Bundesrat fordert Nachbesserung an WLAN-Gesetz: Recht­s­un­si­cher­heit bei der Stö­rer­haf­tung

06.11.2015

Mehr Rechtssicherheit für die Anbieter von öffentlichen Hotspots - der Gesetzentwurf der Bundesregierung sorge dafür nicht, kritisiert der Bundesrat. Er will die Störerhaftung streichen -kann allerdings in der Sache nicht viel tun.

Der Bundesrat hat am Freitag zu der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Telemediengesetzes (TMG) Stellung genommen und sich in einer Abstimmung für eine Korrektur des Vorhabens ausgesprochen.

Ziel der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung ist es, die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugänge zu stärken, von denen es in Deutschland bislang sehr viel weniger gibt als in anderen Ländern. Grund hierfür ist die Störerhaftung, nach welcher der Betreiber öffentlicher und privater WLAN-Netzwerke Haftungsrisiken ausgesetzt ist, wenn die Nutzer des offenen Zugangs diesen zu illegalen Zwecken verwenden. Dieses Risiko sollte gemindert und dadurch Rechtssicherheit geschaffen werden.

Der Bundesrat begrüßte am Freitag zwar das Ziel der Regierung, eine bessere Abdeckung mit öffentlichen Hotspots in Deutschland zu erreichen. Dennoch hat er sich mehrheitlich für eine Nachbesserung des von ihr geplanten WLAN-Gesetzes ausgesprochen. Die Länder folgten damit einem Vorschlag der Ausschüsse. Der Regierungsentwurf werde seinen eigenen Zielen nicht gerecht, um die Verbreitung von öffentlichen Hotspots zu fördern, hieß es am Freitag. Der von der Regierung geplante Gesetzesentwurf lege Betreibern weiter Steine in den Weg, so das Urteil der Länderkammer.

Bundesrat: Störerhaftung streichen

Die Vertreter der Bundesländer sprachen sich dafür aus, die Störerhaftung zu streichen. Zwar sollen Betreiber öffentlicher Hotspots im aktuellen Entwurf nicht mehr automatisch als "Störer" für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können. Dafür werden ihnen jedoch Auflagen gemacht.

Auch diese Auflagen für Betreiber seien unklar gefasst oder "schlicht weltfremd", sagte Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von jedem einzelnen Nutzer eine Erklärung eingeholt wird. Darin soll er erklären, dass er sich nicht strafbar machen wolle. Zudem fordert der Entwurf von den Anbietern "angemessene Sicherungsmaßnahmen". Was darunter konkret zu verstehen sei, bleibe unklar, so die Kritik.

"Es freut uns sehr, dass der Bundesrat mit breiter Mehrheit dafür gestimmt hat, dass die Grundsätze der Störerhaftung für WLAN-Anbieter künftig in Deutschland nicht gelten sollen", sagte NRW-Medienminister Franz-Josef Lersch-Mense (SPD). Das sei ein klares Signal an die Bundesregierung. NRW hatte sich seit längerem für eine Änderung stark gemacht.

Die Entscheidung des Bundesrats kann zwar nicht direkt Einfluss auf das Gesetzesvorhaben nehmen, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Aber das Gesetz würde verzögert, da es zunächst an den Bundestag zurückginge - der sich über die Meinung des Bundesrates hinwegsetzen kann. Der Bundestag will in den nächsten Wochen über die Vorschläge der Länder beraten.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrat fordert Nachbesserung an WLAN-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17472 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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