Die NPD hat sich vor dem VG Berlin mit einer Klage gegen unliebsame Klauseln bei der Anmietung von Räumen durchgesetzt. Durch die Klauseln wurde die Partei dazu verpflichtet, keine antidemokratischen, rassistischen oder antisemitischen Äußerungen im Veranstaltungssaal zu tätigen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied nun, dass diese Klauseln rechtswidrig sind. Eine Raumvergabe an eine nicht verbotene Partei dürfe nicht an solche Auflagen geknüpft werden.
Die Bezirksbürgermeister aus Berlin hatten sich Anfang des Jahres darauf verständigt, derartige Klauseln bei der Vermietung von Veranstaltungssälen an Rechtsextremisten zur gängigen Praxis werden zu lassen.
Die Verwaltungsrichter sahen dadurch jedoch das Parteienprivileg und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Da Parteien bis zu ihrem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht privilegiert seien, dürften deren Meinungsäußerungen nicht beschränkt werden, so lange diese nicht gegen Strafgesetze verstießen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde verletzt, weil das Bezirksamt anderen Parteien Säle ohne Nebenbestimmungen überlassen habe.
Das Urteil des VG (Az.: VG 2 K 93.09) ist noch nicht rechtskräftig.
VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1006 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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