Mit anderthalb Jahren Verspätung ist es durch: das Whistleblower-Gesetz. Nachdem der Vermittlungsausschuss Kompromisse für das Hinweisgeberschutzgesetz erarbeitet hat, wurde das Gesetz nun zügig vom Bundestag und Bundesrat abgesegnet.
Die Ausarbeitung des Whistleblower-Gesetzes hat sich Monate lang hingezogen, nun ging es nach der Einigung im Vermittlungsausschuss ganz schnell: Am Donnerstag hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz, besser bekannt als Whistleblower-Gesetz, verabschiedet; am Freitag erteilte nun auch der Bundesrat einstimmig seine Zustimmung. Der Vermittlungsausschuss musste tätig werden, weil nach den ersten Aufschlägen zum Gesetz kein Kompromiss zustande gekommen war.
Günter Krings (CDU) betonte am Donnerstag im Bundestag, im Vermittlungsausschuss seien aus dem ursprünglichen Entwurf Elemente entfernt worden, die mehr Aufwand und Kosten für die Unternehmen bedeutet hätten, ohne Hinweisgebern einen Mehrwert zu bringen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Benjamin Strasser (FDP), sagte in der abschließenden Debatte am Freitag im Bundesrat, hier gehe es nicht um Denunziantentum und Lappalien, "sondern um die schnelle Behebung von gravierenden Missständen".
Nachdem das Gesetz nun so schnell von Bundestag und Bundesrat durchgewunken wurde, ist damit zu rechnen, dass es Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird - anderthalb Jahre, nachdem die eigentliche Umsetzungsfrist der EU-Whistleblowing-Richtlinie abgelaufen ist.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51758 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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