Woche hat laut Sa-FAZ (Corinna Budras) der Bundestag Änderungen bei den Regelungen zur Geldwäschebekämpfung beschlossen. Künftig soll jede Straftat als Vortat einer Geldwäsche geeignet sein, selbst ein einfacher Diebstahl. Gleichzeitig macht sich weiterhin auch derjenige strafbar, der nur leichtfertig hilft, Vermögen zu verschleiern und zu waschen. Die Opposition befürchtet, dass künftig durch mehr Verfahren die Ermittlungsbehörden wegen der Neuregelung überlastet werden.

Corinna Budras (Sa-FAZ) findet es richtig, den Geldwäschetatbestand zu weiten. Es müsse jetzt allerdings sichergestellt werden, dass die Behörden nicht von einer Welle unsinniger Meldungen überrollt werden, die ihre Arbeit lähmt, anstatt sie zu unterstützen.

Das Land Berlin will effektiv gegen sogenannte Clan-Kriminalität vorgehen und hat deshalb öffentlichkeitswirksam vor einigen Jahren 77 Immobilen einer deutsch-arabischen Großfamilie unter dem Verdacht der Geldwäsche beschlagnahmt und in Staatsbesitz genommen. Die Sa-SZ (Jan Heidtmann) beschreibt die Tücken dieser Maßnahme: Da mehrere Mitglieder des Clans dort Mieter sind, muss der entsprechende Bezirk nun als Vermieter ausgerechnet für diejenigen sorgen, denen der Staat mit den Beschlagnahmungen schaden wollte.

Suizidhilfe: Im Bundesgesundheitsministerium liegt bereits ein Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe, das ergibt sich aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und weiterer Fraktionskollegen, über die die Sa-FAZ (Helene Bubrowski) berichtet. Bisher hatte Bundesjustizminister Spahn den Standpunkt vertreten, dass eine Initiative aus der Mitte des Parlamentes kommen müsse. In der Antwort heißt es allerdings auch, dass eine abschließende Positionierung der Bundesregierung über das Ob und Wie einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe noch nicht vorliege.

Justiz

OLG Bremen zum Encrochat-Hack: Das Oberlandesgericht Bremen wies die Beschwerde eines mutmaßlichen Drogendealers zurück, der sich gegen die Einbeziehung der sogenannten Encrochat-Daten in seinen Prozess wandte, meldet der Spiegel (Jörg Diehl/Roman Lehberger). Französische und niederländische Fahnder hatten von Anfang April bis Ende Juni die Kommunikation von 32.477 Kunden des niederländischen Kryptohandy-Anbieters Encrochat abgefangen. Dessen Geräte wurden oft in der schwerkriminellen Szene benutzt.

LAG BaWü zu kirchlichem Arbeitsrecht: Das Landesarbeitsgericht Stuttgart hat die Kündigung eines Koches, dessen Arbeitsverhältnis mit einer evangelischen Kita aufgrund seines Kirchenaustrittes beendet wurde, für unwirksam erklärt. Die Loyalitätserwartung der Kirchengemeinde, dass der Koch nicht aus der evangelischen Kirche austrete, stelle keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Kochs dar, berichtet nun auch LTO. Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 im sogenannten Chefarzt-Fall entschieden, dass eine Kündigung wegen der Religion nur dann rechtmäßig ist, wenn die Religion im Hinblick auf die Art der betreffenden Tätigkeit eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

LG Münster zum Kindesmissbrauch Münster: Im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht Münster zwei Männer aus Hannover zu Haftstrafen verurteilt, teilt die Sa-SZ mit. Ihnen wurden jeweils mehrere Taten von schwerem sexuellem Missbrauch vorgeworfen.

StA Gießen – Anzeige gegen Abtreibungsgegner: spiegel.de berichtet über eine Anzeige des Institutes für Weltanschauungsrecht gegen Klaus Günter Annen, den Betreiber der Internetseiten "Babycaust" und "Abtreiber". Das Institut wirft ihm Beleidigung und Volksverhetzung vor, weil er die Ärztin Kristina Hänel auf seinen Seiten als Auftragsmörderin bezeichnet, ihr Massenmord vorwirft und ihre medizinische Tätigkeit mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleichsetzt. Hänel und weitere 80 Personen und Vereine unterstützen die Anzeige.

