Unitymedia hat in einem Rechtsstreit gegen den Bayerischen Rundfunk vorerst eine Niederlage erlitten. Das VG München wies am Freitag eine Klage des Kabelnetzbetreibers ab. Der zugrunde liegende Streit um die Gebührenpflicht für die Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programme in die Kabelnetze wird jedoch in diversen Verfahren gleichzeitig ausgetragen.
Kern des Streits sind die Entgelte für die Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programme in privat betriebene Kabelnetze. Das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München wird erst in einigen Wochen vorliegen (Az. M 17 K 13.1925). Bundesweit laufen weitere Klagen gegen öffentlich-rechtliche Sender.
Seit der Einspeisungsvertrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit dem Kabelnetzbetreiber ausgelaufen ist, fließt kein Geld mehr für die Verbreitung der Programme. Die Netzbetreiber kämpfen seither auf dem
Zivil- und dem Verwaltungsrechtsweg um Bezahlung ihrer Dienste. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Sache wird für den 16. Juni erwartet.
Die Verwaltungsgerichtsprozesse quer durch die Republik dürften ebenfalls bis zur höchsten Instanz geführt werden. In München ist ein Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu erwarten. In einem ähnlich gelagerten Verfahren wies das LG Köln bereits vor gut zwei Jahren eine Klage von Kabel Deutschland ab.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Streit um Einspeisung ins Kabelnetz: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15507 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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