Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Ein auf der anderen Straßenseite liegender Gehweg gehört demnach nicht dazu. Dies entschied das VG Berlin in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin betonte zwar, dass nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz die Anlieger grundsätzlich zum Winterdienst jeweils vor ihren Grundstücken auf den in gleicher oder ähnlicher Richtung verlaufenden nächstgelegenen Gehwegen verpflichtet seien.
Der Begriff des nächstgelegenen Gehwegs sei aber nicht derart weit zu verstehen, dass davon auch noch der Gehweg vor den Grundstücken auf der gegenüberliegenden Straßenseite erfasst ist (Urt. v. 29.08.2013, Az. VG 1 K 366.11). Die Fahrbahnmitte bilde die natürliche Grenze für Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten.
age/LTO-Redaktion
VG Berlin zu Winterdienst für Anlieger: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9775 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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