In Berlin wird es keinen Volksentscheid über die S-Bahn geben. Der Berliner VerfGH stoppte am Montag ein Volksbegehren, das mehr Züge und mehr Aufsichtspersonal bei dem angeschlagenen Unternehmen fordert. Weil die S-Bahn auch in Brandenburg fährt, sei der Entwurf der Bürgerinitiative Berliner S-Bahn-Tisch für ein Berliner Landesgesetz unzulässig, entschied das Gericht.
"Wir sind enttäuscht, aber nicht am Boden zerstört", sagte der Sprecher des S-Bahn-Tisches, Rouzbeh Taheri. Das Urteil sei zwar juristisch logisch, politisch aber absurd.
Der S-Bahn-Tisch hatte im Dezember 28.084 gültige Unterschriften eingereicht und damit die in der ersten Stufe des Volksbegehrens nötigen 20.000 deutlich überschritten. In einer zweiten Stufe wären etwa 173.000 Unterstützer nötig gewesen, um einen Volksentscheid zu erreichen.
Berlin könne aber nicht für Brandenburg mitentscheiden, hoben die Richter des Verfassungsgerichtshofes (VerfGH) Berlin hervor (Urt. v. 13.05.2013, Az. VerfGH 32/12). Die Initiatoren können ihr Volksbegehren auch nicht nachträglich ändern. Länderübergreifende Volksbegehren gibt es nicht. "Wir sehen auf der Ebene des Volksbegehrens keine Möglichkeiten mehr", sagte Initiator Taheri.
mbr/dpa/LTO-Redaktion
Kein Volksentscheid über Berliner S-Bahn : . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8714 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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