Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Dezember 2020: Ent­wurf zum Schutz von Whist­le­b­lo­wern / BVerfG zu Anti-Terror-Datei / Ö-VerfGH kippt Sui­zid­hil­fe­verbot

14.12.2020

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Whistleblowerschutzgesetz vorgelegt. Das BVerfG beanstandet Regelungen des Antiterrordateigesetzes und der österreichische Verfassungsgerichtshof kippt das dortige Suizidhilfeverbot.

Thema des Tages

Whistleblower: Die Mo-SZ (Robert Rossmann) stellt den Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Schutz von Whistleblowern vor. Das neue Gesetz soll eine europäische Richtlinie umsetzen, dabei aber nicht nur schützen, wenn Verstöße gegen europäisches Recht gemeldet werden, sondern auch beim Hinweis auf Verstöße gegen nationales Recht. Mit dem neuen Gesetz solle "der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz hinweisgebender Personen" ausgebaut werden, wird aus dem Entwurf zitiert. Repressalien gegen Hinweisgebende sollen künftig ausdrücklich verboten sein, genauso wie Androhungen oder Versuche von Repressalien. Der Gesetzentwurf sieht vor, so heißt es im Text weiter, dass zwei Meldewege – ein interner und ein externer – für Hinweisgebende eingerichtet werden, "die gleichwertig nebeneinanderstehen und zwischen denen hinweisgebende Personen frei wählen können". Direkt an die Öffentlichkeit sollen sich Whistleblower nur in Ausnahmefällen wenden.

Rechtspolitik

Digitale Dienste: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei der in Brüssel geplanten Regulierung der Digitalkonzerne eine stärkere Mitsprache bekommen. Wenige Tage bevor die EU-Kommission ihre Pläne zur Regulierung großer Digitalkonzerne vorstellt, fordert die Ministerin laut einer Meldung im Spiegel (Michael Sauga), dass auch ihr Haus – neben dem Bundeswirtschaftsministerium – die Federführung übernehmen soll. Hintergrund für Lambrechts Engagement sei die Sorge von Verbraucherschützern, dass die EU den Plattformen bei den künftigen Haftungsregeln im Netz zu weit entgegenkommen könnte.

Kindesmissbrauch: Der Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder wird wohl noch einmal überarbeitet werden. Wie LTO (Hasso Suliak) berichtet, hatten nach einer Anhörung im Rechtsausschuss am vergangenen Montag sowohl Union als auch SPD heftige Kritik an den geplanten Änderungen im Strafgesetzbuch geäußert. Es geht dabei vor allem um die "sexualisierte Gewalt". Der Begriff sei irreführend und könne sogar zu einer Verharmlosung der Taten führen, wird der rechtspolitische Sprecher der Union Jan-Marco Luczak zitiert. Ob sich die Koalition bald auf einen Kompromiss einigen wird, steht erst einmal in den Sternen.

Insolvenzantragspflicht: Wie die Mo-SZ meldet, hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Insolvenzantragspflicht auch für den Januar noch auszusetzen. Eigentlich sollte die Sonderregelung zum 31. Dezember auslaufen.

Umsetzung EU-Urheberrecht: Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie Florian Drücke setzt sich in der Sa-FAZ kritisch mit dem Entwurf für die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie auseinander. Es gehe bei den zwanzig Sekunden Musik, Film oder Laufbild, den tausend Zeichen Text oder den 250 Kilobyte für Fotos und Grafiken, deren öffentliche Verwendung künftig bis zum Abschluss eines potentiellen Beschwerdeverfahrens haftungsfrei erlaubt werden soll, nicht um Bagatellen, sondern den Rechteinhabern werde damit de facto die Kontrolle über ihr Werk entzogen, meint Drücke.

Terroristische Internet-Inhalte: In seinem Kommentar begrüßt Morten Freidel (FAS) die Regelungen der geplanten Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte, nach denen soziale Netzwerke Terrorpropaganda binnen einer Stunde löschen müssen, wenn ein Staat sie dazu auffordert. Dieser Schritt sei nicht nur richtig, er sei überfällig, meint der Autor. Zu lange hätten sich Facebook, Youtube und andere aus der Verantwortung gezogen.

Nukleare Sicherung: Wie die Mo-taz (Christian Rath) schreibt, will das Bundesumweltministerium von Svenja Schulze (SPD) im Atomgesetz die Klagemöglichkeiten gegen Atomanlagen einschränken. Anforderungen an die "nukleare Sicherung" gegen Terrorangriffe sollen nur noch der "Allgemeinheit" dienen. Dies könnte die Klagemöglichkeiten von Anwohnenden, die das Bundesverwaltungsgericht 2008 festgestellt hat, aushebeln. Außerdem soll in § 44 Atomgesetz der "Funktionsvorbehalt" für Verwaltungsentscheidungen, die nicht mehr gerichtlich kontrolliert werden können, über die gerichtliche Praxis hinaus normiert werden. Umweltverbände halten den Referentenentwurf des Umweltministeriums für verfassungswidrig.

Sanierungs- und Insolvenzrecht: Rechtsanwalt Jörn Weitzmann meint im Handelsblatt-Rechtsblog, dass zahlreiche Fragen zum Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, den der Bundestag derzeit diskutiert, noch offen sind.

Legal Tech: In einem Gastkommentar auf LTO besprechen die Rechtsanwälte Christoph A. Baus, Stefan Patzer und Dr. Christoph P. von Laufenberg mehrere Urteile und die aktuellen Gesetzesinitiativen zu Legal Tech-Angeboten. Während der Bundesgerichtshof vor einem Jahr das Geschäftsmodell von lexfox (wenigermiete.de) als "noch" von der Inkassoerlaubnis gedeckt ansah, mussten der Rechtsdienstleister Financialright und der Inkassodienstleister Myright bei Dieselklagen Rückschläge einstecken. Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf zur Reform des anwaltlichen Berufsrechts will Anwälten und Anwältinnen zukünftig im Grundsatz in allen Bereichen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erlauben, in denen auch Inkassodienstleister tätig sind und so "gleiches Recht" für alle schaffen.

Frauenquoten: Im Handelsblatt-Rechtsboard widmet sich Rechtsanwältin Kathrin Weinbeck den Plänen der Koalition, die Frauenquote in Vorständen deutscher Unternehmen zu erhöhen. Die bisherige Zielgrößenregelung habe sich als "zahnloser Tiger" ohne nennenswerte Auswirkungen erwiesen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf ließen dagegen erwarten, dass diejenigen Unternehmen, die sich auf eine Zielgröße von Null festlegen, zumindest die Gründe hierfür künftig umfangreich öffentlich darlegen müssen.

Reproduktionsmedizin: Warum ein Fortpflanzungsmedizingesetz in Deutschland notwendig ist, erläutert die Sa-SZ (Kathrin Zinkant) in ihrem Wissenteil. Die bisherigen Regelungen im Embryonenschutzgesetz und im Stammzellengesetz seien lückenhaft und würden die reproduktionsmedizinische Forschung hierzulande behindern, wird beklagt.

Bundesfinanzhof: Auch bei einer Telefonkonferenz konnten sich die Beteiligten über die Besetzung der Spitzen der Bundesgerichte, insbesondere dem Bundesfinanzhof nicht einigen, wie beck-aktuell (Joachim Jahn) schreibt. Stein des Anstoßes ist die Absenkung der formalen Anforderungen: Bislang müssen Richter und Richterinnen bevor sie die Präsidentschaft oder Vizepräsidentschaft eines Bundesgerichtes übernehmen, "in der Regel" mindestens fünf Jahre lang Erfahrung als Revisionsrichter gesammelt haben. Das soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Lambrecht künftig entfallen.

Abschiebungsstopp nach Syrien: Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich auf ihrer Konferenz in der vergangenen Woche nicht auf eine Verlängerung des generellen Abschiebestopps nach Syrien verständigen. Damit endet die seit 2012 geltende Regelung mit Beginn des neuen Jahres, schreibt LTO. Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl reagierten empört auf das Ende des Abschiebestopps. Auch Sa-taz (Sabine am Orde), Sa-SZ (Constanze von Bullion) und Sa-FAZ (Swaantje Marten) berichten. Praktisch sind auch weiterhin keine Abschiebungen nach Syrien möglich.

Umgang mit Corona-Geimpften: taz.de (Christian Rath) überlegt, ob künftig Corona-Geimpfte früher als Nichtgeimpfte von Einschränkungen befreit werden könnten. Derzeit stelle sich die Frage noch nicht, weil noch unklar sei, ob Geimpfte weiter ansteckend sein können. Wenn dies weitgehend ausgeschlossen werden kann, müsse der Gesetzgeber zwischen Privilegierung und Gleichbehandlung entscheiden. Rechtlich sei beides möglich. 

Justiz

BVerfG zur Antiterrordatei: Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass § 6a des Antiterrordatei-Gesetzes verfassungswidrig ist. Die Norm erlaubt Polizei und Verfassungsschutz bei konkreten Projekten gemeinsame Dateien einzurichten und dort über systematische Suchanfragen Querverbindungen zwischen gespeicherten Datensätzen herzustellen, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen (sogenanntes Data-Mining). Dies soll nach einer Neuregelung nur im Fall einer konkreten Gefahr oder eines begründeten Verdachts möglich sein. Bisher wurde § 6a noch nie angewandt. Es berichten Sa-FAZ (Marlene Grunert), Sa-SZ (Wolfgang Janisch)Sa-taz (Christian Rath), tagesschau.de (Bernd Wolf), LTO und netzpolitik.org (Leonard Kamps).

EuGH – Mitwirkung des Bundestages: Der Bundestag pocht darauf, an Stellungnahmen zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mitwirken zu können. Bisher ist das, anders als beim Bundesverfassungsgericht, nur der Bundesregierung möglich, sie gibt in EuGH-Verfahren die Stellungnahme für die Bundesrepublik Deutschland ab. Künftig will der Bundestagsrechtsausschuss die Vorabentscheidungsverfahren systematischer beobachten und darauf achten, dass eine Stellungnahme der Bundesregierung durch den Bundestag begleitet wird, wenn dies politisch geboten erscheine, sagte laut LTO der kommissarische Vorsitzende des Ausschusses Heribert Hirte (CDU).

BVerfG – Rundfunkbeitrag: Das Bundesverfassungsgericht könnte über den Rundfunkbeitrag noch in diesem Jahr entscheiden. Wie die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) schreibt, hat das Gericht die am Mittwochabend eingegangene Verfassungsbeschwerde des ZDF, die mit einem Eilantrag verbunden ist, an die Bundesländer verschickt und ihnen eine Frist zur Stellungnahme bis kommenden Mittwoch gesetzt. Daraus folge aber nicht zwingend, dass der Rundfunkbeitrag dann noch wie ursprünglich vorgesehen zum 1.1.2021 steige, heißt es im Text weiter. Denkbar wäre auch, dass das Gericht zunächst lediglich die Verfallsklausel des Vertrages außer Kraft setzt, die Entscheidung über den Beitrag jedoch einem Hauptsacheverfahren vorbehält.

BGH – Dieselklage gegen Daimler: Erneut wurde ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, in dem es um Schadensersatzforderungen wegen des Dieselskandals geht, durch Rücknahme der Revision beendet. Anders als VW in früheren Verfahren habe diesmal Daimler allerdings kein Interesse daran gehabt, den Fall "wegzuvergleichen", schreibt LTO. "Man hätte eine Klärung durch den BGH in dieser Sache begrüßt", wird Daimler-Vorstandsmitglied Jungo Brüngger zitiert.

BAG zu Anpassungen bei Pensionszusagen: Das Bundesarbeitsgericht hat, wie Rechtsanwalt Tobias Neufeld im Handelsblatt-Rechtsblog berichtet, entschieden, dass Arbeitgebende in Pensionszusagen versprochene Leistungserhöhungen nicht unter Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage beenden können. Das Argument, die anhaltende Niedrigzinsphase führe zu immer höheren Rückstellungen, ließ das Gericht nicht gelten.

OVG NRW zu Deutschkenntnissen bei Einbürgerung: Laut Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen müssen alle, die sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben, mindestens Deutschkenntnisse der Stufe B1 nachweisen. Dafür müssten Sprachkenntnisse in allen drei Fertigkeitsbereichen Hören/Lesen, Sprechen und Schreiben die Kompetenzstufe B1 erreicht werden. LTO berichtet über die Entscheidung.

LG München I zu Vergewaltigungsvorwurf gegen Musikprofessor: Das Landgericht München I hat einen früheren Professor der Musikhochschule München vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, wie spiegel.de meldet. Dem Komponisten war zur Last gelegt worden, eine jüngere Frau unter anderem mit der Drohung sexuell gefügig gemacht zu haben, er könne ihren Bruder beruflich ruinieren. Auch sei er gewalttätig geworden und habe sie unter Entzug von Essen und Trinken über Tage in seiner Wohnung eingesperrt. Diese Vorwürfe hätten sich im Laufe des Prozesses jedoch nicht erhärten lassen.

LG München II – Doping-Arzt: Im Doping-Prozess gegen den Mediziner Mark S. und vier Mitangeklagte soll am 15. Januar ein Urteil fallen, meldet die Sa-FAZ. Die Verteidiger hatten zugestimmt, auf persönliche Befragungen von noch neun ausstehenden Zeugen – darunter sieben Sportlern – zu verzichten.

Recht in der Welt

Österreich – Suizidhilfe: Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof hat jetzt das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung gekippt, wie die Sa-FAZ (Stephan Löwenstein) und spiegel.de berichten. Die Aufhebung gilt ab Ende kommenden Jahres, solange habe das Parlament Zeit, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen, heißt es in der FAZ.

