Ein in Indien von einer unbekannten Leihmutter geborenes Kind besitzt nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit des biologischen Vaters. Dies entschied das VG Köln mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil und wies damit die Klage des durch den Vater vertretenen Kindes auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ab.
Das Kind wurde 2010 in Indien von einer unbekannten, nicht in die Geburtsurkunde eingetragenen indischen Leihmutter geboren und reiste kurz nach der Geburt mit seinem biologischen Vater nach Israel ein. Der biologische Vater lebt seit einigen Jahren in Israel und war vor der Geburt des Kindes eine beim Standesamt in Berlin eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen. Für das Kind beantragte er beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen deutschen Ausweis. Er berief sich auf ein Urteil des Familiengerichts Tel Aviv, das seine Vaterschaft anerkannt habe. Das Bundesverwaltungsamt lehnte den Antrag ab, da ungeachtet der biologischen Abstammung nicht von einer – rechtlichen – Vaterschaft auszugehen sei.
Vor dem Verwaltungsgericht Köln (VG) machte der biologische Vater geltend, er sei nach den maßgeblichen, auch in Deutschland anzuerkennenden israelischen Bestimmungen auch rechtlich der Vater des Kindes. Dieses besitze deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit. Zur Identität der Leihmutter könne er keine Angaben machen.
Das VG wies die Klage jedoch ab: Sowohl nach deutschem als auch nach israelischem Recht sei nur von einer biologischen, nicht aber von einer rechtlichen Vaterschaft auszugehen. Da die Identität und der Personenstand der Leihmutter nicht geklärt werden könnten, sei nicht auszuschließen, dass die Leihmutter verheiratet sei. Das von einer verheirateten Frau geborene Kind gelte rechtlich als Kind des Ehemannes der Leihmutter, solange die Vaterschaft des Ehemannes nicht angefochten sei. Auch das Urteil eines israelischen Familiengerichts bestätige nur die biologische, nicht aber die rechtliche Vaterschaft (Urt. v. 13.11.13, Az. 10 K 2043/12 – Urteil noch nicht rechtskräftig).
Mit derselben Argumentation hatte das VG Köln bereits im Ferbuar einen ähnlich gelagerten Fall um eine indische Leihmutter entschieden.
mbr/LTO-Redaktion
VG Köln zur Staatsbürgerschaft: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10032 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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