Nach geplatztem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren: VW will Die­sel­kunden Ent­schä­d­i­gung zahlen

14.02.2020

Zuerst Abbruch der Verhandlungen, dann doch versprochene Entschädigungen: Die im Musterverfahren klagenden VW-Dieselfahrer sollen Geld vom Konzern erhalten.

Volkswagen will den klagenden Dieselkunden trotz des geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit. Über den Schritt des Konzerns hatte zuvor auch das digitale Wirtschaftsmagazin Business Insider berichtet.

Kurz zuvor hatte es geheißen, die Gespräche mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) seien gescheitert. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung für die Anwälte des vzbv nicht näher begründet worden war. Das formale Scheitern der Vergleichsverhandlungen dürfe jedoch "nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen", betonte das Unternehmen nach weiteren Beratungen des Managements.

vzbv sieht Schuld bei VW

Dieselfahrer, die sich zur Braunschweiger Musterfeststellungsklage angemeldet hatten und die Bedingungen für die Teilnahme an dem Vergleich erfüllen, sollen das ausgehandelte Angebote daher dennoch bekommen. Die Summe pro Kopf könnte bei laut VW zuletzt 400.000 bis 470.000 Anmeldungen zu dem Sammelverfahren zwischen etwa 1.800 bis 2.100 Euro liegen.

Der vzbv vertrat in dem Verfahren um die Musterfeststellungsklage zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen. Der Verband gab Volkswagen die Schuld für die gescheiterten Verhandlungen. Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte vzbv-Chef Klaus Müller in Berlin. Am Freitagvormittag habe VW dem Verband noch ein Vergleichsangebot geschickt, nur wenige Minuten später habe man aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen erfahren. Die Gespräche seien - anders als von VW verbreitet - nicht an den Honorarforderungen der vzbv-Anwälte gescheitert.

Anfang Januar hatten VW und vzbv erklärt, über eine außergerichtliche Lösung in dem Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das "gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden".

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach geplatztem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40311 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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