VG Köln: Keine Ent­schei­dung in AfD-Ver­fahren vor der Bun­des­tags­wahl

08.07.2021

Das VG Köln wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über zwei Eilverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Eine summarische Prüfung sei angesichts der Bedeutung der Verfahren nicht ausreichend.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln wird vor der Bundestagwahl nicht mehr über Eilanträge der Alternative für Deutschland (AfD) gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) entscheiden. Stattdessen sollen die Eilverfahren zusammen mit den Verfahren in der Hauptsache voraussichtlich im Jahr 2022 entschieden werden.

In einem Verfahren wendet sich die AfD gegen eine Einstufung als Verdachtsfall (Az. 13 L 105/21) durch den Verfassungsschutz. Im anderen gegen die Bekanntgabe der Mitgliederzahl des "Flügels" durch den Verfassungsschutz (Az. 13 L 104/21). Ursprünglich hatte das VG geplant, eine Entscheidung Anfang Juli 2021 zu treffen. Dieser Zeitplan sei wegen der hohen Komplexität der Verfahren sowie einer späten und unvollständigen Übersendung von Akten durch das BfV aber nicht haltbar.

Summarische Prüfung nicht ausreichend

Allerdings begründet das VG seine Entscheidung auch mit seinem "Respekt vor der Entscheidung des Wählers", wie es in der Pressemitteilung heißt. Sowohl Gerichtsentscheidungen zugunsten als auch zulasten der AfD könnten die Wahlentscheidung beeinflussen. Außerdem sei zu bedenken, dass die Frage der Einstufung der AfD als Verdachtsfall die Beobachtung von Bundes- und Landtagsabgeordneten der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln betreffe.

Das VG gibt daher bekannt, dass es im ersten Quartal des Jahres 2022 die Verfahren in der Hauptsache zusammen mit den Eilverfahren entscheiden möchte. Diesen Schritt begründet das Gericht auch damit, dass es eine rein summarische Prüfung im Eilverfahren angesichts der Bedeutung der Verfahren nicht für ausreichend erachtet.

An den bereits erfolgten Hängebeschluss in Bezug auf die Einstufung als Verdachtsfall, wonach die AfD gerade nicht als Verdachtsfall eingestuft werden darf, sei das BfV bis dahin gebunden, so das VG.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45420 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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