VGH Baden-Württemberg: Kein Schulausschluss wegen Mobbing im Internet

03.08.2011

Mobbing im Internet rechtfertigt nicht unbedingt einen eintägigen Schulausschluss. Dies hat der VGH Baden-Württemberg klargestellt. Die Mannheimer Richter gaben damit einer Realschülerin aus dem Ostalbkreis recht.

Die 15-Jährige hatte eine Mitschülerin in einem Internetportal wiederholt als "Assi" bezeichnet und ihr "Mut zur Hässlichkeit" attestiert. Zur Strafe wollte die Schule das Mädchen für einen Tag vom Unterricht ausschließen.

Dies wäre aber unverhältnismäßig gewesen, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH). Grundsätzlich könne das Mobbing anderer Schüler im Internet schulrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, da dieses Verhalten sich negativ auf den Schulbetrieb auswirken könne. Auch sei die Grenze der freien Meinungsäußerung durch die "üblen Beleidigungen" überschritten worden. Allerdings sei der Name des Mobbingopfers nicht ersichtlich gewesen. Wer mit den beleidigenden Aussagen gemeint war, hätten nur diejenigen erkennen können, die die Betroffene kannten oder von der Schülerin darauf hingewiesen worden seien. Zudem habe die 15-Jährige ihre Aussagen sofort gelöscht, als sie darauf angesprochen wurde. (Beschl. v. 12.05.2011, Az. 9 S 1056/11).

mbr/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3925 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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