Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Dezember 2020: Heute Urteil zum Halle-Attentat / EuGH-Gene­ral­an­walt kri­ti­siert BVerfG / OVG gegen Feu­er­werks­verbot

21.12.2020

An diesem Montag soll das Urteil zum Attentat auf die Synagoge von Halle fallen. Der EuGH-Generalanwalt kritisiert die EZB-Entscheidung des BVerfG und das OVG Niedersachsen hat das dortige Feuerwerksverbot aufgehoben.

Thema des Tages

OLG Naumburg – Anschlag auf Synagoge in Halle: Am heutigen Montag soll vor dem Oberlandesgericht Naumburg das Urteil gegen Stephan B., der am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge von Halle verübt haben soll, fallen. Bundesanwaltschaft und Nebenklage haben eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt, berichtet tagesschau.de (Marie-Kristin Landes und Roland Jäger).

Der Prozess habe auch gezeigt, heißt es in der Mo-SZ (Florian Flade/Ronen Steinke), wie schwer sich deutsche Ermittler mit Tätern wie Stephan B., die sich vor allem im Netz radikalisieren, tun. Im Bundesamt für Verfassungsschutz gebe es deshalb neuerdings einen eigenen Fachbereich "Explorative Internetaufklärung", der sich damit befasse, welche Ecken des Netzes für die Terrorabwehr relevant werden könnten. Eingesetzt werden sollen dabei auch "virtuelle Agenten", also Mitarbeiter, die unter falscher Identität online unterwegs sind.

Rechtspolitik

Digital Services Act/Digital Markets Act: Welche Auswirkungen die beiden von der EU-Kommission in der vergangenen Woche vorgestellten Entwürfe zur Regulierung von Online-Plattformen auf die Nutzenden haben würden, erläutert in einem Fragen-und-Antworten-Beitrag die Sa-taz (Svenja Bergt). So sollen Algorithmen transparenter werden, etwa wenn es um Produktempfehlungen gehe und Händler und Händlerinnen, die beispielsweise gefälschte Produkte verkaufen, sollen leichter aufgespürt werden können. Ausführlich fasst auch die Sa-FAZ (Jochen Homann/Klaus M. Steinmaurer) zusammen, um was es bei den beiden Vorhaben der Kommission geht.

Die Sa-SZ (Simon Hurtz) gibt einen Überblick über die aktuellen Anstrengungen, die großen Plattformen unter Kontrolle zu bekommen. Nicht nur hat in der vergangenen Woche die EU-Kommission ihre Entwürfe für zwei neue EU-Verordnungen veröffentlicht, die USA eröffneten den Regulierungsreigen mit zwei Klagen gegen Facebook und wenige Stunden später leitete das Bundeskartellamt ein Ermittlungsverfahren gegen Facebook ein.

Es reiche allerdings nicht, die Konzerne anderer Länder zu bändigen, meint Patrick Bernau (FAS), es müssten auch neue Unternehmen ihren Platz einnehmen wollen. Gerade in diesen Wochen zeige sich, wie Europa den digitalen Aufbruch viel zu oft verstolpere: durch Trägheit, durch Bedenkenträgertum, durch das Abschieben von Verantwortung.

Anwaltsvergütung und Gerichtskosten: Zum 1.1.2021 können Rechtsanwälte mit einer höheren gesetzlichen Vergütung und Gerichte mit höheren Gebühren rechnen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Freitag vom Bundesrat gebilligt, schreibt LTO. Die Anwaltsgebühren werden um zehn Prozent angehoben, in sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere zehn Prozent. Die Gerichtsgebühren steigen linear um zehn Prozent, ebenso verbessern sich die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.

Unternehmenssanktionen: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wirft der Union vor, das Gesetz gegen Unternehmenskriminalität zu verschleppen, heißt es im Spiegel (Lydia Rosenfelder). Der entsprechende Gesetzentwurf wurde bereits vor einem halben Jahr vom Bundeskabinett verabschiedet, bisher jedoch noch nicht im Bundestag beraten.

Sanierungs- und Insolvenzrecht: Die Rechtsanwälte Frank Schäffler und Ulrich Lägler stellen auf LTO das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG), das der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, vor. Die Neuregelung soll die bislang bestehende Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren schließen. Zukünftig können Sanierungsmaßnahmen auch außerhalb einer Insolvenz gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden. Wie die Sa-FAZ (Corinna Budras) schreibt, hat der sogenannte Gravenbrucher Kreis, ein Zusammenschluss von großen deutschen Insolvenzkanzleien, die Reform gelobt. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen, Manuela Rottmann, habe dagegen kritisiert, dass die neuen Regelungen kleinen Unternehmen nichts brächten, schließlich erforderten Sanierungsverfahren eine umfangreiche Beratung, die sich kleinere Betriebe nicht leisten könnten.

