Durch die umstrittene 67 Kilometer lange Pipeline, die die Chemiewerke des Bayer-Konzerns in Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbindet, darf weiterhin kein giftiges Gas fließen. Dies entschieden die Richter mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts (VG) sind im Planfeststellungsverfahren Fragen der Erdbebensicherheit ungeklärt geblieben. So seien planfestgestellte oberirdische Bestandteile der Kohlenmonoxid-Pipeline nicht geprüft worden. Zudem sei der Nachweis des Ausschlusses der Gefahr einer möglichen Bodenverflüssigung in Teilbereichen der Trasse nicht erbracht worden (Urt. v. 25.05.2011, Az. 3 K 1599/07).
"Wir haben gewonnen, das freut uns", sagte Klägeranwalt Joachim Hagmann, der einen Anwohner der Trasse vertritt. Aber auch Bayer als Betreiberin der Pipeline zeigte sich mit dem Richterspruch zufrieden: "Wir sehen das Urteil als grundsätzlich positiv", sagte ein Bayer-Justiziar. "Die geringfügigen Nachbesserungen zur Erdbeben-Sicherheit sind unproblematisch." Die Richter sahen von einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen der Behebbarkeit der aufgezeigten Mängel ab.
Etwaige rechtliche Probleme bei der Enteignung der Grundstücksbesitzer oder mit dem 2006 eigens erlassenen Pipeline-Gesetz des NRW-Landtags sah das Gericht nicht. Die Kläger müssten den Zugriff auf ihr Privateigentum grundsätzlich hinnehmen.
Mit Material von dpa.
tko/LTO-Redaktion
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VG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 25.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3363 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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