54 Stunden pro Woche arbeiten – Alltag bei der Feuerwehr in NRW. Dafür bekommen die Beamten eine Pauschale von 20 Euro. Europarechtswidrig, fand ein Feuerwehrmann. Zu spät beschwert, fand das VG Düsseldorf.
Ein Feuerwehrbeamter aus Düsseldorf, der gegen die Stadt auf Zahlung von ca. 8.500 Euro für Mehrarbeit geklagt hat, geht leer aus. Das hat das Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf entschieden und damit seine Klage abgewiesen (Urt. v. 21.08.2015, Az. 26 K 9607/13).
Hintergrund des Verfahrens ist, dass viele Feuerwehrleute in NRW ihren Dienst ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden in 24-Stunden-Schichten verrichten. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die seit Anfang 2007 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nutzt eine in einer Richtlinie der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit, im Falle einer Einverständniserklärung des Bediensteten von der grundsätzlich vorgesehenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche abzuweichen.
Durch eine seit Juli 2007 geltende gesetzliche Regelung wird zudem den Dienstherren die Möglichkeit eingeräumt, einen Betrag von bis zu 20 Euro je 24-Stunden-Schicht als Zulage zu zahlen. Ende des Jahres 2006 haben sich alle bei der Stadt Düsseldorf tätigen Feuerwehrleute zur Ableistung einer 54-Stunden-Woche bereit erklärt und erhalten diese Zulage pro Schicht.
Klage nach 6 Jahren treuwidrig
Der Kläger und einige wenige Kollegen haben Mitte des Jahres 2013 ihre Einverständniserklärung, formuliert als Opt-Out-Erklärung, widerrufen. Sie verlangen Schadensersatz für den noch nicht verjährten Zeitraum für die über 48 Stunden hinaus geleisteten Wochenstunden unter Anrechnung der erhaltenen Zulage auf Basis der Sätze der Mehrarbeitsvergütungsverordnung. Geltend gemacht wurde unter anderem eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht.
Das VG Düsseldorf ist dem nicht gefolgt. Zur Begründung der Klageabweisung führte es im Wesentlichen aus, dass der klagende Feuerwehrmann sich gegenüber seinem Dienstherrn treuwidrig verhalte, wenn er mehr als sechs Jahre aufgrund seiner eigenen Einverständniserklärung Dienst im Rahmen einer 54-Stunden-Woche leiste, obwohl er seine Zustimmung jeweils zum Jahresende hätte widerrufen können. Auf die Frage einer ordnungsgemäßen Umsetzung der EU-Richtlinie komme es danach nicht mehr tragend an.
Klägervertreter Robert Hostegs kritisierte die Entscheidung. "Die Stadt Düsseldorf profitiert von Treu und Glauben, die Feuerwehrbeamten gelten geradezu als "treu und doof"‘." Er kündigte bereits an, für seinen Mandanten das OVG NRW anzurufen.
acr/LTO-Redaktion
VG Düsseldorf zur 54-Stunden-Woche: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16693 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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