Im Streit um den Verbleib des Schimpansen Robby hat das VG Lüneburg nun entschieden, dass der Zirkusbetreiber den Primaten in eine Tierhaltungseinrichtung abgeben muss. Über 40 Jahre war Robby mit seinem Halter unterwegs.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg hat die Klage eines Zirkusbetreibers gegen die vom Landkreis Celle angeordnete Abgabe des Affen "Robby" an eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung abgewiesen (Urt. v. 27.04.2017, Az. 6 A 461/15).
Bereits im September 2015 verfügte der Landkreis, dass Robby in eine entsprechende Tierhaltungseinrichtung abzugeben ist und ordnete die sofortige Vollziehung an. Dagegen ersuchte der Zirkusbetreiber und Halter des Affen um Eilrechtsschutz - mit Erfolg: Im Dezember 2015 beschloss das VG Lüneburg, dass Robby bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache in dem Zirkus bleiben dürfe (Beschl. v. 03.12.2015, Az. B 146/15).
Das Urteil vom Donnerstag, nach dem Robby nun abgegeben werden muss, stützt das Gericht dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen. Danach weise der Schimpanse, der früh von seinen Artgenossen getrennt worden war und seit seinem dritten Lebensjahr im Zirkus lebt, eine schwerwiegende Verhaltensstörung auf.
Abgabe "Todesurteil" für den Affen
Zwar sei Robby unstreitig in guter körperlicher Verassung, doch fehle ihm die Interaktion mit anderen Affen. In der Mitteilung des Gerichts heißt es, dass nach der "plausiblen und nachvollziehbaren Einschätzung des Sachverständigen" die überwiegenden Argumente dafür sprächen, dass eine Resozialisierung von Robby trotz des langjährigen Aufenthalts im Zirkus und seines fortgeschrittenen Alters gelingen könne. Bis das Urteil rechtskräftig wird darf Robby auf Grundlage des Eilbeschlusses zunächst weiter im Zirkus bleiben.
Zirkusdirektor Jürgen Köhler sagte, für ihn sei "das Haltungsverbot wie eine Enteignung". Er habe Robby jetzt seit 41 Jahren bei sich, außerdem trete der Affe nur noch selten auf. Stattdessen verbringe die Familie viele Stunden täglich mit ihm, "eine Entnahme wäre ein Todesurteil für Robby." Die Möglichkeit einer "Resozialisierung" hält der 69-Jährige für Unsinn: "Das gibt es nur in der freien Natur", in der Tierhaltungseinrichtung gehe es bestenfalls um die Möglichkeit einer Eingliederung mit Artgenossen. Und selbst in diesem Fall wäre Robby damit "völlig überfordert", da er nur den Umgang mit Menschen gewohnt sei.
Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" hingegen begrüßt das Urteil. Ihre Sprecherin Melitta Töller hatte noch vor dem Urteil gefordert: "Robby muss ein artgemäßer Lebensabend in der Auffangstation ermöglicht werden. Auch der letzte Menschenaffe in einem deutschen Zirkus muss mit Artgenossen leben und darf nicht zur Schau gestellt werden."
ms/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Nach über 40 Jahren im Zirkus: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22768 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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