Das VG Köln muss im Eilverfahren entscheiden, ob die Portoerhöhung der Deutschen Post von 2019 rechtswidrig war. Ein Verband geht gegen die entsprechende Genehmigung der Bundesnetzagentur vor. Er beruft sich auf ein BVerwG-Urteil.
Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) geht vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln in einem Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur vor. Das Gericht soll mit einer Eilentscheidung den Vollzug der Portoerhöhung 2019 auf 80 Cent für einen Standardbrief außer Vollzug setzen, verlangt der Verband einer Mitteilung vom Mittwoch zufolge. Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Gegen diese Genehmigung für die vergangene Portoerhöhung geht der BIEK nun vor. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang der Klage (Az. 21 L 2082/20).
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gegen die vorangegangene Portoerhöhung von 2016. Das Gericht hatte diese für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Da die Portoerhöhung von 2019 ebenfalls auf der vom Bundesverwaltungsgericht als unzulässig angesehenen Berechnungsmethode aufbaue, müsse auch sie aufgehoben werden, argumentiert der BIEK. Der Verband hatte bei der Bundesnetzagentur die Aufhebung der Portogenehmigung beantragt. Da die Behörde bislang nicht reagiert habe, sei man jetzt vor Gericht gezogen. Die Netzagentur lasse es zu, dass die Deutsche Post Paketkosten über die Briefporti finanziert.
Der Vorsitzende des BIEK, Marcel Bosselmann, sagt: "Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesnetzagentur tatenlos bleibt, obwohl Millionen Verbraucher und Unternehmen rechtswidrig erhöhte Briefporti zahlen." Der aktuelle Fall zeige, dass ein modernes Postgesetz dringend notwendig sei, welches einen fairen Wettbewerb auf den Postmärkten sichert.
Die Bundesnetzagentur ist nach eigenen Angaben aktiv geworden. Sie habe die Post bereits im Sommer aufgefordert, "die für eine Neufestlegung des Portos erforderlichen aktuellen Kostendaten vorzulegen", sagte ein Sprecher der Bundesnetzagentur. Über das weitere Vorgehen sei "auch mit Blick auf eine diskutierte Anpassung des Postgesetzes zu entscheiden".
dpa/pdi/LTO-Redaktion
VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43398 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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