VG Trier zu elektronischer Zeiterfassung: Beamter wegen Schummelei zurückgestuft

13.05.2014

Weil er über zwei Jahre sein Büro tagsüber verließ, ohne die Zeiten an der Stechuhr korrekt auszulesen, ist ein Beamter aus Rheinland-Pfalz kurz vor seinem Ruhestand um zwei Ämter zurückgestuft worden. Aufgrund seiner häuslichen Situation sahen die Richter von einer härteren Strafe ab.

An 170 Tagen hatte der Mann seine Abwesenheit nicht dokumentiert, teilte das Verwaltungsgericht (VG) Trier am Montag mit. Aufgefallen war dies, nachdem seine Zutrittszeiten am Haupteingang mit den Daten des Zeiterfassungsgerätes abgeglichen worden waren. Wie lange er insgesamt nicht im Büro war steht nicht fest.

Der Mann habe als Leiter der Sachgebietsgruppe Organisation seinen Vertrauensvorschuss schwer missbraucht, urteilten die Richter. Zudem habe er selbst an der Einführung der elektronischen Zeiterfassung mitgewirkt. Von einer härteren Strafe sahen die Richter ab, da wegen einer Erkrankung der Ehefrau die häusliche Situation belastet gewesen und der Beamte geständig sei. Er habe jedoch bis zuletzt die Motive für sein Handeln nicht lückenlos und nachvollziehbar dargelegt (Urt. v. 01.04.2014, Az. 3 K 1802/13.TR).

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Trier zu elektronischer Zeiterfassung: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11955 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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