Das VG Köln hat mit Urteil vom Dienstag eine Klage des Deutsch-Libanesen Khaled El-Masri gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Kläger wollte Deutschland verpflichtet wissen, sich bei den Vereinigten Staaten von Amerika um die Inhaftierung und Auslieferung von mehreren CIA-Agenten zu bemühen.
Diese hatten ihn im Jahr 2004 unter dem Vorwurf, ein Terrorist der Al-Qaida zu sein, unter anderem mit dem Flugzeug nach Afghanistan entführt, in einem "Geheimdienstgefängnis" festgehalten und möglicherweise misshandelt.
Das Verwaltungsgericht (VG) hat entschieden, dass der Entschluss der Bundesregierung, trotz Vorliegens eines Haftbefehls eines deutschen Gerichts die USA nicht um Auslieferung der Agenten zu ersuchen, rechtmäßig war. Der Bundesregierung stehe bei solchen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum zu. Nachdem die USA bereits im Vorfeld mitgeteilt hatten, dass man ein Auslieferungsersuchen wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheitsinteressen ablehnen werde, habe die Bundesregierung einen solchen Antrag nicht mehr stellen müssen. Denn sie habe berücksichtigen können, dass ein förmliches Auslieferungsersuchen offensichtlich aussichtslos sein würde.
Gegen das Urteil (AZ.: 5 K 7161/08) kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe bei dem Oberverwaltungsgericht in Münster ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2135 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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