VG Köln: Auslieferungsersuchen trotz drohender Trennung der Familie zulässig

16.02.2012

Mit Beschluss vom Mittwoch hat das VG Köln entschieden, dass die Auslieferung einer mit Haftbefehl gesuchten und in den USA inhaftierten Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland auch zulässig ist, wenn ihrem Sohn wegen mehrfacher Brandstiftung in den USA eine Freiheitstrafe droht.

Die antragsstellende Frau muss sich vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main wegen zahlreicher Vermögensdelikte strafrechtlich verantworten. Im Jahr 2007 floh sie aus der Untersuchungshaft und lebte seitdem mit ihrem volljährigen Sohn in den USA. Vor einigen Monaten wurde sie auf Betreiben der deutschen Behörden in Los Angeles verhaftet.

Danach kam es in Hollywood zu einer Serie von Brandstiftungen. Als Tatverdächtiger wurde der Sohn der Antragstellerin festgenommen. Diese wendet sich nun gegen ein Auslieferungsersuchen der Bundesrepublik Deutschland. Sie befürchtet, im Fall ihrer Auslieferung ihren Sohn nicht wiedersehen zu können, da diesem in den USA eine lebenslange Freiheitsstrafe drohe.

Das Verwaltungsgericht (VG) hat den Antrag abgelehnt. Die weitere Inhaftierung des Sohnes sei noch offen. Es stehe nicht einmal fest, ob gegen ihn in den USA ein Strafverfahren durchgeführt werde. Eine dauerhafte oder sogar lebenslange Trennung von ihrem Sohn stehe selbst bei einer Verurteilung nicht fest, weil in derartigen Fällen die Strafe gegebenenfalls auch in der Bundesrepublik Deutschland verbüßt werden könne. Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Mutter nach Abschluss ihres eigenen Strafverfahrens zum Besuch ihres Sohnes wieder in die USA einreisen könne (Beschl. v. 15.02.2011, Az. 5 L 151/12).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5574 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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