Die Ermittlungen des BKartA zu Entgelten von Transaktionen mit MasterCard werden nach fast einem Jahrzehnt eingestellt. Eine EU-Verordnung macht das Verfahren hinfällig.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat das Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der inländischen Interbankenentgelte für MasterCard- und Visa-Kreditkartentransaktionen eingestellt. Das Verfahren geht zurück auf eine Beschwerde des Handelsverbandes Deutschland (HDE) aus 2006, die von einer Reihe weiterer Verbände von Handels- bzw. Dienstleistungsunternehmen unterstützt wurde.
Gegenstand des Verfahrens waren die bei inländischen Kreditkartenzahlungen von der Bank des kartenakzeptierenden Unternehmens an die kartenausgebende Bank zu entrichtenden Entgelte mit MasterCard- und Visa-Kreditkarten. Das BKartA prüfte, inwieweit die gemeinsame Festlegung derartiger Entgelte durch die kartenausgebenden Banken gegen europäisches und nationales Kartellrecht verstößt.
Die zum 8. Juni 2015 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 2015/751 sieht jedoch ab dem 9. Dezember 2015 eine grundsätzliche Begrenzung der Interbankenentgelte bei Verbraucherkreditkarten auf maximal 0,3% des jeweiligen Kartenumsatzes vor. Darüber hinaus werden weitere Regelungen getroffen, die einer Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen auf den Kartenzahlungsmärkten dienen.
Vor diesem Hintergrund hat das BKartA das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren nunmehr beendet. Im Rahmen seiner Ermessenausübung hat es insbesondere berücksichtigt, dass bis zum Inkrafttreten der Obergrenzen keine signifikanten Marktverwerfungen zu erwarten seien, die eine Fortführung des Verfahrens notwendig erscheinen lassen. Wesentliche Marktanteilsverschiebungen zu Lasten von (aus Händlersicht günstigen) Kartenzahlungssystemen, die auf Grund von Zusagen gegenüber der Europäischen Kommission ihre Interbankenentgelte bereits abgesenkt haben, seien auf Grundlage der den Wettberwerbshütern vorliegenden Informationen unwahrscheinlich.
acr/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt reagiert auf EU-Verordnung: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15858 (abgerufen am: 19.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag