Erst "StreamOn" der Telekom, nun der "Vodafone Pass": Das VG Köln zweifelt an der Vereinbarkeit von nur im Inland geltenden Tarifoptionen mit der EU Roaming-Verordnung und legt dem EuGH vor.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln legt dem EuGH im Klageverfahren zum "Vodafone Pass" Fragen zur Auslegung der europäischen Roaming-Verordnung ((EU) Nr. 531/2012) vor (Az. 9 K 8221/18).
Das Mobilfunkunternehmen Vodafone bietet unter der Bezeichnung "Vodafone Pass" eine Tarifoption nach dem Prinzip des sogenannten Zero-Ratings an. Danach wird das durch die Nutzung bestimmter Dienste verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklusivdatenvolumen des jeweiligen Mobilfunktarifs angerechnet. Dies gilt allerdings nur im Inland. Für die Zukunft behält Vodafone sich vor, die Option auch im europäischen Ausland anzubieten. Gemäß einer "Fair Use Policy" soll die Tarifoption dann aber auch nur bis zu einer Nutzung von fünf Gigabyte monatlich möglich sein.
Die Bundesnetzagentur sieht in Vodafones Angebot einen Verstoß gegen die Roaming-Verordnung und untersagte dieses im Juni letzten Jahres. Vodafone erhob daraufhin Klage vor dem VG Köln. Im Rahmen dieses Verfahrens möchte das VG nun vom EuGH wissen, ob das Angebot mit der Roaming-Verordnung vereinbar ist. Diese enthält nämlich ein Verbot, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Zudem hält das Gericht für klärungsbedürftig, inwieweit der Vodafone Pass entsprechend der Fair Use Policy durch eine Nutzungsgrenze im Ausland beschränkt werden darf.
Vor einem Jahr entschied das VG Köln bereits in einem ähnlichen Verfahren zum "StreamOn"-Angebot der Telekom. Es befand unter anderem, dass die Beschränkung des Angebots auf das Inland den europäischen Roaming-Regelungen nicht entspricht.
ast/LTO-Redaktion
VG Köln ruft den EuGH an: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38787 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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