Jahressteuergesetz 2020: Der Bundestag hat am vergangenen Mittwoch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen, der Bundesrat hat am Freitag zugestimmt. Unter anderem sind darin pandemiebedingte Regelungen wie der Homeoffice-Pauschale und die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld vorgesehen. LTO fasst die Neuregelungen zusammen. 

Gesetzgebung: Auch netzpolitische Verbände fordern jetzt mehr Zeit, um zu Gesetzgebungsvorhaben ihre Stellungnahmen abgeben zu können. Fünfzehn Vereine, Verbände und NGOs haben einen offenen Brief an die Bundesregierung veröffentlicht, in dem sie "angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung" fordern. Die Fristen für diese Stellungnahmen betrugen oft nur wenige Werktage und seien damit inkompatibel mit einer sinnvollen Bewertung, so die Kritik. Auf netzpolitik.org (Markus Beckedahl) ist das Schreiben an die Bundesministerien zu finden.

Adoptionsrecht für lesbische Eltern: Dass lesbische Mütter noch immer zur Stiefkindadoption gezwungen sind, beklagt Gereon Asmuth (Mo-taz). Auch wenn der Gesetzgeber die Regelung, dass selbst verheiratete lesbische Paare sich künftig zwangsberaten lassen müssen, bevor die eine Ehefrau das leibliche Kind der anderen adoptieren darf, wieder gestrichen habe, sei eine Liberalisierung des Familienrechts, die den komplexen, aber längst vielfach gelebten nicht heteronormativen Familien mit mehr als zwei Elternteilen gerecht werde, nicht in Sicht.

Justiz

EuGH – Kritik am EZB-Urteil: In seinen Schlussanträgen zur polnischen Justizreform befasste sich Generalanwalt Evgeni Tanchev auch mit der EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Karlsruhe hatte im Mai gerügt, die Europäische Zentralbank habe ihr Programm zum Ankauf von Staatsanleihen nicht auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft und der EuGH habe sie in einem Urteil 2018 auf nicht mehr nachvollziehbare Weise gewähren lassen. Generalanwalt Tanchev sagte jetzt noch einmal sehr deutlich, dass die EU-Verträge es keinem nationalen Gericht erlauben, sich über ein Urteil des EuGH hinwegzusetzen, schreibt die Sa-FAZ (Werner Mussler/Corinna Budras). Was aus den Äußerungen allerdings folge, sei offen, das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sei bisher nicht eingeleitet worden.

OVG Niedersachsen zu Feuerwerksverbot: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat laut Mo-taz (Christian Rath) und LTO das Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig, hieß es zur Begründung. In der Verordnung war nicht Zünden von Raketen und Böllern verboten, sondern auch von Wunderkerzen und Knallerbsen. Außerdem sollte das Feuerwerksverbot flächendeckend gelten und nicht nur an Plätzen, wo mit Menschenansammlungen zu rechnen ist. Das bundesweite Verkaufsverbot für Raketen und Böller ist von der Entscheidung nicht betroffen.

EuGH zum Schächtverbot: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum flämischen Schächtverbot stellt Rechtsprofessor Claus Dieter Classen im Verfassungsblog vor. Es sei ein klares Signal zugunsten eines mitgliedstaatlichen Pluralismus im Bereich des Grundrechtsschutzes. Kritisch sei jedoch zu vermerken, dass der EuGH den Pluralismus nur deshalb akzeptiert habe, weil der Gesetzgeber der Union ihn so vorgesehen habe.

BVerfG zu Kundus-Luftangriff: Rechtsreferendar Felix Würkert auf Juwiss sowie die wissenschaftlichen Mitarbeiter Alexander Brade und Anne-Christin Gläß im Verfassungsblog analysieren den Nichtannahmebeschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes zu den Schadensersatzforderungen von Angehörigen der beim Bombardement von Kundus 2009 getöteten Opfern. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass das deutsche Amtshaftungsrecht tendenziell auch bei Bundeswehreinsätzen im Ausland anwendbar ist.

BGH zu Beitragserhöhung in PKV: Der Bundesgerichtshof hat die Begründungspflicht für Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung präzisiert. Wie LTO meldet, müssen Versicherer die Rechnungsgrundlage angeben, deren Veränderung ausschlaggebend war. Der Versicherte muss dagegen nicht darüber informiert werden, in welcher Höhe sich die Rechnungsgrundlage verändert hat und ob noch andere Faktoren eine Rolle spielten.

OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Die Mo-SZ (Annette Ramelsberger) setzt in einer Seite 3-Reportage die Berichterstattung über den Prozess um den Mord des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke fort. Es gehe in diesem Prozess schon seit einiger Zeit nicht mehr um die Schuld des Hauptangeklagten, die scheine erwiesen, heißt es im Artikel. Es gehe jetzt nur noch darum, ob auch der Mann verurteilt werde, der im Gericht direkt vor ihm sitze, sein ehemals bester Freund, der ihn seit Beginn des Prozesses keines Blickes mehr würdigte. Am Dienstag sollen die Plädoyers beginnen.

LG München I zu Schutz von Wirecard-Kronzeugen: Wie das Landgericht München I am vergangenen Mittwoch entschied, darf über den Kronzeugen im Wirecard-Skandal nicht mit vollem Namen und Bild berichtet werden. Der Spiegel hatte im November in Artikeln den vollen Namen des Kronzeugen genannt und sein Foto gezeigt. Die darauf erfolgte einstweilige Verfügung gegen den Verlag wurde nun bestätigt, wie LTO (Markus Sehl) berichtet.

LG München I – Wirecard: Die Haftbeschwerde von Markus Braun, des einstigen Vorstandsvorsitzenden von Wirecard, wurde zurückgezogen, wie die Sa-FAZ meldet. Begründet wurde dieser Schritt mit den nicht abgeschlossenen Vernehmungen, zudem finde Ende Januar die gesetzliche Haftprüfung durch das Oberlandesgericht München statt.

Pressearbeit des BVerfG: Kritisch setzt sich Rechtsprofessor Arnd Diringer in seiner WamS-Kolumne mit der Praxis des Bundesverfassungsgerichtes auseinander, den Mitgliedern der Justizpressekonferenz Informationen über bevorstehende Urteile bereits vorab zukommen zu lassen. Es sei schlicht ein Unding, wenn ein Gericht Dritte vor den Verfahrensbeteiligten über eine Entscheidung informiere, sagt Diringer. Ein Gericht, das sich stets als verlässlicher Hüter der Grundrechte erwiesen hat, sollte sich, gerade wenn es um die Rechte von Medien und Verfahrensbeteiligten geht, nicht unnötig berechtigter Kritik aussetzen.

Recht in der Welt

Österreich – Kopftuchverbot: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Mitte Dezember das österreichische Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 10 Jahren gekippt. Auf Juwiss vergleicht der Akademische Mitarbeiter Jonathan Dollinger einige Aspekte dieser Entscheidung mit der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2015 zur Verfassungswidrigkeit eines pauschalen Kopftuchverbots für Lehrerinnen.

Hongkong – Unabhängigkeit der Justiz: Warum die Unabhängigkeit der Hongkonger Justiz bedroht ist, beschreibt der Spiegel (Bernhard Zand). Hongkong sei in den mehr als 150 Jahren britischer Kolonialherrschaft zu einem Rechtsstaat geworden, in dem Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit galten und international geachtete Richter Urteile sprachen. Chinafreundliche Medien fordern aber bereits, Hongkongs Richter hätten "patriotisch" zu sein. Chinas Führung, so scheine es, wolle den Einfluss der Regierung auf Hongkongs Justiz ausweiten.

Spanien – Puigdemonts Anwalt: Über die Ermittlungen der spanischen Strafverfolgungsbehörden gegen den Rechtsanwalt des katalanischen Politikers Carles Puigdemont, berichtet die Mo-taz (Reiner Wandler). Gonzalo Boye werde unter anderem Geldwäsche vorgeworfen, er vermutet, dass auf diesem Wege "die Verteidigung von Puigdemont und den anderen exilierten katalanischen Politikern" geschwächt werden soll.

Juristische Ausbildung

Referendare als Justiz-Sicherheitsrisiko? Auf LTO-Karriere befasst sich Rechtsanwalt Stephan Hessel mit der Frage, wie die Justiz sicherstellen könne, dass Referendarinnen und Referendare nicht zum Sicherheitsrisiko für die Justiz werden. In den Bundesländern gebe es dabei unterschiedliche Vorgaben. Eine Umfrage unter den Justizverwaltungen zeige jedoch, dass trotz einiger ambitionierter Ansätze zur Risikominimierung in den Ländern, Zweifel an der Gewährleistung eines ausreichenden IT-Sicherheitsniveaus beim Umgang von Referendarinnen und Referendaren mit Justizdaten angebracht seien.

