Das Verbot von Ansteckern zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" im Stuttgarter Rathaus ist aus formalen Gründen rechtswidrig. Durch das Schreiben des damaligen Bürgermeisters Klaus-Peter Murawski (Grüne) seien die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Gesamtpersonalrates der Landeshauptstadt verletzt worden, entschied das VG am Dienstag.
Eine Regelung zur Einschränkung von Grundrechten wie der freien Meinungsäußerung könne nur unter Anhörung und Miteinbezug des
Gesamtpersonalrates getroffen werden, so das Verwaltungsgericht (VG, Urt. v. 08.11.2011, Az. PL 22 K 4873/10).
In dem Schreiben vom September 2010 hatte es geheißen, dass "das Tragen von Buttons, Aufklebern pro oder kontra Stuttgart 21 usw. am Arbeitsplatz nicht erlaubt" sei. Nach Darstellung der Stadtspitze sollte diese Maßnahme den Betriebsfrieden sichern.
Oberbürgermeister Wolfgang Schuster (CDU) sah in dem Schreiben keinerlei Auferlegung neuer Verhaltenspflichten. Stattdessen sollten die Beamten und Angestellten lediglich auf Zurückhaltung und neutrales Verhalten hingewiesen werden. Der Gesamtpersonalrat hingegen hatte das Papier als Maßnahme betrachtet, welche das Recht der freien Meinungsäußerung verletzte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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VG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4755 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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