VG Berlin: Kein Pass für Kind einer indischen Leihmutter

27.04.2011

Ein in Indien geborenes Kind hat nach einer am Mittwoch bekannt gegebenen Entscheidung des VG Berlin auch dann keinen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses, wenn es biologisch nachweislich von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt.

Ein deutscher Reisepass dürfe nur Deutschen ausgestellt werden. Schon Zweifel hieran genügen, um den Pass zu verweigern, so das Gericht (Beschl. v. 15.04.2011, Az. VG 23 L 79.11).

Der Antragsteller, ein im Dezember 2010 in Indien geborener Junge, hatte bei der Deutschen Botschaft die Ausstellung eines deutschen Reisepasses beantragt. Die Botschaft hatte dies abgelehnt, weil die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes fraglich sei.

Die 23. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) bestätigte diese Rechtsansicht im Eilverfahren.

Die deutsche Staatsangehörigkeit werde zwar bereits dann vermittelt, wenn ein Elternteil diese Staatsangehörigkeit besitzt. Ob allerdings die sich als Eltern ausgebenden und das Kind vertretenden Deutschen, eine 1955 geborene Frau und ein 1950 geborener Mann, rechtlich als Eltern des Kindes angesehen werden können, sei zweifelhaft. Das Kind sei ausweislich der Geburtsurkunde in einem auf die Vermittlung von Leihmutterschaften spezialisierten "Fertility Center" geboren worden. Die Mutterschaft der deutschen Frau sei schon wegen ihres fortgeschrittenen Alters höchst unwahrscheinlich und im Übrigen weder durch Vorlage eines Mutterpasses noch sonstiger ärztlicher Unterlagen belegt.

Auch wenn demgegenüber die biologische Vaterschaft des deutschen Mannes feststeht, sei dies rechtlich nicht relevant. Vater des in einer Ehe geborenen Kindes sei sowohl nach deutschem als auch nach indischem Recht der Ehemann der Leihmutter. So lange die Identität der biologischen Mutter nicht sicher und ein Vaterschaftsanerkennungsverfahren nicht durchgeführt worden ist, bleibe die Abstammung des Kindes zweifelhaft.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.  

tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

VG Berlin: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3128 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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