Das VG Köln hatte es dem Verfassungsschutz untersagt, die Identitäre Bewegung als "rechtsextremistisch" zu bezeichnen. Das BfV will aber an seiner Einstufung festhalten und hat Beschwerde eingelegt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will die Identitäre Bewegung weiter als "gesichert rechtsextremistisch" bezeichnen. Die Behörde legte deshalb nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch Beschwerde gegen eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts (VG) ein. Das Gericht hatte im September einem Eilantrag der Identitären Bewegung Deutschland (IBD) stattgegeben, die sich gegen diese Bezeichnung wehrt (Az. 13 L 1667/19).
"Das BfV hält Begründung und Ergebnis des Beschlusses des VG Köln vom 25. September 2019 in Sachen Identitäre Bewegung gegen Bundesrepublik Deutschland nicht für überzeugend", sagte eine Sprecherin des Bundesamtes auf Anfrage. Der Verfassungsschutz wolle die Frage deshalb dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen zur Entscheidung vorlegen.
Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018, der am 27. Juni dieses Jahres vorgestellt wurde, war die IBD als "Verdachtsfall" geführt worden. Im Juli teilte der Verfassungsschutz dann mit, er stufe die IBD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung" ein. Dagegen beantragte die IBD den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Verfassungsschutzbericht enthält nur Vorjahreserkenntnisse
Das VG Köln gab dem Antrag statt. Zur Begründung führte es unter anderem aus, dass das Bundesinnenministerium der Identitären Bewegung zugesagt hatte, sie nur als "Verdachtsfall" zu bezeichnen. Der untergeordnete Verfassungsschutz müsse sich daranhalten. Außerdem könne in den zwei Wochen zwischen der Veröffentlichung des Jahresberichts und der neuen Einschätzung der IBD durch die Behörde könnten wohl kaum Erkenntnisse gewonnen worden sein, die zu einer solchen Neubewertung führen.
Im Verfassungsschutzbericht, der meist im Sommer des Folgejahres veröffentlicht wird, sind allerdings grundsätzlich nur die - zu diesem Zeitpunkt oftmals nicht mehr aktuellen - Ereignisse und Einschätzungen des Vorjahres zusammengefasst. Mit der Frage, ob es sich bei der IBD tatsächlich um eine "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" handelt oder nicht, hatte sich das Gericht nicht beschäftigt.
Die Identitäre Bewegung lehnt Zuwanderung ab und warnt vor einem "Bevölkerungsaustausch" in Europa. Sie hat nach Einschätzung der Behörden in Deutschland etwa 600 Mitglieder. IB-Gruppierungen gibt es unter anderem auch in Frankreich und Österreich. In Deutschland war sie zuletzt besonders in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie in Halle, Leipzig und Dresden aktiv.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Verfassungsschutz hält VG-Beschluss "nicht für überzeugend": . In: Legal Tribune Online, 09.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38071 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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