Des Menschen bester Freund kann seinen Besitzer teuer zu stehen kommen - insbesondere dann, wenn es sich dabei um eine als gefährlich eingestufte Rasse handelt. Denn Kommunen dürfen für solch gefährliche Rassen eine zehnfach erhöhte Steuer kassieren. Dies geht aus einem Urteil des VG Braunschweig hervor.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts (VG) Braunschweig gelte dies selbst dann, wenn die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes nicht nachgewiesen ist. Damit wurde die Klage einer Hundehalterin aus dem niedersächsischen Liebenburg zurückgewiesen (Urt. v. 31.10.2011, Az. 8 A 135/11).
Im konkreten Fall ging es um einen Kampfhund der Rasse American Staffordshire Terrier. Für diesen soll die Besitzerin im Jahr 624 Euro Hundesteuer bezahlen. Für andere Hunde erhebt Liebenburg nur 60 Euro. Zu Recht, befand das Gericht. American Staffordshire Terrier seien ebenso potenziell gefährlich wie Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
dpa/age/LTO-Redaktion
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VG Braunschweig: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4835 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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