Ein Dackelbesitzer aus Mittelhessen zahlt für seinen kleinen Liebling zurecht die Steuer für gefährliche Hunde. Denn dieser hatte einem Nachbarn ins Bein gebissen. Das entschied das VG Gießen am Montag und wies die Klage des Besitzers ab.
Nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks muss der Besitzer wegen dieser Charakterisierung seines Tieres 500 statt 50 Euro Steuern pro Jahr zahlen. So sieht es die entsprechende Satzung der Gemeinde Dautphetal vor. Das sei in diesem Fall auch nicht zu beanstanden, erklärte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen die Entscheidung (Urt. v. 17.03.2014, Az. 8 K 1563/13.GI). Die Voraussetzungen dafür, dass die Dackeldame als gefährlich gelte könne, lägen vor, sagte die Sprecherin der dpa.
Laut dem Bericht hatte die Dackeldame 2010 einem Nachbarn ins Bein gebissen. Nach Angaben des Halters aber nur, weil dieser zuvor Steine auf den Hund geworfen habe. Seitdem gelte der kleine Dackel laut der Hundeverordnung als gefährlich.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Gießen zur Hundesteuer: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11360 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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