Die Innenminister von Bund und Ländern sind auf einer gemeinsamen Konferenz übereingekommen, den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten in naher Zukunft wieder zu ermöglichen. Dazu soll auf Bundesebene eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht werden. Lediglich Nordrhein-Westfalen enthielt sich einer Entscheidung.
Auslöser der Forderung einer gesetzlichen Novellierung scheinen "gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung", wie aus einem internen Vermerk hervorgeht. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Vorratsdatenspeicherung im März dieses Jahres für nichtig erklärt hatte, würden ermittlungstaktische Anfragen über Verbindungsdaten zunehmend ins Leere laufen. Dies gelte nicht nur für Telefondaten, sondern gleichfalls für kriminelle Handlungen im Internet. Im Jahr 2007 seien knapp 20 Prozent der Auskunftsersuchen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg von den Netzanbietern nicht beantwortet worden, weil die Daten nicht mehr gespeichert waren. Im laufenden Jahr betrage die Quote bereits 60 Prozent.
An die Gesetzesinitiative sind durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hohe Anforderungen gestellt. So müssen unter anderem detaillierte Regelungen formuliert werden, wie auf Vorrat gespeicherte Daten verwendet werden.
Vorratsdatenspeicherung: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/608 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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