Die Berliner Staatsoper darf bei den Aufführungen von Wagners "Rheingold" und "Walküre" lebende Kaninchen im Bühnenbild verwenden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück.
Ein anerkannter Tierschutzverein ist beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit dem Versuch gescheitert, den Einsatz lebender Kaninchen bei den Aufführungen der Wagner-Opern Rheingold und Walküre an der Staatsoper Berlin zu unterbinden. Das VG wies einen entsprechenden Eilantrag am Donnerstag zurück (Beschl. v. 27.10.2022, Az. 17 L 245/22).
In zwei Neuinszenierungen der beiden Opern an der Staatsoper Berlin werden 20 lebende Kaninchen zur Schau gestellt. Sie sollen ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall symbolisieren. Ein Tierschutzverein, der diese Verwendung für tierschutzwidrig hält, begehrte hiergegen kurzfristig ein Einschreiten des Veterinäramts des Bezirks Berlin-Mitte.
Die 17. Kammer hielt das nicht für notwendig. Zwar sei es nach einem von dem Tierschutzverein eingereichtem Gutachten plausibel, dass Kaninchen in ihrer Eigenschaft als Fluchttiere angesichts der in den Käfigen fehlenden Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt, sie mithin in Angst und Schrecken versetzt würden und erheblich litten.
Amtstierärztin: Verwendung der Tiere ist akzeptabel
Die Amtstierärztin sei aber nach einer Besichtigung der Aufführungssituation bei der Generalprobe der Oper zu einem anderen Ergebnis gekommen. Der Ärztin zufolge sei die Verwendung der Tiere akzeptabel, da die Tiere nur ca. 15 Minuten im Einsatz seien und keiner der Mitwirkenden an die Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen dürfe. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum gewesen.
Das Gericht wies darauf hin, dass beamteten Tierärzten und Tierärztinnen bei der Frage tierschutzwidriger Vernachlässigung eine besondere Funktion als Sachverständige mit hervorgehobener Beurteilungskompetenz zukomme. Ihrer Stellungnahme sei bei der Frage der Tierschutzwidrigkeit ein besonderes Gewicht beizumessen.
Die nächsten Aufführungen sind für den 29. und 30. Oktober 2022 geplant. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
acr/LTO-Redaktion
VG Berlin weist Eilantrag von Tierschützern zurück: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50005 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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