Der letzte Menschenaffe in einem deutschen Zirkus darf zunächst dort bleiben. Das hat das VG Lüneburg am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden.
Der niedersächsische Landkreis Celle hatte im Oktober angeordnet, dass Schimpanse Robby nach mehr als 30 Jahren den Zirkus Belly verlassen und an eine Auffangstation für Schimpansen abgegeben werden soll. Gegen den entsprechenden Bescheid erhob der Direktor des Zirkus als Halter von Robby Klage und beantragte gleichzeitig, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen. Letzterem Antrag gab die 6. Kammer des Lüneburger Verwaltungsgerichts (VG) nun statt. Der etwa 40 Jahre alte und in einem Zoo geborene Affe darf damit vorerst im Zirkus bleiben (Beschl. v. 03.12.2015, Az. 6 B 146/15).
Das Gericht stellte zwar fest, dass die Einzelhaltung des Schimpansen tierschutzwidrig sei, allerdings sei eine Fortnahme des Tieres nur zulässig, wenn darüber hinaus eine erhebliche Vernachlässigung oder eine erhebliche Verhaltensstörung vorliege. Ob dies der Fall sei, müsse im Hauptsacheverfahren (Az. 6 A 461/15) geklärt werden.
mbr/LTO-Redaktion
VG Lüneburg zu Zirkusaffen: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17756 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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