In Frankfurt sind Eltern damit gescheitert, per Eilantrag einen wohnortnahen Kitaplatz für ihr 18 Monate altes Kind einzuklagen. Die Stadt müsse den geforderten ganztägigen Betreuungsplatz nicht bereitstellen, entschied das VG Frankfurt mit am Freitag bekannt gewordenem Beschluss.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt am Main ist eine Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Regelung nicht glaubhaft gemacht worden. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die angebotenen Plätze nicht annehmbar seien. Tausende von Passagieren hätten täglich auch mit Kinderwagen und Kleinkindern einen halbstündigen Weg per Nahverkehr zu bewältigen (Beschl. v. 29.08.2013, Az. 7 L 2889/13.F).
Das Elternpaar hatte unter anderem einen Kita-Platz abgelehnt, weil die Einrichtung zu Fuß nicht erreichbar sei. Auch zwei von der Stadt angebotene Tagespflegeplätze kamen für die Eltern nicht infrage.
Sie hatten dem Gericht zufolge seit Dezember 2012 vergeblich versucht, in zwölf Einrichtungen freier Träger einen Platz für ihr Kind zu finden. Im Juli meldeten sie dann den Bedarf bei der Stadt Frankfurt an, kurz bevor im August der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei in Kraft trat.
dpa/tko/LTO-Redaktion
VG Frankfurt zu Kitaplatz: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9468 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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