Mehr als 90 Katzen lebten mit einer Frau und ihren zwei erwachsenen Kindern in einer etwa 85 Quadratmeter großen Wohnung. Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft nahm der Landkreis Diepholz ihr alle Tiere weg und brachte sie im Tierheim unter. Den Eilantrag gegen die Fortnahme und die Anordnung der Veräußerung der Tiere lehnte die 11. Kammer am Montag ab.
Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover folgte damit der Beurteilung der Amtstierärzte. Diese hatten festgestellt, dass die Katzen unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten worden seien und das zu vermeidbaren Schmerzen und Leiden der Tiere geführt habe. Diese seien erheblich vernachlässigt worden und hätten schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt.
Auch die Veräußerung der Stubentiger sei rechtmäßig, weil ihre weitere Versorgung und Pflege mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen wäre (Beschl. v. 19.11.2012, Az. 11 B 4036/12). Bis zum Verkauf entstanden dem Landkreis für die Unterbringung der Tiere Kosten von 5.200 Euro. Die tierärztlichen Behandlungen machten 6.380 Euro aus.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
tko/LTO-Redaktion
VG Hannover zur Tierhaltung: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7592 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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