Gerichte und Journalismus: Über das Misstrauen von Gerichten und Rechtsanwälten gegenüber Journalisten, die über Prozesse berichten, schreibt in einem Gastbeitrag für LTO die Gerichtsreporterin Wiebke Ramm. Sie appelliert dafür, immer den konkreten Einzelfall zu betrachten: Nur über die Medien zu schimpfen, aber nicht mit ihnen zu reden, helfe nicht weiter, die Gerichtsberichterstattung werde dadurch nicht besser, mahnt sie.

Recht in der Welt

Internationaler Strafgerichtshof: Der Brite Karim Khan wird neuer Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof und soll damit Fatou Bensouda, 60, aus Gambia ablösen, die im Juni nach neun Jahren im Amt ausscheidet. Die Vertreter der 123 Vertragsstaaten des Gerichtes wählten den 50-jährigen Juristen am Freitag in New York nach einem langwierigen Entscheidungsprozess, meldet die Sa-SZ (Andrea Bachstein). Die Mo-taz (Dominic Johnson) stellt den Briten mit pakistanisch-muslimischem Migrationshintergrund vor. Der frühere Verteidiger in Den Haag könnte sich als der bislang effektivste Chefankläger erweisen, heißt es im Text – ausgerechnet in einer Zeit, wo internationale Justiz und das Völkerstrafrecht sowohl von der Idee her als auch in der Praxis immer stärker unter Beschuss stehen.

Aus Anlass des Amtswechsels beschreibt die Mo-taz (Andreas Zumach) die Geschichte und die Vorgeschichte des Internationalen Strafgerichtshofes.

USA – Julian Assange: Die US-Regierung hat Berufung gegen das britische Urteil eingelegt, das die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an die USA verhindert, meldet die Montags-taz. 24 Organisationen, darunter Amnesty International und Reporter ohne Grenzen, hatten Biden aufgefordert, den Fall gerichtlich nicht weiter zu verfolgen, blieben aber ohne Erfolg.

Frankreich – Brustimplantate: Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hat den TÜV Rheinland zur Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt, berichtet nun auch vertieft LTO. Es geht um fehlerhafte Brustimplantate des inzwischen insolventen Herstellers PIP, die vom TÜV Rheinland zertifiziert worden waren. Bei der aktuellen Entscheidung handele es sich um die erste Anerkennung der Haftung des TÜV im PIP-Fall durch ein Berufungsgericht. 

Sonstige

Stalking: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer erläutert in seiner Kolumne auf spiegel.de den Tatbestand des Stalkings. Es gehe dabei um Macht und Ohnmacht, Angst und Aggression. Stalking-Täter würden sich in ihrem Verhalten als mächtig fühlen, weil sie die Grenzen der betroffenen Person nach Belieben überschreiten und durch Information, Beängstigung oder Schadenszufügung Einfluss auf ihr Leben nehmen können.

Diplomatenrecht: Die Erklärung eines Mitarbeiters der russischen Botschaft zur "persona non grata" durch das Auswärtige Amt nimmt die Mo-FAZ (Reinhard Müller) zum Anlass, die Regelungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen zu erläutern.

Rüdiger Zuck und Rassismus: Der Verfassungsblog veröffentlichte einen offenen Brief zahlreicher Juristinnen und Juristen zu einem umstrittenen Kommentar des Anwalts Rüdiger Zuck, der in der "Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht" erschien. Der Verlag C.H. Beck hatte zwischenzeitlich auf der Internetseite der Zeitschrift eine knappe Stellungnahme abgegeben. Die Unterzeichnenden des offenen Briefes kritisieren nun, dass in dieser Stellungnahme jeder Bezug auf den eklatanten Rassismus des Beitrages fehle. Diesen gelte es zu benennen, so heißt es, soll sich endlich einmal etwas an den Strukturen in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis in Deutschland ändern.

Star-Trek und Jura: Wie viel Recht im Star-Trek-Universum zu finden ist, hat der österreichische Rechtsanwaltsanwärter Markus Grundtner für LTO untersucht.

Liebe und Strafrecht: Angesichts des gestrigen Valentinstages erinnert Martin Rath auf LTO daran, dass Liebe und Verbrechen oft dicht beieinander liegen und deshalb auch entsprechenden Taten nicht selten vor Gericht landen.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Februar 2021: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44268 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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