Zwischen Studium und Referendariat: Welche Möglichkeiten erfolgreiche Studienabsolventen haben, um die Wartezeit auf das Referendariat möglichst effektiv zu nutzen, wird auf LTO-Karriere (Sabine Olschner) erläutert. Einen Königsweg für die Zeit zwischen Examen und Referendariat gebe es dabei nicht – es komme auch immer auf die eigene (Karriere-)Planung an, heißt es im Text.

Sonstiges

Corona und Ausgangsbeschränkungen: Im Verfassungsblog meint Notarassessor Felix Schmitt, dass die in einigen Bundesländern geltenden Ausgangsverbote nicht mit der Verfassung vereinbar sind. Präventive Ausgangsverbote mit Erlaubnisvorbehalt stellten derart tiefe Eingriffe in die persönliche Freiheit dar, dass eine Regelung keinen Bestand haben könne, die das Verlassen der eigenen Wohnung merklich einschränke, so der Autor. Auch der Rechtsreferendar Yannik Hofmann meint auf Juwiss, dass eine landesweite Ausgangsbeschränkung dem aktuellen Infektionsgeschehen nicht gerecht werde. Das Infektionsschutzgesetz müsse hier nachgebessert werden. Rechtsprofessorin Andrea Edenharter vermisst im Verfassungsblog ebenfalls die Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen. In ihrem Text geht es um die nächtliche Ausgangssperre in Bayern, die auch an Heiligabend gelten soll. Der Staat gebe damit den Familien vor, dass die gemeinsame Feier des Weihnachtsfestes bis spätestens 21 Uhr beendet sein müsse.

Medienaufsicht gegen Google: Die Mo-taz (Christian Rath) hat Thomas Fuchs von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein zu dem von dort eingeleiteten Aufsichtsverfahren gegen Google interviewt. Es geht um die Kooperation des Suchmaschinendienstes mit dem Bundesgesundheitsministerium, auf deren Grundlage Suchergebnisse zu bestimmten Krankheiten bevorzugt angezeigt werden. Es ist das erste Verfahren gegen eine Internetplattform auf Basis des neuen Medienstaatsvertrags.

Streit um Zeppelin-Stiftung: Die Mo-FAZ (Reinhard Müller) beschreibt, worum es bei dem bereits einige Zeit dauernden Streit zwischen der Stadt Friedrichshafen und dem Urenkel des Begründers der Luftschifffahrt, Ferdinand Graf von Zeppelin geht: Albrecht von Brandenstein-Zeppelin will, dass die 1947, also vor Inkrafttreten des Grundgesetzes, erfolgte Auflösung der Zeppelin-Stiftung und die Übertragung des Vermögens auf die Stadt Friedrichshafen als rechtswidrig anerkannt wird.

Rechtsgeschichte – Mord an Shlomo Lewin: Die Sa-FAZ (Marlene Grunert) erinnert an den Mord an dem Rabbiner und Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg Shlomo Lewin und seiner Lebensgefährtin Frida Poeschke durch einen Rechtsextremisten vor vierzig Jahren. Die Autorin beschreibt, wie sehr die damaligen nachfolgenden Ereignisse an die Ermittlungen zum NSU erinnern – auch hier fokussierte man sich zunächst monatelang auf das Opfer und sein persönliches Umfeld.

Ungeliebte Controller: Martin Rath beleuchtet auf LTO, wie Controlling und Controller in der Rechtsprechung behandelt wurden.

Weihnachten und Weihnachtspakete: Welche Rechte Kunden bei Online-Versandhändlern und Zustelldiensten haben, erklärt tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt/Felix Schwind).

Das Letzte zum Schluss

Der Wurf der Kartoffel: Keine Körperverletzung und damit noch kein Anlass für den Erlass einer Gewaltschutzanordnung ist der Wurf einer Kartoffel auf ein spielendes Kind, hat das Amtsgericht Frankfurt/Main, laut LTO, festgestellt. Eine genervte Nachbarin wollte sich auf diese Weise Ruhe verschaffen. Den Antrag des Vertreters des (ge-/be-)troffenen Jungen auf Festsetzung eines Annäherungs- und Kontaktaufnahmeverbotes für die Nachbarin lehnte das Gericht ab: Der Rückentreffer mit der Kartoffel, die aus dem zweiten Stock geworfen wurde, habe noch nicht die Schwelle einer vorsätzlichen Körperverletzung erreicht, die Körperfunktionen des Jungen seien dadurch nämlich nicht eingeschränkt worden.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. bis 21. Dezember 2020: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43791 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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