Bei Demonstrationen palästinensischer Gruppen gegen die Politik Israels ist es vor einer Woche zu antisemitischen Rufen sowie Stein- und Böllerwürfen auf Polizisten gekommen. Das VG bestätigte nun das Verbot einer weiteren Demo.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat das Verbot der Polizei für eine pro-palästinensische Demonstration bestätigt. Es wies einen Eilantrag gegen die Entscheidung der Polizei zurück (Beschl. v. 29.04.2022, Az. VG 3 K 163/22.) Die Polizei konnte zunächst nicht einschätzen, ob sich ungeachtet des Verbots Palästinenser in Kreuzberg oder Neukölln versammeln werden. Man sei aber mit 600 bis 700 Polizisten im Einsatz, hieß es.
Palästinensische Initiativen hatten für den Nachmittag in Kreuzberg eine "Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem" angemeldet. Die Polizei verbot diese jedoch aus Sorge vor erneuten antisemitischen Vorfällen. Dies hielt das VG für begründet.
Der Veranstalter habe bereits in der Vergangenheit mehrfach pro-palästinensische Versammlungen oragnisiert, bei denen Teilnehmer unter anderem Flaschen, Steine und gezündete Pyrotechnik auf Polizistinnen und Polizisten geworfen hätten, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Aufgrund ihres Mottos hätten die Versammlungen auch Menschen zur Teilnahme motiviert, die eine antiisraelische oder gar antisemitische Grundhaltung hätten. Eine wirksame Abgrenzung von diesem Personenkreis nehme der Antragsteller nicht vor, so die Richter.
Diese Entscheidung bestätigte nun auch die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.*
*Update am Tag der Veröffentlichung um 17:14 Uhr
dpa/cp/LTO-Redaktion
VG Berlin bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48302 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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