Zum Wohle in der Nähe lebender Ponys und Alpacas darf der Leitrüde des Rodewalder Wolfsrudels wie vom niedersächsischen Umweltministerium beabsichtigt, abgeschossen werden. Zu diesem Ergebnis kam das VG Oldenburg am Freitag.
Mangels Alternativen zur Tötung des Leitrüden des Rodewalder Wolfsrudels hat das Verwaltungsgericht Oldenburg (VG) den Wolf zum Abschuss freigegeben und damit einen Eilantrag des Freundeskreises freilebender Wölfe abgelehnt, wie die Richter am Freitag bekanntgaben (Beschl. v. 15.02.2019, Az. 5 B 472/19).
Eine dauerhafte Vertreibung oder eine Narkotisierung des Tieres sei nicht ausreichend, um die in der Nähe lebenden Nutztiere zu schützen. Dem Leitrüden des Rudels im Landkreis Nienburg waren nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums genetisch mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewiesen worden. Darunter Ponys, ein Alpaka und bis zu zehn Rinder. Der bereits eingetretene Schaden und die Tatsache, dass auch künftig weitere Wolfsrisse zu befürchten seien, rechtfertige die Tötung des Tieres, begründeten die Richter ihre Entscheidung.
"Wie wir mit der Entscheidung in Oldenburg juristisch umgehen, wird der Vorstand jetzt schnellstmöglich mit dem Anwalt beraten", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Freundeskreises, Uwe Martens, der dpa. Ob das Ministerium mit dem Abschuss des Wolfes bis zur Rechtskraft des Urteils wartet, blieb zunächst unklar.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Zum Wohle der Ponys und Alpacas: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33895 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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