Ehemalige Sicherungsverwahrte müssen eine Dauerüberwachung durch die Polizei dulden. Zu diesem noch vorläufigen Ergebnis kommt der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim in einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss.
Drei Gewalt- und Sexualstraftäter aus Freiburg wollten ein Ende der offenen Observation durch Polizeibeamte erreichen. Für das Gerichtsverfahren beantragten sie Prozesskostenhilfe. Dies lehnte nun der VGH in zweiter Instanz ab. Die Überwachung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig; die Klagen hätten deshalb keine Aussicht auf Erfolg.
Der VGH berief sich auf psychiatrische Gutachten und die Risikobewertung des Landeskriminalamts. Demnach sei die Überwachung derzeit "zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit anderer bzw. zur Vorbeugung der Bekämpfung von Verbrechen angezeigt".
Die Observation sei verhältnismäßig, auch wenn sie "wegen ihrer stigmatisierenden Auswirkungen" die Beziehung zu anderen Menschen sowie die Wohnungs- und Arbeitssuche erschwere. Bereits im Januar hatte das Verwaltungsgericht Aachen die Überwachung eines Ex-Sicherungsverwahrten für rechtmäßig erklärt.
dpa/LTO-Redaktion/cdü
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VGH Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2706 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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