Die Daten von Flugzeugpassagieren sind für den Staat wertvoll für die Nachverfolgung von Coronafällen bei Reiserückkehrern. Die EU-Kommission hat jedoch Zweifel, ob die dazu erfolgte Gesetzesänderung europarechtskonform war.
Die EU-Kommission sieht die in Deutschland praktizierte Weitergabe von Passagierdaten an die örtlichen Gesundheitsbehörden kritisch. Daten aus der "Passenger Name Record"-Datenbank (PNR) sollten nicht aus gesundheitlichen Gründen genutzt werden, sagte ein Kommissionsvertreter im Innenausschuss des EU-Parlaments in Brüssel. Der FDP-Europaparlamentarier Moritz Körner warnte die Bundesregierung vor Konsequenzen.
"Die Bundesregierung sollte das Gesetz zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften sofort nachjustieren, um ein peinliches Vertragsverletzungsverfahren gerade während der deutschen Ratspräsidentschaft zu verhindern", sagte Körner am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Am Vortag hatte der Kommissionsvertreter im Innenausschuss betont: "Der Wirkungsbereich der PNR-Richtlinie ist natürlich die Bekämpfung von schwerwiegendem organisierten Verbrechen beziehungsweise Terrorismus. Die öffentliche Gesundheit fällt nicht darunter." EU-Staaten seien darauf hingewiesen worden, "dass dies nicht der vorgesehene Wirkungs- oder Anwendungsbereich dieser Richtlinie ist". Die Kommission sehe keine Notwendigkeit, daran etwas zu ändern.
Die Bundesregierung hatte das Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften im Frühling so geändert, dass Fluggastdaten wie Adresse und Sitzplatznummer an Gesundheitsämter übermittelt werden dürfen. Damit sollen die Behörden bei einem Corona-Verdacht schneller Passagiere ausfindig machen können. Bisher wurde dies in einigen Dutzend Fällen umgesetzt. Die Daten werden laut Bundesregierung nicht für die Überwachung von Quarantäne und Meldepflicht verarbeitet.
FDP-Parlamentarier Körner betonte nun: "Im EU-Recht festgelegte Zweckbindungen dürfen nicht einfach national anlassbezogen ausgehebelt werden." Die EU-Kommission habe klar gemacht, dass trotz der notwendigen Bekämpfung des Coronavirus die rechtsstaatlichen Prinzipien der EU eingehalten werden müssten.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Weitergabe von Passagierdaten an Gesundheitsämter: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42874 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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