Ein Richter, der seine im Juli anstehende Pensionierung aufschieben wollte, sah in der gesetzlichen Altersgrenze eine Verletzung der Menschenwürde.
Das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe lehnte in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Az. 4 K 1239/10) den Antrag des 65-Jährigen ab. Nach Ansicht des Gerichts ist es grundsätzlich nicht diskriminierend, 65-jährige Menschen in Rente zu schicken. Dies entspreche lediglich der gesellschaftlichen Vereinbarung, nach der "ältere Menschen zurücktreten, um für jüngere Menschen und Berufseinsteiger Arbeitsplätze frei zu machen". Hinzu komme, "dass mit fortschreitendem Alter die geistigen und körperlichen Fähigkeiten nachlassen" - dies könne ein Nachteil für den Arbeitgeber sein.
Zudem sei eine gesetzliche Altersgrenze keine Verletzung der Menschenwürde. Vielmehr werde "im Allgemeinen weder vom Kreis der mit 65 Jahren - oder zuvor - in den Ruhestand getretenen Richter noch von der sonstigen Allgemeinheit die Pensionierung als herabwürdigende unmenschliche Behandlung empfunden".
VG Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1139 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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