Wettbewerbsaufsicht über Krankenkassen: Regierung will Bundeskartellamt stärken

08.03.2012

Gesetzliche Krankenkassen sollen stärker als bisher unter die Wettbewerbsaufsicht fallen und von der Bonner Behörde beaufsichtigt werden. Dies sieht nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Donnerstag ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Die Regierung reagiert nach dem Zeitungsbericht mit dem Plan auf einen Beschluss des hessischen Landessozialgerichts, das eine Kontrollbefugnis des Bundeskartellamtes (BKartA) bei der bisherigen Rechtslage bestritten hatte.

Die gesetzliche Klarstellung solle der Wettbewerbsaufsicht wieder Zugriff auf die Krankenkassen verschaffen, heißt es in dem Entwurf. Demnach soll das BKartA nicht nur darauf achten, dass die Kassen ihre Marktmacht - etwa bei Rabattverträgen - gegenüber den Arzneimittelherstellern nicht missbräuchlich anwenden. Die Behörde solle auch Kassenfusionen auf wettbewerbsschädliche Wirkungen untersuchen. Ebenso könnten die Wettbewerbshüter einschreiten, wenn sich Krankenkassen untereinander zulasten der Versicherten absprächen, etwa bei der Höhe von Zusatzbeiträgen.

Das BKartA wertete den Entwurf als wichtigen Schritt, um die Rechtssicherheit für die Wettbewerbsaufsicht wieder herzustellen: "Hier wird eine Regelungslücke geschlossen, die sich durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte aufgetan hatte", sagte Präsident Andreas Mundt.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wettbewerbsaufsicht über Krankenkassen: . In: Legal Tribune Online, 08.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5727 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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