Wirtschaft: Fresenius und Noerr wehren sich gegen Urteil

23.02.2011

Der Medizintechnik-Konzern Fresenius SE wehrt sich gegen ein Urteil des OLG Frankfurt, das die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 gekippt hat. Man habe beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, erklärte Fresenius-Chef Ulf M. Schneider am Mittwoch am Firmensitz in Bad Homburg.

Anlass des Urteils waren Rechtsanwaltsmandate des Konzerns an die Kanzlei Noerr LLP, deren leitendes Mitglied Dieter Schenk zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei Fresenius ist. Die Aufträge im Millionenwert hätten nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) vor der Vergabe vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Tatsächlich seien sie erst im Nachhinein vorgelegt worden (Urt. v. 15.02.2011, Az 5 U 30/10).

Die 2008 aus der Führung der Kröner-Stiftung ausgebootete Gabriele Kröner, Tochter des verstorbenen früheren Fresenius-Chefs Hans Kröner, hält Schenk Machtmissbrauch in dem Unternehmen vor.

Schneider wehrte sich gegen den Eindruck von Vetternwirtschaft und Selbstbedienung. Die Kanzlei Noerr sei bereits seit 1974 für Fresenius tätig und von Hans Kröner erstmals beauftragt worden. Der Anwalt Schenk habe seine Mandate und Funktionen wegen seiner wertvollen Ratschläge und seines Engagements für das Unternehmen erlangt. Aus der fehlenden Entlastung des Vorstands ergeben sich zumindest nach Fresenius-Einschätzung keine direkten Folgen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wirtschaft: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2608 (abgerufen am: 20.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen