Wer zuerst kommt, berichtet zuerst? Ein Reporter eines großen Boulevardblattes hatte beim Bundeskanzleramt einen Antrag auf Archivauskunft gestellt - vor seinen journalistischen Kollegen. Deswegen kann er trotzdem nicht verlangen, bevorzugt vor der Konkurrenz informiert zu werden, entschied das VG Berlin.
Journalisten haben nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin keinen Anspruch darauf, Behörden-Auskünfte vor konkurrierenden Kollegen zu bekommen. Der Staat habe gegenüber den Trägern der Pressefreiheit eine Neutralitätspflicht. Staatliche Stellen dürften Inhalt und Gestaltung von Presseerzeugnissen nicht beeinflussen. Deshalb sei es auch verboten, zwischen den Trägern der Pressefreiheit in Bezug auf zu erteilende Informationen zu differenzieren und damit gezielt einen Aktualitätsvorsprung zu gewähren (Urt. v. 12.03.2015, Az. VG 27 K 183.12).
Der klagende Reporter hatte seinen Antrag früher gestellt als sein Konkurrent. Das Kanzleramt hatte dennoch zumindest hinsichtlich eines Teils der Dokumente beiden zeitgleich die Archivauskünfte erteilt. Der Journalist, der den Antrag als erster gestellt hatte meint, er hätte deshalb auch zuerst informiert werden müssen. Die parallele Information berühre seine Recherche und seine wirtschaftlichen Interessen.
Das Kanzleramt hatte sein Vorgehen verteidigt: Betreffe die Prüfung von Unterlagen mehrere Auskunftsbegehren zum selben Aktenbestand, gewähre es den verschiedenen Antragsstellern parallel und damit zeitgleich die Informationen, wenn und soweit die Anträge gleichzeitig bescheidungsreif seien.
Dieses Vorgehen bestätigte nun auch das VG Berlin: Es entspreche außerdem den Grundsätzen der Effizienz und Effektivität des Verwaltungsverfahrens, wenn über Anträge, die gleichzeitig entscheidungsreif seien, gleichzeitig entschieden werde, so die Begründung weiter. Das Risiko paralleler Recherche und des Verlustes der Exklusivität einer Recherche liege hingegen einzig in der Sphäre der Presse.
Der Reporter kann gegen das Urteil noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen.
age/LTO-Redaktion
VG Berlin zur Presseauskunft: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15191 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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