Der Impfplan in NRW sieht vor, dass erst in den Altenheimen geimpft wird. Zwei 84-jährige aus Essen wollten aber nicht warten, sie klagten vor dem VG darauf, sofort geimpft zu werden. Das lehnte das Gericht jedoch ab.
84-jährige Eheleute aus Essen sind vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) mit einem Eilantrag (Az. 20 L 1812/20) gescheitert, unverzüglich eine Corona-Impfung zu bekommen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte das Ehepaar argumentiert, dass über 80-Jährige dem höchsten Risiko ausgesetzt seien. Es sei daher rechtswidrig, dass in Essen - wie in ganz NRW - zunächst alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime geimpft würden, inklusive derjenigen, die noch nicht 80 sind.
Das VG folgte dieser Argumentation jedoch nicht und entschied, dass die Antragsteller auf die Öffnung des Impfzentrums und die Freischaltung der Telefonnummer für die Terminvergabe warten müssten. Ein Anspruch auf Impfung bestehe nur im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe. Es stelle keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar, dass die Pflegeheime als erste dran sind. Das Schutzbedürfnis sei dort ungleich höher. Dies entspreche den Erkenntnissen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission. Die Über-80-jährigen, die noch in häuslicher Umgebung wohnten, seien deutlich weniger Kontakten ausgesetzt als die Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Wie das Gesundheitsministerium am Montag mitteilte, können Über-80-Jährige in NRW ab dem 25. Januar einen Termin für ihre Coronaimpfung ab Februar vereinbaren. Die Terminvergabe soll dann online oder telefonisch möglich sein. Die Impfberechtigten sollen dazu bis zum 23. Januar einen Informationsbrief erhalten.
ast/dpa/LTO-Redaktion
VG Gelsenkirchen lehnt Antrag ab: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43949 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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