VGH Baden-Württemberg: Widerruf von Approbation nach sexuellem Missbrauch von Patienten zulässig

von dpa/hho/LTO-Redaktion

01.09.2010

Der Widerruf einer Approbation wegen sexuellen Missbrauchs von Patienten ist zulässig, entschied der VGH Baden-Württemberg. Er bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des VG Stuttgart. 

Wiederholte sexuelle Übergriffe gegen Patientinnen stellten "ein schwerwiegendes Fehlverhalten" dar, das die weitere Berufsausübung untragbar erscheinen lasse, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Ein Psychotherapeut hatte fünf Patientinnen während Atem- und Entspannungsübungen und unter Hypnose unter die Kleidung gefasst und ihre Brüste berührt. Der Mann war deshalb bereits zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Überdies hatte ihm das Landesgesundheitsamt seine Approbation entzogen.

Eine vom Kläger angeregte Beschränkung der Zulassung auf die Behandlung männlicher Patienten lehnte der VGH ab (Az.: 9 S 2530/09). Die für die Ausübung des Berufs erforderliche Zuverlässigkeit könne nicht nach Patientengruppen getrennt beurteilt werden, sie beziehe sich vielmehr auf die Persönlichkeit des Therapeuten.

Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1330 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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