Auch wenn die AfD dies zu verhindern versucht hat, zwei der parteizugehörige Organisationen dürfen im Verfassungsschutzbericht als Verdachtsfälle eingestuft werden. Zur Begründung hat das VG Berlin die Menschenwürde angeführt.
Die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) und der rechtsnationale Flügel der Partei dürfen nach Beschlüssen des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2019 als Verdachtsfälle genannt werden (Beschl. V. 28.05.2020 Az. VG 1 L 95/20 und VG 1 L 97/20). Es sei auch nicht zu beanstanden, dass das Bundesinnenministerium die Mitgliederzahl der Jungen Alternative und des "Flügels" in der Kategorie "Personenpotenzial / Rechtsextremismuspotenzial" im Bericht anführe, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit wurden zwei Eilanträge der AfD abgewiesen.
Der Verfassungsschutzbericht informiere über Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, so das Gericht. Dies sei bereits in einer Verdachtsphase möglich. Sowohl zur Jungen Alternative als auch zum "Flügel" der AfD lägen hinreichende Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass die zentrale politische Vorstellung sei, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten und "Fremde" möglichst auszuschließen. Dieses Volks- und Menschenbild verstoße gegen die Menschenwürde und zeige sich in Reden und Schriften exponierter Mitglieder, etwa wenn diese vor einer drohenden "Umvolkung" warnten.
Zudem gebe es erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass prominente Vertreter von "Junger Alternative" und "Flügel" kontinuierlich gegen Ausländer agitierten, diese diffamierten und verächtlich machten - was ebenfalls gegen die Menschenwürde verstoße.
Der Bericht wird voraussichtlich im Juni veröffentlicht. Er bildet nicht die aktuelle Situation ab, sondern die Lage im zurückliegenden Jahr. Damals hatte das Bundesamt sowohl die Junge Alternative als auch den "Flügel" als Verdachtsfall eingestuft. Für die Nachwuchsorganisation der AfD gilt diese Einschätzung immer noch.
Den "Flügel" beobachtet der Inlandsgeheimdienst dagegen seit einigen Wochen als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung". Der Zusammenschluss, der 2015 vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gegründet wurde, hatte auf Druck des Bundesvorstandes der Partei reagiert und seine Auflösung für Ende April angekündigt. Das bedeutet nicht, dass die Beobachtung damit endet.
Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
dpa/vbr/LTO-Redaktion
VG Berlin bestätigt Verfassunsgschutzbericht: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41756 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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