Österreich – Kopftuchverbot: Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am Freitag das Kopftuchverbot an Grundschulen gekippt. Die Richter meinten, so meldet es die Sa-SZ, dass das entsprechende Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Es greife eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche.

Polen/Ungarn – Rechtsstaatsmechanismus: Die beiden Ministerpräsidenten von Polen und Ungarn haben noch auf dem Europäischen Rat in der vergangenen Woche angekündigt, dass sie gegen die Verordnung zum Schutz des Haushalts, wie die Einigung auf den Rechtsstaatsmechanismus offiziell heißt, beim Europäischen Gerichtshof klagen werden. Das berichtet die Sa-FAZ (Thomas Gutschker). Solange die Luxemburger Richter darüber nicht entschieden haben, wird die Kommission keine Sanktionsverfahren einleiten, mit denen Mittel aus der EU-Kasse gesperrt werden können.  

Für die Polen und Ungarn, die seit Jahren vergeblich hoffen, die EU möge endlich etwas Handfestes unternehmen, um ihren Rechtsstaat wiederherzustellen oder noch stehende Reste zu retten, sei diese Einigung ein Desaster, beklagt  Florian Hassel (Sa-SZ). Es sei, als ob ein Haus in Flammen stünde, aber die ohnehin verspätet und aus verschiedenen Orten angerückten Feuerwehren sich darauf einigen würden, doch lieber erst in ein paar Jahren mit dem Löschen zu beginnen. Kritisch befassen sich auch (in englischer Sprache) Alberto Alemanno und Merijn Chamon sowie Kim Lane Scheppele, Laurent Pech und Sébastien Platon im Verfassungsblog mit der jetzt gefundenen Einigung. Für die Rechtswissenschaftler Peter Lindseth und Christina Fasone könnte sie aber auch als Weichenstellung für eine wirklich "verfasste" Union im Sinne von legitimierter Macht, Ressourcen auch durch Zwang zu mobilisieren, gesehen werden.

USA – Klage gegen Facebook: Auch LTO berichtet jetzt über die Klage gegen Facebook. Die US-Regierung und mehr als 40 Bundesstaaten werfen Facebook unfairen Wettbewerb vor und wollen vor Gericht die Abspaltung von Instagram und WhatsApp erreichen, weil das Unternehmen die Foto-Plattform und den Chatdienst nur gekauft habe, um seine Dominanz vor den Rivalen zu schützen. Die Justizminister von 48 US-Bundesstaaten und Territorien fordern in ihrer Klage auch, dass Facebook sie über alle Übernahmen mit einem Wert von mehr als zehn Millionen Dollar informieren solle.

Frankreich – Klima-Urteil: Der französische Conseil d’État hat in einer Entscheidung vom 19. November die Regierung verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Strategie zur Erreichung gesetzlicher Klimaziele offenzulegen. Die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Janna Ringena und Dominik Römlin erläutern auf juwiss.de die Entscheidung und deren Bedeutung für das Konzept der Klimaklagen insgesamt.

Sonstiges

Corona und Verfassung: In der Sa-SZ, also noch vor der Einigung auf die strengen Maßnahmen zur Coronaeindämmung, schreibt Rechtsprofessor Thilo Marauhn dass die politischen Entscheidungsträger die grundrechtlichen Anforderungen an coronabedingte Einschränkungen weitgehend als zu umschiffende Klippen wahrnehmen, die den Weg ins obrigkeitliche Schlaraffenland versperren. Auch der mit der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingeführte Maßnahmenkatalog beruhe kaum auf einer umfassenden Abwägung grundrechtlicher Belange, kritisiert der Autor.

Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) meinte der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof, ebenfalls noch vor den Sonntagsbeschlüssen, dass der Staat hinsichtlich eines Lockdowns zwar einen großen Einschätzungs- und Ermessensspielraum habe, es aber vernünftig sein müsse, was er mache und er nicht hysterisch werden dürfe. Es brauche allerdings auch ein politisches Gesamtkonzept der Parlamente, die sich bislang zu sehr zurückgehalten hätten.

Rechtsgeschichte – Justus Möser: Martin Rath (LTO) und Mo-FAZ (Kai Bremer) widmen sich Leben und Werk des vor 300 Jahren geborenen Juristen und Staatsmannes Justus Möser.

Weihnachtsgeschenke für Juristen: In guter Tradition gibt LTO auch in diesem Jahr wieder Tipps, was man Juristen zu Weihnachten schenken kann. Auf der Liste finden sich unter anderem Poster von "Notorious RBG", der in diesem Jahr verstorbenen Supreme-Court-Richterin Ruth Bader Ginsburg.

 

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lto/pf

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. Dezember 2020: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43723 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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