Das VG hat entschieden: Eine Polizistin mit Brustimplantaten ist nicht weniger leistungsfähig als ihre Kollegen. Mag die Schutzkleidung auch etwas drücken, eine relevante Gefahr für die Gesundheit gehe davon nicht aus.
Die Berliner Polizei darf Bewerberinnen nicht wegen eines Brustimplantats ablehnen. Damit gab das Verwaltungsgericht (VG) Berlin der Klage einer Bewerberin statt und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Danach könne die gesundheitliche Eignung nur noch abgesprochen werden, wenn regelmäßige oder lange Erkrankungen "überwiegend wahrscheinlich" sind.
Diese Grundsätze müssten auch für die Einstellung von Polizeianwärtern gelten, befand das VG in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Fachärzte hätten nicht bestätigt, dass sich durch den Druck des Schutzpanzers das Risiko von nachhaltigen Schäden des Bindegewebes erhöhe. Es sei also nicht sonderlich wahrscheinlich, dass die Bewerberin häufiger als ihre Kollegen krank sein werde oder ihr gar die Frühpensionierung drohe (Urt. v. 22.01.2014, Az. 7 K 117.13).
Der Polizeipräsident ging noch davon aus, dass das Risiko langer Ausfallzeiten zu hoch sei. Eine Frühpensionierung sei ebenfalls wahrscheinlicher als bei Bewerberinnen ohne Implantate.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das VG hat die Berufung zugelassen.
una/LTO-Redaktion
VG Berlin zum Polizeidienst: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11223 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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