Das VG Berlin hat in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss die Entlassung eines Polizisten wegen seiner Nähe zur Rockerszene bestätigt.
Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich den Anschein setzt, sich mit der Rockerszene zu identifizieren, weckt Zweifel an seiner persönlichen Eignung und darf daher aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen werden, so das Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Beschl. v. 17.03.2011, Az. VG 36 L 62.11).
Berliner Polizisten waren auf ihren Kollegen anlässlich eines anderen Polizeieinsatzes gestoßen. Dabei trug dieser eine Lederweste und einen Pullover, der im Brustbereich die Aufschrift "Black Seven Ultras" und im Rückenbereich die Aufschrift "First Class Criminal Berlin Ultras" zeigte. Bei seiner Überprüfung wurde bei ihm ein Messer gefunden, dessen Besitz verboten ist. Zudem wurde der Beamte auf Probe an einem Treffpunkt namhafter Personen des Milieus der organisierten Kriminalität aus dem Rockermilieu angetroffen.
cla/LTO-Redaktion
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Neutralitätspflicht von Beamten: Rocker verträgt sich (doch) mit Staatsdiener
VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2867 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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